Hi,
Gehen wir mal davon aus, der Mieter entfernt den Schimmel, wie
beschrieben, dieser ist dann scheinbar weg, Schimmel wird ja
teilweise auch nachgesagt, dass er nie ganz weggeht…
Schimmelsporen sind überall in der Umwelt vorhanden, sie brauchen nur die richtigen Lebensbedingungen, damit sie wachsen können. Diese Bedingungen werden idR im Innenbereich von Menschenwerk hervorgerufen. Das gilt auch für eine Neubesiedelung, auch durch andere M. Die Ursachen sollten behoben werden!
So, der
Mieter zieht dann sagen wir mal 5 Monate danach aus.
Nach der Schimmelentfernung?
Beim
neuen Mieter tritt nach 1 Monat wieder Schimmel auf…nunja,
Einen besseren Hinweis gibt es kaum. Der neue Mieter hat es innerhalb von 1 Monat geschafft die Bindungungen für Schimmelwachstum wieder herzustellen. Ob nun alte vergessene Sporen, oder neue von draußen, spielt dabei kaum ein Rolle.
Machmal ist der Schimmel tief ins Mauerwerk etc. eingedrungen, dann kann es vorkommen, das genau dieser erneut wächst, aber eben nur bei entsprechen Lebensbedingungen. Schimmel im Mauerwerk ist ein großer Schaden, der auch aufwändiger und damit teurer zu beseitigen ist. Den Schaden bezahlt der Verursacher, und zwar der in der Gegenwart.
da dem Vermieter bekannt war, dass es ein solches Problem beim
Vormieter gab - was tut er?
Wer soll es wiesen außer …?
Kann er den Vormieter dann in
Anspruch nehmen?
Wenn sich dies eindeutig beweisen lässt, ja. Wie soll das gehen, freiweilliges Geständnis des Vormieters, oder ein Gutachter? Ein Gutachten bezahlt der Auftrageber…
Der VM wird sich üblicherweise an den derzeitigen M wenden.
vlg MC