jemand hatt in seinem Schlafzimmer schimmel entdeckt. Dieser wütet großflächlich an einer Wand entlang und unterm teppich.
Muss der Vermieter hier handeln ?
Welche optionen bzw. Recht hatt der Mieter ?
Falls der Mieter, nun in einer Blitzsanierung (wo soll man den schlafen ?) also innerhalb von 5 tagen Wände abgeschlagen, neuer Teppich, neue Leisten, Kalkputz, Antischimmelfarbe etc. quasi das Zimmer mit freunden schnell und ordentlich Saniert hatt, muss der Vermieter da etwas an den kosten tragen ?
jemand hatt in seinem Schlafzimmer schimmel entdeckt. Dieser
wütet großflächlich an einer Wand entlang und unterm teppich.
Muss der Vermieter hier handeln ?
erstmal wäre Ursachenforschung angesagt. Wo kommt der Schimmel her? Der Verursacher zahlt die Zeche.
Welche optionen bzw. Recht hatt der Mieter ?
Der Mieter ist verpflichtet den VM von dem Schaden zu unterrichten.
Falls der Mieter, nun in einer Blitzsanierung (wo soll man
den schlafen ?) also innerhalb von 5 tagen Wände abgeschlagen,
neuer Teppich, neue Leisten, Kalkputz, Antischimmelfarbe etc.
quasi das Zimmer mit freunden schnell und ordentlich Saniert
hatt, muss der Vermieter da etwas an den kosten tragen ?
Hinterher mit Sicherheit nicht, wenn vorher keine Kommunikation stattfand. Ohne die Ursache zu kennen halte ich derartige Maßnahmen für ziemlich witzlos.