Schimmel in der Mietswohnung

Hallo zusammen,

Ich habe eine kleine Diskussion mit einer Freundin. Es geht um Schimmel in der Mietswohnung und um Mietminderung.

Der fiktive Fall

Eine Person lebt mit ihren Kindern in einer Wohnung( Einzug im Frühjahr) im darauf folgende. Winter bricht Schimmel an einigen Stellen der Wohnung aus. Erster Versuch der Mieterin, Kontaktaufnahme mit den Vermieter und den Vorschlag den Schimmel erstmal selbst zu beseitigen . Fotos gemacht Schimmel beseitigt. ABER der Schimmel kommt wieder an den selben stellen nur schlimmer. Wieder Kontaktaufnahme mit den Vermieter, die speisen die Mieterin mit einer Anleitung zum richtigen Lüften und einen Chlorspray ab.
Und mit der Aussage sich zu erkundigen wo es herkommen könnte.
Vermieterin erfährt, dass die Außenwände nicht isoliert und Schuld an der Feuchtigkeit und dem Schimmel . Es wird geplant, das die Wände isoliert werden. Ist aber nicht in den Sommer gemacht worden, weil die Eigentümer der Hausverwaltung diesen Auftrag nicht gönnen (Ärger mit den Eigentümern und dem Verwalter, Verwalter soll Ende des Jahres abgesetzt werden)
Der nächste Winter kommt … Und der Schimmel auch. Mieter macht wieder Fotos. Vermieter kommt mit einem Maler der sich alles anschaut und sagt. Das liegt nichtmal Mieter und geht wieder. Gleiches Spiel wie im Jahr zuvor. Vermieter besorgt Chlorlösung Mieter beseitig.
Jetzt reicht es dem Mieterin. Sie schreibt den Vermieter an mit Ankündigung einer Mietkürzung um 5 % bis der Schaden endlich richtig behoben ist.

Vermieter ist damit nicht einverstanden. Mit der Begründung. Er kann da nichts dafür, weils von der Außenwand kommt.

Wer hat recht? Darf der Mieter die Miete kürzen, weil er den Schaden schon seit einem Jahr ertragen hat wegen der Aussage , dass die Wand ja isoliert werden sollte. Oder hat der Vermieter recht… Er kann nichts für die Außenwand?

LG Manuela

Wenn das Gebäude keinen Mangel ausweist, die Außenwände den Mindestwärmeschutz, der zum Zeitpunkt der Erstellung des Gebäudes gültig war, erfüllt und ausreichend beheizt werden kann, hat der Eigentümer seinen Part erfüllt. Zu klären wäre, ob der Mieter richtig heizt und lüftet. Erst wenn definitiv feststeht, dass dies der Fall ist und kein Verschulden des Mieters vorliegt, könnte eine Mietminderung in Frage kommen. Der Mieter sollte auf jeden Fall mal seine Lüftungsgewohnheiten prüfen, 3 bis 5 mal Lüften wäre o.k., die rel. Luftfeuchte sollte bei Außentemperaturen unter 0°C zwischen 30 und 40% betragen. Sind die Werte wesentlich höher, muss mehr gelüftet werden.

Schimmelfreie Grüße
JM

Hallo zurück,
Also es liegt ein Baumangel an zwei Außenwänden vor. Keine Isolierung. Die Wände sind auch sehr kalt den den Schimmelwände und wenn ein Kissen an die Wand angelehnt wird ist es nach einem Tag feucht.

Geheizt wird in allen Räumen und sämtliche Türen sind immer offen. Temperatur in der Wohnung zwischen 18 - 22 grad bei einer maximalen Luftfeuchtigkeit von 45%

Regelmäßig stoßlüften wird auch gemacht 3-4 mal täglich solange bis der Beschlag von den Fenstern weg ist.

Es gab früher auch einen Heizkörper im Flur, den die Vermieter entfernt haben.

LG

Hallo,

die Mieterin hat auf jeden Fall ein Recht auf Minderung. Jetzt kommt es drauf an, welche Ausmaße der Schimmel hat. Je mehr, um so mehr Minderung. Unter Umständen hat man sogar das Recht, fristlos zu kündigen, wenn der Vermieter nichts unternimmt.

Gruss Huftier

Hallo,
„keine Isolierung“ ist erst mal kein Baumangel, solange das Gebäude den zum Zeitpunkt der Erbauung gültigen Mindestwärmeschutz einhält. Das kann mit bauphsikalischen Berechnungen überprüft werden.
Alle Türen geöffnet zu halten ist nicht gut, da die feuchtigkeitsreichere Raumluft aus mehr geheizten Räume in weniger geheizte Räume zieht und dort an den kälteren Außenwänden kondensieren kann. Daher sollten weniger warme Zimmer immer durch geschlossen gehaltene Türen abgetrennt werden. Lüftungsempfehlungen finden Sie hier:
http://www.schimmel-sachverstaendiger.com/Lueftungsl…

Schimmelfreie Grüße
JM

Nochmal hallo,

Alle Räume werden gleich geheizt. Stellung der Heizkörper zwischen 2 und 3. im Badezimmer ist der Lüfter auch zugebaut worden das lediglich ein 2 cm breiter Streifen übrig ist. Kein Fenster im Bad. In einem Kinderzimmer. Nicht isolierte Außenwand… Hat sich erneut hinter einem Bücherregal, das auch gut 20 cm von der Wand wegsteht. Heute sind die Vermieter vor der Tür gestanden und haben mit der Polizei gedroht wenn sie nicht unverzüglich in die Wohnung können um den Schimmel zu begutachten. Ohne Voranmeldung … Sie haben sich schon dreimal den Schimmel angeschaut!

Eine rechtliche Antwort bezüglich der Mietkürzungen kann ich leider nicht geben.
Die Ursache muß festgestellt werden. Dazu sollte ein Fachmann die Wohnung besichtigen und das Nutzerverhalten der Bewohner feststellen, das Lüftungsverhalten,… Die Wohnungsgröße spielt eine Rolle, die Lage deds Bades, di eQualität der Fnster und die der Wandflächen. Das alles kann nicht von hier aus beurteilt werden. Meiner Auffassung nach sollte der Vermieter einen Fahmann beauftragen, das kostet natürlich… DFas kann genau festgestellt werden wo die vermeintlichen Ursachen zu finden sind und dann kann ggf. Abhilfe gescahffen werden. Mit freundlichen Grüßen, K. Taeubig

Liebe Manuela, das klingt ja alles sehr real und dem ersten Anschein nach nach einem vertuschten Bauschaden, was zu prüfen wäre. Ebenfalls zu prüfen wäre die Schuldfrage! Heizt und lüftet die Mieterin ausreichend und sind die Stellen an denen der Befall auftritt nicht durch einen Schrank oder auch durch schwere Gardinen verdeckt (Wärmebrücken)?
Anmerkung: Je schlechter die Wärmedämmung der Außenwände und je schlechter diese Außenwände durch zirkulierende Luft erwärmt werden, z.B. hinter Schränken und Wandverkleidungen, um so niedriger ist im Winter die Oberflächentemperatur dieser Außenwand. Mit einer niedrigen Wand-Oberflächentemperatur erhöht sich die relative Feuchte an der Wandoberfläche und damit die Gefahr der Tauwasserbildung auf der Wandoberfläche. Und dort wo über einen längeren Zeitraum freies Warrer (Tauwasser) auf organisches Material einwirkt entsteht Schimmelpilzwachstum.

Ich hoffe Ihnen damit etwas weitergeholfen zu haben!?

Lg., D. Müller

-.-
Müller & Partner
Sachverständigen und Ingenieurbüro

  • Büro für Bau- und Gebäudeschadstoffe -

WebInfos und Referenzen: www.schadstofffrei.de

Hallo Manuela,

wir haben es hier mit einem bauphysikalischen Problem und einem juristischen Problem zu tun.

Ich unterstelle nach den Schilderungen zunächst einmal, dass die Außenwand nicht ausreichend wärmeisoliert ist und deshalb Schimmel aufgetreten ist.

Der Vermieter ist in jedem Fall für den bauphysikalisch ordnungsgemäßen Zustand der vermieteten Wohnung zuständig. Es ist ja schließlich seine Wand, die er vermietet.

Dann handelt es sich um ein juristisches Problem.

Hierzu empfehle ich, einen Juristen zu Rate zu ziehen. In einem der Test-Hefte von Warentest gibt es aber auch ausführliche Hinweise.

Bei bauphysikalischen Fragen kann ich dann gerne weiter helfen.

Gruß

H.-P. Dresen

Hallo Manuela,

ich würde da ohne Beistand eines Fachanwalts garnichts kürzen. M.E. sind u.U. mehr als 5% Mietminderung drin. Aber das soll ein Experte mit der Möglichkeit einer Besichtigung beurteilen.

Nach meiner Erfahrung ist jedoch sehr oft nicht angepasstes Heiz-/Lüftungsverhalten die Ursache für Schimmel. Ob das immer so möglich ist, sei jetzt mal dahin gestellt! Wenn sich aus den raumklimatatischen Verhältnissen Notwendigkeiten ergeben, die ein mehrfaches Lüften von mehr als 5x erforderlich machen, ist das nicht immer vertretbar.

Stellt sich aber heraus, dass der Schimmelbefall auf Kondensatausfall zurück zu führen ist, der mit 3maligem lüften zu verhindern gewesen wäre, sieht es für den Bewohner u.U. schlecht aus.

Gruß
BN

Hallo,leider kann ich da nicht weiter helfen.LG