Schimmel in der Ecke

Hallo,
hm, das Thema wurde wahrscheinlich schon 1000x durchgekaut, aber irgendwie fühle ich mich mit der Situation - besonders der rechtlichen - doch ein wenig überfordert.
Gerade habe ich festgestellt, daß ich in einer Ecke des Raumes (beides Außenwände) eine nette Schimmelkolonie habe, die sich von unten nach oben frißt und sich hinter einem Schränkchen versteckt hatte (das aber nicht direkt an der Wand stand). Von außen betrachtet sind Risse im Hausputz, da dort auch der Balkon anschließt. Irgendwann war die Ecke schonmal befallen, damals aber war es nicht viel und ich habe es mit Essig in den Griff bekommen (dachte ich jedenfalls). Damals habe ich den Vermieter gar nicht erst angerufen. Habe jetzt aber länger nicht geguckt und gerade die böse Überraschung gesehen.
Meine Frage: Selber was unternehmen fällt hier wohl aus, also den Vermieter kontaktieren. Muß das schriftlich sein, muß er die Kosten tragen oder kann es sein, daß er mir zB falsches Lüftverhalten vorwerfen kann? Gibt es sonst etwas, was cih beachten muß?
Danke für Tipps!

Hallo !

Erstmal : Sind es Doppelwände wie normal?? Dann hat ein Riß im Putz überhaupt nichts zu sagen!

Meistens ist Schimmel in der Wohnung, in der Ecke, Folge schlechten oder unmöglichen Lüftens! In dieser Ecke steht die Luft, es gibt hier keine Luftbewegung. Also muß man dafür sorgen, daß die Luft in diesem Sektor des Raumes auch mal umgewälzt wird. Dann entsteht kein Schimmel mehr.

Am besten, man stellt in die Nähe einen Lüfter und und läßt ihn über Schaltuhr ein paarmal am Tag laufen. Stundenlanges Fensterauf nützt meistens nichts!

Wäre es Feuchtigkeit von Außen, wie Du vermutest, wäre dort kein Schimmel, sondern echte Näße, die man fühlen kann.

Gruß Werner

Hi,
danke erstmal!

Erstmal : Sind es Doppelwände wie normal?? Dann hat ein Riß
im Putz überhaupt nichts zu sagen!

Es ist ein Altbau, die Wand ist ungefähr 28 cm dick.

Meistens ist Schimmel in der Wohnung, in der Ecke, Folge
schlechten oder unmöglichen Lüftens! In dieser Ecke steht die
Luft, es gibt hier keine Luftbewegung. Also muß man dafür
sorgen, daß die Luft in diesem Sektor des Raumes auch mal
umgewälzt wird. Dann entsteht kein Schimmel mehr.
Am besten, man stellt in die Nähe einen Lüfter und und läßt
ihn über Schaltuhr ein paarmal am Tag laufen. Stundenlanges
Fensterauf nützt meistens nichts!

Jo, das versteh ich! Wenn es am Lüften liegen sollte, ist es dafür wohl nun zu spät. Oder? Auperdem sind andere Ecken ja auch voll gestellt, und dahinter ist nichts!

Wäre es Feuchtigkeit von Außen, wie Du vermutest, wäre dort
kein Schimmel, sondern echte Näße, die man fühlen kann.

Es ist ja feucht und die Tapete ist wellig bzw. brüchig an der Stelle. Die letzten Tage waren auch sehr regnerisch/neblig.

Was rätst Du mir?

Es ist ein Altbau, die Wand ist ungefähr 28 cm dick.

Dann ist es wohl eine Einsteinwand. Diese verlangen besonders gute Lüftung!

Jo, das versteh ich! Wenn es am Lüften liegen sollte, ist es
dafür wohl nun zu spät. Oder? Auperdem sind andere Ecken ja
auch voll gestellt, und dahinter ist nichts!

Das hat überhaupt nichts zu sagen, wenn Wände vollgestellt sind und nicht schimmelig (spakig) werden. Merkwürdigerweise passiert dort oft nichts und andere, freie Ecken, werden schimmelig. Weil sie eben Ecken sind und dort keinerlei Luftbewegung herrscht.

Wäre es Feuchtigkeit von Außen, wie Du vermutest, wäre dort
kein Schimmel, sondern echte Näße, die man fühlen kann.

Es ist ja feucht und die Tapete ist wellig bzw. brüchig an der
Stelle. Die letzten Tage waren auch sehr regnerisch/neblig.

Dann kann es natürlich zusätzlich von außen kommen. Da die Wand sicherlich, bei nur 28 cm, keinen Hohlraum hat.

Was rätst Du mir?

Gegen den Vermieter?? Immer wieder darauf hinweisen und ihn auffordern, die Wand zu sanieren.
Bloß nicht gleich die Miete reduzieren!! Das ist die Sache nicht wert.

Gruß Werner

Hi Yvi,

Es ist ja feucht und die Tapete ist wellig bzw. brüchig an der
Stelle. Die letzten Tage waren auch sehr regnerisch/neblig.

Du postest, dass es regnerisch/neblig ist. Taucht dieser Mangel nur auf, wenn es regnerisch ist oder einige Tage nach Regen oder ist die Feuchtigkeit - wobei eine schwitzende Wand natürlich auch feucht ist - auch bei trockenem Wetter vorhanden? Eine Zusatzfrage noch. Wurde in eurer Wohnung in den letzten Jahren ein Wechsel der Fenster durchgeführt ?

Gruss Günter

Hallo,
es ist mir nur aufgefallen, daß im Sommer alles ok war. Das mit dem anderen Schimmel war aber auch im Winter. Im Moment ist eben echt Dauerregen. Ich denke, es wird schlimmer, wenn es so ein Wetter ist.
Ich wohne erst seit 1,5 Jahren in der Wohnung. Da waren die Fenster schon drin, das sind „normale“ doppelverglaste Isolierfenster.

Du postest, dass es regnerisch/neblig ist. Taucht dieser
Mangel nur auf, wenn es regnerisch ist oder einige Tage nach
Regen oder ist die Feuchtigkeit - wobei eine schwitzende Wand
natürlich auch feucht ist - auch bei trockenem Wetter
vorhanden? Eine Zusatzfrage noch. Wurde in eurer Wohnung in
den letzten Jahren ein Wechsel der Fenster durchgeführt ?

Hallo,

es ist mir nur aufgefallen, daß im Sommer alles ok war. Das
mit dem anderen Schimmel war aber auch im Winter. Im Moment
ist eben echt Dauerregen. Ich denke, es wird schlimmer, wenn
es so ein Wetter ist.

Gut, dann besteht wohl tatsächlich ein Lüftungsproblem, das aber durchaus durch die Wärmebrücke verursacht sein kann. Hier bist Du von der Meldepflicht dieses Mangels nicht befreit, aber Du wirst mit hoher Wahrscheinlichkeit mehr lüften müssen. Da es doppelverglaste Fenster sind, dürfte das Problem der Belüftung schon relevant sein. Aber, kannst Du über das zuständige Einwohnermeldeamt - oder in einer größeren Stadt gibt es meist auch ein Verzeichnis der Einwohner - mal prüfen, wer vor euch in dieser Wohnung gewohnt hat und ob es da schon Schimmel gegeben hat. Den Vormieter suchen und befragen, ob er Schimmelprobleme hatte. Wenn ihr dann nicht bei Einzug hierauf hingewiesen worden seid, kann sich der Vermieter nicht auf falsches Lüftungsverhalten berufen, weil er euch hätte hinweisen müssen, dass es hier Probleme gegeben hat und deshalb über das normale Mass gelüftet werden muss.

Gruss Günter

Danke!
Ich werde erstmal meinem Vermieter schreiben. Ich denke aber schon, daß ich vernünftig lüfte. Wer kann denn dann feststellen, ob es wirklich an mir oder an der Mauer liegt? Natürlich wäre es mir lieber, wenn an der Mauer nicht rumhantiert werden müßte, aber wenn es meine Schuld ist, muß ich ja zahlen. Mit welchen Kosten kann ich denn so rechnen? Zahlt das irgendeine Versicherung?
Und vor allem, wie werde ich denn den Schimmel los? Nur durch Lüften ja wohl nicht? Da es eine Einraumwohnung ist, muß ich in dem Raum auch schlafen und will keine chemischen Keulen anwenden :frowning:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es liegt nicht immer am Lüften
Hallo,

Sicher lüften viele Menschen falsch, aber man kann nicht jede
Schimmelbildung darauf zurückführen.
Schimmel ist die Folge von Tauwasserbildung, was bedeutet, daß
an diesen Stellen die Oberflächentemperatur der Wand (oder auch
Fenster) im allgemeinen unter 15 Grad liegt.
Geometrisch bedingt sind Ecken dafür prädistiniert, denn hier
ist das Verhältnis von der Außenoberfläche zur Innenoberfläche
ungünstig. Wenn dann noch an der Stelle ein Balkon befestigt ist
(vielleicht sogar mit tief ins Mauerwerk gehenden
Stahlelementen) so befindet sich zusätzlich dort noch eine
Wärmebrücke. Ungünstiger geht es kaum. Dann noch ein Schrank
davor und der SuperGAU ist vorprogrammiert. Aber selbst ohne
Schrank ist manchmal eine Schimmelbildung unausweichlich, egal
wie gut man lüftet.
Ob es sich nun tatsächlich um einen konstruktiven Fehler
handelt, kann ich natürlich ohne Kenntnis der Details nicht
zweifelsfrei bestätigen. Vielleicht hilft ein Gang in die Uni
zum Institut für Bauphysik im Fachbereich Architektur. Dort sind
häufig Leute beschäftigt, die auch gutachterlich tätig sind.
Zur Mietminderung: auf jeden Fall muß der Vermieter über die
Mängel benachrichtigt werden. Zu lange sollte man aber nicht mit
der Minderung der Miete warten, sonst käme das einem
stillschweigenden Einverständnis gleich. Hier würde ich den Gang
zu einem Mieterverein nicht scheuen.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen

Hallo juma,

Deinen Ausführungen kann ich nur zustimmen.

Zur Mietminderung: auf jeden Fall muß der Vermieter über die
Mängel benachrichtigt werden. Zu lange sollte man aber nicht
mit
der Minderung der Miete warten, sonst käme das einem
stillschweigenden Einverständnis gleich.

Von wegen. Abwarten und den Vermieter nicht verständigen ist gleichbedeutend mit Schadenersatz wegen fehlender Meldung der Mängelanzeige. Also melden. Hier schriftlich vorgehen und mit der Mängelanzeige im Schreiben erklären, dass ab sofort sämtliche Mietzahlungen unter Vorbehalt stehen, insbesondere unter dem Vorbehalt einer Mietminderung. Im Winter sind die Mängel durch Schimmel nicht zu beseititgen. Hier muss das Frühjahr abgewartet werden.

Und dann noch ein Hinweis. Schränke, Sofas, Betten egal welche Möbel ca. 5 cm von der Wand weg. Dies gilt für Wohnungen mit Feuchtigkeitsproblemen und ist unbedingt in Neubauten bei Erstbezug die ersten Jahre dringend erforderlich.

Wünsche allen ein frohes Fest.

Günter

Hier würde ich den

Gang
zu einem Mieterverein nicht scheuen.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen

das ist sache des vermieters.

ich würde ausziehen.

das ist sache des vermieters.

ich würde ausziehen.

Hallo Janinne,

ganz so einfach ist es nicht. Der Schimmel muss dem Vermieter gemeldet werden. Dann ist zu prüfen, woher der Schimmel kommt. Wenn sich herausstellen sollte, dass es bauseitige Mängel sind, haftet der Vermieter. Wenn es Probleme mit der Belüftung gibt, ist es das Problem des Mieters. Ausziehen bedeutet zuerst einmal kündigen und wenn der Schaden dann vom Mieter verursacht ist, haftet der Mieter bis zur Beseitigung des Mangels und bis zur Neuvermietung. Dies ist geltende Rechtssprechung.

Gruss Günter