Schimmel im Schlafzimmer

Hallo,

jemand hatt in seinem Schlafzimmer schimmel entdeckt. Dieser wütet großflächlich an einer Wand entlang und unterm teppich.

  • Muss der Vermieter hier handeln ?

  • Welche optionen bzw. Recht hatt der Mieter ?

  • Falls der Mieter, nun in einer Blitzsanierung (wo soll man den schlafen ?) also innerhalb von 5 tagen Wände abgeschlagen, neuer Teppich, neue Leisten, Kalkputz, Antischimmelfarbe etc. quasi das Zimmer mit freunden schnell und ordentlich Saniert hatt, muss der Vermieter da etwas an den kosten tragen ?

Hallo,

Moin,

jemand hatt in seinem Schlafzimmer schimmel entdeckt. Dieser
wütet großflächlich an einer Wand entlang und unterm teppich.

  • Muss der Vermieter hier handeln ?

erstmal wäre Ursachenforschung angesagt. Wo kommt der Schimmel her? Der Verursacher zahlt die Zeche.

  • Welche optionen bzw. Recht hatt der Mieter ?

Der Mieter ist verpflichtet den VM von dem Schaden zu unterrichten.

  • Falls der Mieter, nun in einer Blitzsanierung (wo soll man
    den schlafen ?) also innerhalb von 5 tagen Wände abgeschlagen,
    neuer Teppich, neue Leisten, Kalkputz, Antischimmelfarbe etc.
    quasi das Zimmer mit freunden schnell und ordentlich Saniert
    hatt, muss der Vermieter da etwas an den kosten tragen ?

Hinterher mit Sicherheit nicht, wenn vorher keine Kommunikation stattfand. Ohne die Ursache zu kennen halte ich derartige Maßnahmen für ziemlich witzlos.

vnA

Hallo

da kann ich mich meinem Vorschreiber nur anschließen.

Gruß

…und eine Ursachenforschung dürfte auch erschwert sein, nun, nachdem das corpus delicti beseitigt wurde…