Hallo zusammen,
Ich habe eine kleine Diskussion mit einer Freundin. Es geht um Schimmel in der Mietswohnung und um Mietminderung.
Der fiktive Fall
Eine Person lebt mit ihren Kindern in einer Wohnung( Einzug im Frühjahr) im darauf folgende. Winter bricht Schimmel an einigen Stellen der Wohnung aus. Erster Versuch der Mieterin, Kontaktaufnahme mit den Vermieter und den Vorschlag den Schimmel erstmal selbst zu beseitigen . Fotos gemacht Schimmel beseitigt. ABER der Schimmel kommt wieder an den selben stellen nur schlimmer. Wieder Kontaktaufnahme mit den Vermieter, die speisen die Mieterin mit einer Anleitung zum richtigen Lüften und einen Chlorspray ab.
Und mit der Aussage sich zu erkundigen wo es herkommen könnte.
Vermieterin erfährt, dass die Außenwände nicht isoliert und Schuld an der Feuchtigkeit und dem Schimmel . Es wird geplant, das die Wände isoliert werden. Ist aber nicht in den Sommer gemacht worden, weil die Eigentümer der Hausverwaltung diesen Auftrag nicht gönnen (Ärger mit den Eigentümern und dem Verwalter, Verwalter soll Ende des Jahres abgesetzt werden)
Der nächste Winter kommt … Und der Schimmel auch. Mieter macht wieder Fotos. Vermieter kommt mit einem Maler der sich alles anschaut und sagt. Das liegt nichtmal Mieter und geht wieder. Gleiches Spiel wie im Jahr zuvor. Vermieter besorgt Chlorlösung Mieter beseitig.
Jetzt reicht es dem Mieterin. Sie schreibt den Vermieter an mit Ankündigung einer Mietkürzung um 5 % bis der Schaden endlich richtig behoben ist.
Vermieter ist damit nicht einverstanden. Mit der Begründung. Er kann da nichts dafür, weils von der Außenwand kommt.
Wer hat recht? Darf der Mieter die Miete kürzen, weil er den Schaden schon seit einem Jahr ertragen hat wegen der Aussage , dass die Wand ja isoliert werden sollte. Oder hat der Vermieter recht… Er kann nichts für die Außenwand?
LG Manuela