Wenn man bedenkt, dass bei einer vernünftigen Wandisolierung die Miete erhöht werden wird, muss man diese Pille wohl schlucken
Na, ganz so ist das auch wieder nicht.
Konstruieren wir also erneut in humorvoller Weise:
Hätte man eine kleine alleinstehende Wohntoilette mit integrierter Kochnische angemietet, sagen wir ca. 4,367m², und würden wir noch weit hinter Annaberg wohnen, dann käme wohl jedem Vermieter ein Mietzins von sagen wir monatlich 350,–Euro recht. Kaltmiete, versteht sich. Denn mit 80,15€ pro m² käme er unter Berücksichtigung der „Verhältnismäßigkeit zwischen Nutzen zu Aufwand“ recht gut über die Runden.
Nun haben wir aber einen aufsässigen Mieter. Der mokiert sich über die Massivdielen (als Außenwände) genauso wie über die Fugenöffnungen zwischen den Dielenkanten, durch welche der Wind pfeift.
Manchmal pfeift er eine deutsche Weise, manchmal auch eine tschechische.
Auf jeden Fall will er (der uneinsichtige Mieter) nicht auch noch monatlich 300,–Euro zusätzlich für die (natürlich auf seine Kosten aufgestellten) Heizstrahler ausgeben, dessen Aufstellflächen er zu Ungunsten seines bis zum Frühjahr nun im Außenbereich zwischengelagerten Beistelltisches frei räumen musste.
Hier nun aufgrund einer vollzogenen Wärmedämmung der Außenhaut die Miete erhöhen zu wollen, wäre für den Standard des angemieteten Wohnraumes verwerflich und auf dem Wohnungsmarkt wahrscheinlich nur schwierig durchsetzbar.
Nun wieder ernsthaft:
Es kommt auf den örtlichen Mietspiegel an, welcher für jeden Vermieter bei einem Wunsch nach Mietzinserhöhung verbindlich ist.
Läget Ihr beim Mietzins im unteren Bereich des Möglichen, dann könnte er (der Vermieter) seinen Willen wohl berechtigt ankündigen und unter Wahrung von Fristen und Berücksichtigung von oberen Grenzen des Mietzinses durchsetzen.
Um diese Frage konkret beantworten zu können, bedarf es jedoch einer juristisch bewanderten Person oder einer Organisation wie einem Mieterverein.
Es wird jedoch auch einleuchten, dass eine Wohnung dem heute in westlichen Kulturkreisen üblichen Standard entsprechen muss, will man denn den Wohnraum vermieten.
Am Anfang steht immer das Gespräch! Und Eigentum verpflichtet. Nach wie vor!
Mit einem zwinkernden Auge grüßt - Klaus -