Schimmel im Schlafzimmer

Hallo,
eine kleine Fragestellung.

In einer Mietwohnung wurde Schimmel im Schlafzimmer entdeckt. Dieser wurde unverzüglich dem Vermieter angezeigt, woraufhin eine Besichtigung stattfand.
Der vermieter erklärt, dass der Schrank schuld sei, da dieser zu nah an der Wand steht. Er empfiehlt den Schimmel mit einem feuchten Tuch abzuwischen, dann die Stelle mit Klorix zu behandeln und zu schauen ob der Schimmel weggeht. Nun zu den Fragestellungen:

  • Sollte der Mieter den Schimmel wie empfohlen selbst beseiigen, bzw. versuchen ihn zu beseitigen?
  • Können dem Mieter Nachteile daraus erwachsen, dass er selbstständig, also nicht fachmännisch, gegen den Schimmel vorging? Besteht ggf. Potential zu Nachforderungen oder Schadenersatz im Zusammenhang mit der Behandlung?
  • Sofern der Schimmel wirklich abnimmt, oder weggeht, kommt dies einem „schuldgeständnis“ des Mieters gleich?

Vielen Dank für eine kurze Einschätzung & Empfehlung!!!

Hallo, Schimmelbildung hat meist die Ursache von verkehrtem Lüften, bzw. dass Möbel tatsächlich zu nah an der Wand stehen. Besonders gefährdend ist es, wenn der Schrank noch sehr hoch ist, sodass eine Luftzirkulation hinter dem Schrank nicht oder nur in minimalem Maße gegeben ist.

Es gibt extra Schimmelentferner ( von Klorix würde ich abraten, da dies auf der Tapete Flecken hinterlässt )- in jedem Baumarkt erhältlich- , die Behandlung ist auch für einen Laien nachvollziehbar und einfach. Danach muss die Wand sehr gut abtrocknen und es sollte auf jeden Fall vermieden werden, Möbel wieder nahe an die Wand zu stellen.

Gruss, zipzap

Fragestellungen:

  • Sollte der Mieter den Schimmel wie empfohlen selbst
    beseiigen, bzw. versuchen ihn zu beseitigen?

wenn der mieter keinen schimmel im zimmer möchte, wäre dies eine vernünftige option!

  • Können dem Mieter Nachteile daraus erwachsen, dass er
    selbstständig, also nicht fachmännisch, gegen den Schimmel
    vorging? Besteht ggf. Potential zu Nachforderungen oder
    Schadenersatz im Zusammenhang mit der Behandlung?

welche nachteile? welche nachforderungen sollen da entstehen??
schadensersatz: wenn ein schaden entsteht vielleicht, aber der mieter beseitigt doch durch die entfernung den schaden…

  • Sofern der Schimmel wirklich abnimmt, oder weggeht, kommt
    dies einem „schuldgeständnis“ des Mieters gleich?

eindeutiges NEIN - und selbst wenn die kausalkette logisch ist:

  1. man weiss jetzt vielleicht wie man schimmel vermeiden kann
  2. man sollte eigene fehler ruhig auch mal akzeptieren

gruß
ad

Guten Morgen,
zunächst mal herzlichen Dank für die Einschätzungen!

  • Können dem Mieter Nachteile daraus erwachsen, dass er
    selbstständig, also nicht fachmännisch, gegen den Schimmel
    vorging? Besteht ggf. Potential zu Nachforderungen oder
    Schadenersatz im Zusammenhang mit der Behandlung?

welche nachteile? welche nachforderungen sollen da entstehen??
schadensersatz: wenn ein schaden entsteht vielleicht, aber der
mieter beseitigt doch durch die entfernung den schaden…

Gehen wir mal davon aus, der Mieter entfernt den Schimmel, wie beschrieben, dieser ist dann scheinbar weg, Schimmel wird ja teilweise auch nachgesagt, dass er nie ganz weggeht…So, der Mieter zieht dann sagen wir mal 5 Monate danach aus. Beim neuen Mieter tritt nach 1 Monat wieder Schimmel auf…nunja, da dem Vermieter bekannt war, dass es ein solches Problem beim Vormieter gab - was tut er? Kann er den Vormieter dann in Anspruch nehmen?

@ zipzap: Danke für den Tip mit Klorix und den Flecken:smile:

Hi,

Gehen wir mal davon aus, der Mieter entfernt den Schimmel, wie
beschrieben, dieser ist dann scheinbar weg, Schimmel wird ja
teilweise auch nachgesagt, dass er nie ganz weggeht…

Schimmelsporen sind überall in der Umwelt vorhanden, sie brauchen nur die richtigen Lebensbedingungen, damit sie wachsen können. Diese Bedingungen werden idR im Innenbereich von Menschenwerk hervorgerufen. Das gilt auch für eine Neubesiedelung, auch durch andere M. Die Ursachen sollten behoben werden!

So, der
Mieter zieht dann sagen wir mal 5 Monate danach aus.

Nach der Schimmelentfernung?

Beim
neuen Mieter tritt nach 1 Monat wieder Schimmel auf…nunja,

Einen besseren Hinweis gibt es kaum. Der neue Mieter hat es innerhalb von 1 Monat geschafft die Bindungungen für Schimmelwachstum wieder herzustellen. Ob nun alte vergessene Sporen, oder neue von draußen, spielt dabei kaum ein Rolle.

Machmal ist der Schimmel tief ins Mauerwerk etc. eingedrungen, dann kann es vorkommen, das genau dieser erneut wächst, aber eben nur bei entsprechen Lebensbedingungen. Schimmel im Mauerwerk ist ein großer Schaden, der auch aufwändiger und damit teurer zu beseitigen ist. Den Schaden bezahlt der Verursacher, und zwar der in der Gegenwart.

da dem Vermieter bekannt war, dass es ein solches Problem beim
Vormieter gab - was tut er?

Wer soll es wiesen außer …?

Kann er den Vormieter dann in
Anspruch nehmen?

Wenn sich dies eindeutig beweisen lässt, ja. Wie soll das gehen, freiweilliges Geständnis des Vormieters, oder ein Gutachter? Ein Gutachten bezahlt der Auftrageber…
Der VM wird sich üblicherweise an den derzeitigen M wenden.

vlg MC

Super, vielen Dank für die weiteren Erläuterungen!