Schimmel in der neuen Wohnung! Mietrecht

Es geht um einen Umzug innerhalb des Studentenwerks. Die alte Wohnung wurde nicht gekündigt, sondern ein Umzugsantrag gestellt. Der Grund war starker Schimmelbefall im Bad, der nach Monaten (!) letzte Woche entfernt wurde. Gestern hat sich herausgestellt, dass sich in der Küche der neuen Wohnung ein großer Feuchtigkeitsfleck, ebenfalls mit Schimmel befindet.
Das Problem ist, dass auf Wunsch des Studentenwerks, der Schimmel nicht als Grund für den Umzug angegeben wurde.
Meine Frage ist, kann man einfach in der alten Wohnung bleiben und auf eine Renovierung bestehen? Kennt da jemand die rechtlichen Grundlagen? Soweit ich weiß, gibt es noch keinen Nachmieter für das alte Zimmer. Der Umzug steht heute an und bis Montag ist auch beim Studentenwerk keiner mehr erreichbar.
Vielen Dank für eure Hilfe!

Hallo,guten Tag
Da bleiben Sie lieber in der jezigen Wohnung,da brauchen Sie keinen Umzug.Ein Sachverständiger muss feststellen wer und was der Schimmelbefall herkommt.Es kann auch sein,dass Sie nicht lüften. Es ist nicht immer der Vermieter schuld.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Ich denke sich auf „kurzem“ weg mit Vermieter in Verbindung setzen. Ansonsten: ich bin kein RA. K. Taeubih

Dies sind rechtliche Fragen, die ich leider nicht beantworten kann.
JM

Hallo,
auch wenn der Umzugsantrag schriftlich festgelegt wurde, würde ich nicht umziehen, da ein sogenannter verdeckter Schaden in der neuen Wohnung ist. Entweder bleibst Du in der alten Wohnung und vernichtest den Umzugantrag oder läßt den Schaden in der neuen Wohnung beseitigen und ziehst dann um.

tschüß

Sorry, gehört wohl in die Abteilung Recht/Mietrecht. Ist aber nicht mein Ding.

Trotzden viel Glück.
BN

Guten Morgen, den Schimmel nicht als Grund anzugeben, ist schlecht, den so ist der „Vorfall“ nicht aktenkundig. Wenn es in der neuen Wohnung jetzt wieder Schimmel ist, würde ich mit einer Fristangabe eine Nachbesserung fordern. Wenn da nichts passiert, würde ich erst mal die Miete mindern. Glaube so um die 15 bei Schimmel. Wenn Sich da nichts tut , wird leider nichts anderes bleiben, als der Gang zum Mieterschutzbund.

Viel Glück

Hallo,

Schimmel ist in jedem Fall ein Mangel, sogar ein gesundheitsschädlicher.

Jeder Mieter hat das Recht auf Mängelbeseitigung.

Man kann auf jeden Fall einen Einzug in ein verschimmeltes Zimmer verweigern und der Vermieter muss eine geeignete Ersatzwohnung zur Verfügung stellen.

LG
Lendzy

Mietrecht ist leider nicht meine Staerke
p

Sorry, mit dieser Frage wendest Du Dich am besten an einen Rechtsexperten.

B.

Es geht um einen Umzug innerhalb des Studentenwerks. Die alte
Wohnung wurde nicht gekündigt, sondern ein Umzugsantrag
gestellt. Der Grund war starker Schimmelbefall im Bad, der
nach Monaten (!) letzte Woche entfernt wurde. Gestern hat sich
herausgestellt, dass sich in der Küche der neuen Wohnung ein
großer Feuchtigkeitsfleck, ebenfalls mit Schimmel befindet.
Das Problem ist, dass auf Wunsch des Studentenwerks, der
Schimmel nicht als Grund für den Umzug angegeben wurde.
Meine Frage ist, kann man einfach in der alten Wohnung bleiben
und auf eine Renovierung bestehen? Kennt da jemand die
rechtlichen Grundlagen? Soweit ich weiß, gibt es noch keinen
Nachmieter für das alte Zimmer. Der Umzug steht heute an und
bis Montag ist auch beim Studentenwerk keiner mehr erreichbar.

Wenden Sie sich zur Klärung an einen Anwalt für Mietrecht. Als Sacghverständiger und Nicht-Jurist darf ich in Rechtlichen Dingen nicht beraten. Rechtsberatungen obliegen in Deutschland per Gesetzesentscheid den Juristen.

Mit freundlichen Grüßen

D. Müller
Sachverst. für Bau- und Gebäudeschadstoffe

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Müller & Partner
Sachverständigen und Ingenieurbüro

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WebInfo: www.schadstofffrei.de
Referenzen: www.schadstofffrei.de/Referenzen-Schadstoffgutachten…