Schimmel in 3 Räumen -Wer zahlt?

Guten Tag!

Ich hab folgendes Problem. Seit fast 2 Jahren wohne ich in einer Altbauwohnung, die sehr schlecht isoliert ist. Nach einem halben Jahr hatte ich in der Ecke in meinem Schlafzimmer Schimmel. Meine Vermieterin wohnt im gleichen Haus. Ich hab ihr das dann gesagt, und sie sagte, dass das meine Schuld sei und ich falsche gelüftet habe. Ich lüfte auch jeden Raum am Tag 2-3 mal mit Stoßlüften und richtig geheizt habe ich auch. Sie sagte, ich solle mir Alkohol kaufen und das entfernen. Doch bis jetzt habe ich das nicht wegbekommen.

So der zweite Schimmelfall. Wir haben in unserem Badezimmer einen Schacht, aber keine Lüftung und auch kein Fenster. Deshalb habe ich die Badtür meistens offen. An der Wand habe ich jetzt schwarze Schimmelflecken. Wenn es draußen regnet und der Wind ganz ungünstig steht habe ich die ganze Wand nass, weil das Wasser aus dem Schacht läuft. Das habe ich der Vermieterin ebenfalls gesagt. Sie sagte, dass jeder Mieter in dem Haus nur so einen Schacht hat und sie hat einfach ein Bild davorgehangen, dass man den nicht sieht. Und den Schimmel sollte ich wieder mit Alkohol behandeln.

  1. Vor 2 Wochen wollte ich die Heizung im Wohnzimmer anstellen. Die funktioniert aber nicht. Daraufhin hat meine Freundin das der Vermieterin gesagt, dass sich mal jemand um die Heizung kümmern soll. Bis jetzt ist nichts passiert. Jeden Abend sind die Fenster nass. Es ist rattenkalt im Wohnzimmer und mitlerweile bildet sich auch hier an den Fenstern Schimmel. Der Vermieterin scheint irgendwie alles egal zu sein. Viel will sie in die Wohnung nicht investieren.

Mein Vater hat jetzt von einem Arbeitskollegen erfahren, dass unsere Vor-Vormieterin aus der Wohnung ausgezogen ist, weil die Wohnung Mängel und Schimmel hatte.

Das hat uns aber niemand bei der Wohnbesichtigung gesagt. Die Vermieterin sagte, dass hier noch niemand Schimmel hatte! Da hat sie mich echt angelogen. Meine Freundin ist schwer herzkrank und ich bin in letzter Zeit 2 Wochen krank gewesen, weil ich im kalten Wohnzimmer schlafen musste, weil ich im Schlafzimmer den Schimmel nochmal mit Alkohol bearbeitet habe.

Ich habe der Vermieterin immer sofort gesagt, wenn Schimmel aufgetreten ist. Bis jetzt hat sie nichts unternommen. Allerdings habe ich das nicht schriftlich sondern mündlich gemacht, weil sie ja genau unter uns wohnt.

Was kann man denn jetzt tun. Kann ich die Miete mindern! Oder soll ich ausziehen?

Schöne Grüße von Michel

Hallo Michel,
zuerst mal was zum Heizungsproblem, das meist leicht zu beheben ist. Ich denke, es handelt sich um einen Heizkörper. Schrauben Sie mal den Thermostatkopf ab. Darunter finden Sie einen kleinen Stift aus Metall, der den Wasserdurchfluss am Heizkörper regelt. Der hängt mitunter einfach etwas fest. Ein Tropfen Öl oder Margarine, den Stift mit einer Zange etwas hin und her bewegt und die Regelung sollte wieder funktionieren. Mit funktionierender Heizung sollten Sie dann auch das Problem mit der hohen Feuchte im Wohnzimmer beseitigen.
2 bis 3 x Lüften ist vielleicht etwas wenig. Es dürfen ruhig 4 bis 5x sein. Halten Sie die Raumtemperatur bei ca. 20°C und die Luftfeuchte zwischen 40 und 50 %, das ist im Winter eigentlich kein Problem. Ist die rel. Luftfeuchte zw. 50 und 60 %, sollten Sie mal wieder ein Fenster öffnen und kurz durchlüften. Wenige Minuten reichen dafür schon aus. Überprüfen können Sie die Temp. und rel. Luftfeuchte mit einem Hygrometer.
Zur Schachtentlüftung: Die ist je nach Wetterlage mehr oder weniger effektiv. Der Schacht sollte natürlich über einen ausreichenden Wetterschutz verfügen. Besser ist ein eingebauter Lüfter mit Feuchtesteuerung, der kann auch an diesen Schacht angeschlossen werden und bläst nach den Duschen so lange, bis die eingestellte Luftfeuchte erreicht wird. Unabhängig, ob noch jemand zu Hause ist oder nicht. Benötigt wird hierfür nur noch ein Stromanschluss. Kostet incl. Montage ca. 300 bis 350 €. Das Schimmelproblem im Bad sollte damit beseitigt sein. Wenn Sie die Badezimmertür offen halten, verteilt sich die Feuchtigkeit in den anderen Zimmern, da müssen Sie dann noch mehr lüften.
Den Schimmel bekommen Sie in den Räumen durch mehrmaliges Einstreichen mit 70%igem Alkoholweg. Waschen Sie die befallenen Stellen nach ein oder zwei Stunden mit Wasser ab. Die Schimmelsporen sind da zwar abgetötet, aber Schwarzverfärbungen noch zu sehen.
Nach gutem Durchlüften können Sie die Räume dann wieder benutzen. Heizen Sie mehr, um die Außenwände nicht zu stark auskühlen zu lassen.

Da Ihre Vermieterin sich nicht regt, setzen Sie sie schriftlich vom Schimmelschaden in Kenntnis, setzen ihr eine Frist von einer Woche, das sollte ausreichen, da sie ja schon mündlich über dem Schaden informiert wurde, um ihn zu beseitigen. Kommt sie dem nicht nach, noch mal die gleiche Frist setzen und gleich ankündigen, wenn nichts passiert, werde der Schaden auf ihre Kosten beseitigt. Z.B. könnten Sie die Kosten für die Beseitigung vorstrecken und dann mit der Miete verrechnen. Mietminderung können Sie sofort durchführen, da ja ein Mangel in der Wohnung vorliegt. Voraussetzung dazu ist allerdings, dass ein Mangel bauseits vorliegt und nicht z.B. durch falsches Lüften durch den Mieter verursacht wurde. Hierzu sollten Sie sich aber vom Mieterbund oder einem Rechtsanwalt beraten lassen.
Gruß
JM

Hallo Michel,
für den Schimmel könnte man 15- 20 % mindern. Für den Heizungsausfall auch 20%. Und zwar von der Bruttomiete.

Ansonsten gilt:
Jeden Mangel immer schriftlich dem Vermieter mitteilen und eine angemessene Frist zur Behebung setzen.

Da Schimmel krank macht, würde ich Dir zu einer neuen Wohnung raten. Durch Alkohol kriegt man keine Wände trocken.

Gruss
Huftier

Teilen Sie Ihrer Vermieterin all die Mängel mit (schriftlich oder mündlich, unter Beisein eines unabhängigen Zeugen). Bitten Sie um Mängelbeseitigung der Mietmängen bis zum … (i.d.R. sind 14 Tg. ausreichend bemessen.). Zahlen Sie die Miete dann nur noch unter Vorbehalt und mindern die Miete wegen der defekten Heizung, der Feuchtigkeit- und Schimmelprobleme. Bezüglich der Mietminderungshöhe halte ich 30% Mietminderung für angemessen. Bezüglich der Minderungshöhe sollten Sie sich jedoch rechtlich absichern (Anwalt für Mietrecht). Falls Ihre Vermieterin dann immer noch Zicken Macht wegen des falschen Heizen und Lüftens, dann teilen Sie Ihr eben mal mit, dass Sie einen Gutachter mit der Klärung beauftragen. Und was glauben Sie wie schnell die Frau sich dreht! Zeigen Sie mal Zähne und, dass sie nicht alles mit sich machen lassen!!

Mit freundlichen Grüßen

D. Müller
Sachverst. für Bau- und Gebäudeschadstoffe

-.-
Müller & Partner
Sachverständigen und Ingenieurbüro

  • Büro für Bau- und Gebäudeschadstoffe -

Webinfo: www.schadstofffrei.de
Referenzen: www.schadstofffrei.de/Referenzen-Schadstoffgutachten…

Hallo!

Erstens, der Befall scheint relativ eindeutig von den baulich bedingten Mängeln zu kommen.
Zweitens, geben sie immer alle aufgetretenen Mängel schriftlich bekannt, am besten immer mit einem Unabhängigen Zeugen.
Drittens, sie sollten über kurz oder lang aus der Wohnung ausziehen, weil auf Dauer eine solche Situation zu gesundheitlichen Schäden führen kann.
Viertens, eine Mietminderung wird erst nach einer schriftlichen Beschwerde und der einräumung einer Frist, bis zu der das Problem behoben sein muss, möglich.
Sie sollten dies aber auf jeden Fall, zusammen mit einem Anwalt, wahrnehmen.

Mit freundlichen Grüßen J.C.

Hallo, die Miete kann auf jeden Fall gemindert werden. Trotzdem würde ich schnellstmöglich ausziehen, denn Schimmel kannn auf dauer sehr ungesund sein. Seit froh das es nicht Eure Wohnung ist und Ihr die Wahl habt auszuziehen. Fragt doch mal beim Mieterschutzbund nach was man da machen kann.

LG und viel Glück! mandy78

Leider kann ich da nicht weiter helfen.
LG

Das ist sehr schwierig, offensichtlich auch ein rechtliches Problem, deshalb an RA wenden. Es gibt eine DIN zur Wohnungslüftung, innenliegende Badezimmer müßten eine _Zwanslüftung (funktionierend) haben, aber es ist die Frage: Wie alt sind die Fenster, die Wände, ihre persönlichen Lüftungsgeohnheiten, Pflanzen,… am Besten wäre es einen unabhängigen Schimmelberater einzubinden, das ist von den Kosten ischer Sache des Eigentümers… aber wie gesasgt… RA/Mieterverein, Viel Erfolg, K. TAeubig, bei weiteren FRagen ruhig nochmals mailen.

Hallo Michel,

Leider bin ich für Deine Fragen der falsche Ansprechpartner. Da müsstest du dich an einen Experten für Mietrecht wenden.
Aus Deiner Beschreibung entnehme ich, dass es Deine Vermieterin nicht beeindrucken wird, wenn Du ein Gutachten von einem Sachverständigen vorlegst.

Viele Grüße

Barbara

Danclorix hilft bei der Schimmelentfernung