Schimmel im Wintergarten

Hallo,

ich hätte mal folgende Frage: Ein Mieter zieht in eine Wohnung mit Wintergarten. Es handelt sich hierbei aber nicht um einen richtigen Wintergarten, sondern um einen Glasaufsatz auf einem ehemaligen Balkon.
Dieser „Wintergarten“ besitzt keine Heizung und auch kein elektrisches Belüftungssystem. In dem Wintergarten sammelt sich nun extrem viel Kondenswasser, dass sich auch nicht beseitigen lässt, wenn 2 mal am Tag der Wintergarten und das angrenzende Zimmer für 10-15 Minuten stoßgelüftet wird. Häufigeres Lüften ist wegen Berufstätigkeit des Mieters nur am Wochenende möglich.

Baulich bedingt ergibt sich an zwei Seiten zwischen Fenster und Wand einen 20*20cm breite Nische, mit schlechter Luftzirkulation in der es jetzt ziemlich anfängt zu schimmeln.

Was würdet ihr dem Mieter hier raten?.

Bei der Wohnungsbesichtigung war die Wohnung frisch renoviert. Auf Nachfragen des Mieters hat der Vermieter behauptet, es hätte in der Wohnung noch nie Probleme mit Schimmel gegeben. Der Wintergarten ist ca. 10 Jahre alt.

Vielen Dank für Eure Antworten,
moyo

Dass der Wintergarten als kalter Wintergarten genutzt wird und nicht als Wohnraumerweiterung. Dafür wurde er offensichtlich gebaut.http://de.wikipedia.org/wiki/Wintergarten

vnA

der Wintergarten wird in dieser Jahreszeit überhaupt nicht genutzt!

Die Tür zum Wohnzimmer wird nur zum Stoßlüften geöffnet. Der Wintergarten ist komplett leer. Keine Möbel oder Pflanzen.

Der Schimmel ist trotzdem bedenklich, da die komplette Wohnung ausschließlich nur über die Fenster des Wintergartens zu belüften sind, d.h Schimmelsporen gelangen so ins Wohnzimmer.

Stoßlüften:
Warme feuchte Luft aus dem Wohnraum wird in den kalten Wintergarten geleitet und schlägt sich dort nieder.

vnA

@von-nix-Ahnung: Bitte Ausgangsposting lesen! Es wird so oft wie zeitlich möglich bereits stoßgelüftet.

@von-nix-Ahnung: Bitte Ausgangsposting lesen! Es wird so oft
wie zeitlich möglich bereits stoßgelüftet.

ich hab selbst schon bei Gerichtsverhandlungen folgendes gehört:
„Mehrfach über den Tag verteilt wird gelüftet, dabei wird mindestens 15 min das Fenster komplett offen gehalten“
dabei Arbeitszeit des Lüfters außer Haus: mind. 9 Stunden am Stück

gruß
ad

Wenn beim Stoßlüften die Wohnungsluft in den Wintergarten geleitet wird entsteht der gleiche Effekt wie bei der Getränkeflasche die im Sommer aus dem Kühlschrank geholt wird. Es schlägt sich an den kalten Flächen Feuchtigkeit nieder.
Also lüften des Wohnraumes NICHT durch den Wintergarten hindurch. Lüften des Wohnraumes durch ein anderes Fenster. Wintergarten alleine ins freie Lüften. Ab und zu mal einen Heizlüfter in den Wintergarten stellen und durchheizen.

vnA
*oder habe ich da etwas falsch verstanden?*

*oder habe ich da etwas falsch verstanden?*

nun ja:

  1. deine ausführungen sind super (wenn sie nur jeder sich zu herzen nehmen würde)
  2. selbst juristen insbesondere richter haben mitunter probleme mit der physik
  3. nicht alles was gesagt und geschrieben wird (hier oder vor allem vor gericht) entspricht der wahrheit, nicht mal der jeweiligen subjektiven und zudem ist dies auch noch meist der fall

gruß
ad

*oder habe ich da etwas falsch verstanden?*

Leider ja!
Die komplette Wohnung ist nur über die Fenster des Wintergartens zu belüften, wie oben bereits beschrieben.

Die Sache mit dem Heizlüfter wäre eine Möglichkeit. Allerdings würde, dass nur Sinn machen, wenn es sich um einen richtigen Wintergarten handeln würde. Die beschriebene Glaskonstruktion ist extrem schlecht isoliert, die Temperatur dort drinnen ist nur unwesentlich wärmer als im Freien. Wer müsste dann für die enormen Stromkosten aufkommen um das Teil zu beheizen? der Mieter?

Mal nachgefragt, halb offtopic
Hallo Arthur,

sollte dies zutreffen und sollte der Mieter mehrmals täglich jeweils für 15 Minuten derart umfassend lüften müssen, um bei einer Streitigkeit wegen Schimmel nicht als schuldhafter Verursacher verurteilt zu werden, wäre dann nicht der Vermieter wiederum im Gegenzug in der Pflicht, eine ausreichende Temperatur in der Wohnung sicherzustellen?

Ich mein ja nur. Momentan beispielsweise sind hier ca. 14° Miese. Wenn ich drei, viermal am Tag die Wohnung derart schockfrosten sollte, müsste dann wiederum mein Vermieter nicht dafür Sorge tragen, für den Rest der Zeit die Temperatur der Wohnung das Mindestmaß nicht unterschreiten zu lassen? Ich habe jetzt die zulässigen Mindestgrade nicht im Kopf, ich mein, so an die kuschligen 22° oder so. Könnt teuer werden für den Guten.

Oder bin ich auf einem völlig falschem Dampfer?

Neugierigen Gruß

Annie

OK, vereinfacht die Situation nicht wirklich.
Dann so: Stoßlüften des geheizten Zimmers durch den Wintergarten. Schließen des Zimmerfensters, offenlassen des Wintergartens. Nach einiger Zeit schließen des Wintergartenfensters. 1-2 Minuten Heizlüfter.
Dadurch wird der feuchtwarmen Luft im Wintergarten die Möglichkeit gegeben sich ins Freie zu verflüchtigen und durch die kurze Erwärmung die Aufnahmefähigkeit der Wintergartenluft für Feuchtigkeit erhöht. Durch die Wärme der Außenwand wird der Wintergarten immer etwas wärmer sein als die Außenluft. Wenn das zu viel Aufwand ist, einfach die Fenster des Wintergartens im Winter, wenn nicht Dauerregen ist, auflassen.

vnA

Hallo Annie,

sollte dies zutreffen und sollte der Mieter mehrmals täglich
jeweils für 15 Minuten derart umfassend lüften müssen, um bei
einer Streitigkeit wegen Schimmel nicht als schuldhafter
Verursacher verurteilt zu werden, wäre dann nicht der
Vermieter wiederum im Gegenzug in der Pflicht, eine
ausreichende Temperatur in der Wohnung sicherzustellen?

der Vermieter ist in der Pflicht, dem Mieter eine Heizung bereitzustellen, welche in der Lage ist bei solchen Temperaturen die Wohnung dementsprechend aufzuheizen. Das gelingt nach dem Lüften relativ einfach, da nur die Frischluft, jedoch nicht die Wände erneut aufgeheizt werden muss.

Gruß

Joschi

1 Like

Hallo Joschi,

danke, wieder was gelernt.

Gruß

Annie