Gute Nacht allesamt …
A und B besichtigten eine Wohnung (27.9.2012) und befanden diese für gut.Nachdem A und B alles mit dem Vermieter abgeklärt hatten , unterschrieben diese den Mietvertrag.
A und B wollten diese Wohnung zum 1.1 beziehen .Nachdem A und B die Wohnung besichtigt hatten und sich mit dem Vermieter einig waren , begannen diese am 1.10 mit den Renovierungsarbeiten. Nachdem sie die Holzpaneele von der Wand rissen , bemerkten diese aber auf der Innenseiten der Paneele , Schimmel. A und B tasteten die Wände/Tapete ab und bemerkten das diese feucht war.
Als die beiden die Tapete soweit runter hatten, das diese auf das Mauerwerk blicken konnten , bemerkten diese auch hier das diese feucht war.
A und B wollten natürlich der Sache auf den Grund gehen und gingen an die Außenwand ( die durch einen Schuppen geschützt war).Hier bot sich ein Bild des Grauens für die Beiden .Die komplette Außenwand war von Schimmel überzogen .
http://www.imagebanana.com/view/vw7bf0cp/DSC_0669.jpg
(Sollten hier keine Fotos erlaubt sein , wusste A es leider nicht vorher)
A und B verloren schlagartig das Interesse , da B durch einen früheren Fall von Schimmel gesundheitliche Schäden tragen musste.Sie brauchte einen Inhalator und hustete sich die Seele aus dem Leib .
Diese beiden setzten sich mit dem Vermieter dann umgehend in Verbindung und machten im klar das wir auf keinen Fall in diese Wohnung einziehen werden da die Gesundheit von B an erster Stelle steht.
Der Vermieter lenkte nicht ein und sagte : " Man würde dort ein kleines Zaubermittel draufmachen welches den Schimmel entfernt "
Die beiden meldeten sich beim Mieterschutzbund an , der sich nun mit der Sache befasste . Dieser räumte dem Vermieter eine Frist bis zum 31.12.12 ein.
Nachdem A und B sich das ganze heute angesehen haben, hat der Vermieter jemanden beauftragt, der im Schuppen , einfach eine Wand vorgezogen hat.
Natürlich wollen A und B definitiv nicht in diese Wohnung einziehen , da sich der Schimmel ja noch im Mauerwerk befindet und es nur eine Frage der Zeit ist…
Kann A den Mietvertrag fristlos kündigen ?