Schimmel im Zimmer - Zimer unbewohnbar

nehmen wir mal an das eine 3 köpfige familie in eine wohnung Zieht die frisch gestrichen etc ist. Nach einiger Zeit kommt schimmel zum vorschein . Ein Zimmer ist extrem vom schimmel befallen und kann nicht mehr bewohnt werden. Daraufhin schickt die vermieterin einen handwerker der von innen die alten platten abmacht und neue platten drausetzt. Wenig zeit kommt nochmal schimmel an den ecken wo die fugen sind. der vermieter schickt mehrere experten die alle finden aber keine ursache messungen ergeben das die wände aber extrem kalt sind. Nun behauptet der vermieter der meiter würde nciht genug heizen müsse die heizung den ganzen tag daurhaft auf 4 lassen und gibt dem mieter die schuld.

Der meiter hat nachdem wieder schimmel kam die miete gekürzt. Die geschah nach einer tabelle und es waren ca.80euro. Nun fordert der vermieter dei meite wieder ein und akzeptiert die minderung nicht. Das Zimemr ist allerdings immernoch vom schimmel in den ecken befallen und dei platten diedrauf gemacht wurden sind noch nciht tapeziert oder ähnliches.

Darf der vermieter den betrag zurückfordern, um den der mieter die miete gekürzt hat? Obwohl das Zimmer immer noch unbeohnbar ist?

der vermieter möchte kein geld mehr ausgeben für das zimmer und schiebt die schul dem mieter zu er hätte ja mehr heizen müssen.

geht das so einfach?

So einfach kann es sich der Vermieter nicht machen.

Anscheinend ist die Schuldfrage nicht geklärt, das sollte erst mal geschehen.

Und mit heizen allein löst man kein Schimmelproblem, dazu gehört auch entsprechendes Lüften.

Einer Rückforderung der einbehaltenen Minderung sollte man widersprechen und darauf hinweisen, dass das Problem noch immer besteht.

Würde der Vermieter klagen, würde von Gericht ein Gutachter bestellt.

Würde der Vermieter klagen, würde von Gericht ein Gutachter
bestellt.

Den im übrigen derjenige zahlt der unterliegt.

Ein Anwalt wäre in so einem Falle wohl längst angebracht.

Gruss I

…wäre schön zu wissen, wie lange den die Mieter in der Wohnung wohnen. Schimmel durch fehlerhaftes Lüftungsverhalten entsteht nämlich nicht binnen Wochenfrist, zumal der VM ja wohl schon einen Handwerker hingeschickt hat, hat er ja wohl auch seine Verantwortlichkeit eingeräumt.
Hat der Handwerker eventuell Mist gebaut? Ist gänzlich neuer Schimmel entstanden.
Hilft nur Eines: Schimmelgutachten.