Schimmel in allen räumen

hallo ich habe ein problem wir haben seit dem winter schimmel im schlafzimmer entdeckt . haben es auch der hausverwaltung weitergegeben und die haben auch einen gutachter vorbei geschickt der war der meinung das es kein baulicher mangel ist das es nur am lüften lag.heute haben wir die tapete komplett abgerissen und da habe ich entdeckt das das fenster an den leibungen komplett offen ist ich kann mit nen zollstock bis zur außendämmung durchstecken . nun meine frage was kann ich dagegen tun haben schon nen anwalt eingeschaltet

Bilder machen, und noch mal dem Vermieter vor legen, eventuell auch mit neuem Gutachten. Aber wenn es ein guter Anwalt ist, wird er das selbe auch zu euch sagen.

Hallo!Warum fragst Du dann hier auch noch nach ?
Soll sich doch Anwalt kümmern.

War das auch ein Gutachter ?  Oder ein Hausmeister oder Maler ?

Und der hat nicht die Tapete zurückgeklappt oder am Fensterrahmen nach Schwachstellen gesucht ?  Keine Messungen gemacht ?
Müsste man nicht erwarten,es zieht an den Fensterleibungen ?

Bevor man etwa renoviert sollte sich das unbedingt Dein Gutachter ansehen. Anwalt wird sich darum kümmern.

MfG
duck313

bilder haben wir bereits gemacht und auch dem vermieter gezeigt nur der war ja auch der meinung das wir dran schuld sind . sind mittlerweile auch beim anwalt und dem zeigen wir auch aktuelle bilder . ich bin ja vom fach was fenster betrifft und ich weiß das das baulicher mangel ist

ich weiß es nicht ob es ein gutachter war ich war leider nicht zuhause war nur meine frau da er hat sich auch nicht ausgewiesen als gutachter die tapete hat er nicht zurück geklappt messungen hat er wohl gemacht .er meinte ja auch das es leicht zieht aber es normal sei .

Wenn man einen nicht normgerechten Einbau von Fenstern bemängelt, muss man sich aber auch die Frage gefallen lassen, ob es sich dabei um die Norm handelt, die zum Zeitpunkt des Fenstereinbaus gültig war. Danach ergibt sich dann die Beurteilung: baulicher Mangel oder baulicher Zustand.
Ohne die baulichen Details zu kennen und auch ohne deine Aussagen anzweifeln zu wollen, stellt sich mir immer die drängende Frage: warum ist immer das Schlafzimmer betroffen?

vnA

Danach ergibt sich dann die Beurteilung:
baulicher Mangel oder baulicher Zustand.

Wobei es dann doch in beiden Fällen nicht mehr die Verantwortung des Mieters wäre?!

Greetz
Der Kater

Nun ja, ein bestehender baulicher Zustand bedarf möglicherweise einer ganz besonderen Handlungsweise des Nutzers. Ein schlecht gedämmtes Gebäude muss z.B. vom Nutzer stärker beheitzt werden als ein Null-Energie-Haus. Genauso bei Einscheibenverglasung und 0,8er Wärmedämmscheiben, oder luftdichten Einbau und Altbaufenster.
Ein Vermieter muss Mängel abstellen. Aber er muss einen bestehenden baulichen Zustand, der bei Vermietung vorlag, nicht nachträglich ändern. Wobei die Schilderung des UP auch auf einen bestehenden verdeckten Mangel hinweisen könnte, den sich der Mieter nicht zurechnen lassen muss.

vnA