Schimmel in der Wohnung

Gute Nacht allesamt …

A und B besichtigten eine Wohnung (27.9.2012) und befanden diese für gut.Nachdem A und B alles mit dem Vermieter abgeklärt hatten , unterschrieben diese den Mietvertrag.

A und B wollten diese Wohnung zum 1.1 beziehen .Nachdem A und B die Wohnung besichtigt hatten und sich mit dem Vermieter einig waren , begannen diese am 1.10 mit den Renovierungsarbeiten. Nachdem sie die Holzpaneele von der Wand rissen , bemerkten diese aber auf der Innenseiten der Paneele , Schimmel. A und B tasteten die Wände/Tapete ab und bemerkten das diese feucht war.

Als die beiden die Tapete soweit runter hatten, das diese auf das Mauerwerk blicken konnten , bemerkten diese auch hier das diese feucht war.

A und B wollten natürlich der Sache auf den Grund gehen und gingen an die Außenwand ( die durch einen Schuppen geschützt war).Hier bot sich ein Bild des Grauens für die Beiden .Die komplette Außenwand war von Schimmel überzogen .

http://www.imagebanana.com/view/vw7bf0cp/DSC_0669.jpg

(Sollten hier keine Fotos erlaubt sein , wusste A es leider nicht vorher)

A und B verloren schlagartig das Interesse , da B durch einen früheren Fall von Schimmel gesundheitliche Schäden tragen musste.Sie brauchte einen Inhalator und hustete sich die Seele aus dem Leib .

Diese beiden setzten sich mit dem Vermieter dann umgehend in Verbindung und machten im klar das wir auf keinen Fall in diese Wohnung einziehen werden da die Gesundheit von B an erster Stelle steht.

Der Vermieter lenkte nicht ein und sagte : " Man würde dort ein kleines Zaubermittel draufmachen welches den Schimmel entfernt "

Die beiden meldeten sich beim Mieterschutzbund an , der sich nun mit der Sache befasste . Dieser räumte dem Vermieter eine Frist bis zum 31.12.12 ein.

Nachdem A und B sich das ganze heute angesehen haben, hat der Vermieter jemanden beauftragt, der im Schuppen , einfach eine Wand vorgezogen hat.

Natürlich wollen A und B definitiv nicht in diese Wohnung einziehen , da sich der Schimmel ja noch im Mauerwerk befindet und es nur eine Frage der Zeit ist…

Kann A den Mietvertrag fristlos kündigen ?

Die beiden meldeten sich beim Mieterschutzbund an , der sich
nun mit der Sache befasste .

Kann A den Mietvertrag fristlos kündigen ?

Hallole,

warum fährt man zweigleisig?
Der Mieterbund ist doch ein kompetenter Partner in dieser Angelegenheit.

Gruß
PW

Panik ist bei Schimmelbefall leider immer wieder festzustellen. Panik ist aber im Vertragsrecht nicht wirklich eine geeignete Reaktion.
Ob das Verkleiden einer Wand eine geeignete Maßnahme zur Schadensbeseitigung darstellt, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Zumindest unternimmt der Vermieter etwas. Dies setzt ihn möglicherweise vertragsrechtlich in eine etwas bessere Situation. Pauschal (panikartig) einfach so den Erfolg zu verneinen, ohne es wirklich überprüft zu haben, kann recht teuer werden.
Ein bereits eingeschalteter Mieterverein ist zwar nicht allwissend, aber kennt vermutlich die erforderlichen Schritte, die unternehommen werden sollten.

vnA