Hi, bei uns hat sich auf Grund von Mängeln in der Wand
und wegen eines undichten Fensters (an dessen Scheiben
das Wasser in Bächen herunterläuft, was zwischen den
Fenstern auch zu Schimmel geführt hat) grüner und
schwarzer Schimmel an der Fensterwand gebildet, auch
außen vor dem Fenster. Der Vermieter will den Schimmel an
der Mauer beseitigen und dann isolieren, aber das alte
Fenster will er nicht wechseln. Meine Frage ist: -Die
Tapete, die wir haben, ist nicht mehr erhältlich. Der
Vermieter will nur die Fensterwand streichen - ist der
Vermieter verpflichtet, das gesamte Zimmer im gleichen
Stil zu renovieren? -Muss ich meine großen Schränke
vorher von Wand wegrücken oder müssen die Handwerker das
machen? -Kann man in diesem Fall Mietminderung oder -
kürzung o.ä. verlangen - auf Grund des
Baustellenzustandes der Wohnung? Oder wegen des nicht
gewechselten undichten Fensters?
Danke für Eure Hilfe.
Dini
Hallo Dini
-zum Mietrecht solltest du lieber beim Mieterschutzbund nachfragen
-wir können nur Tipps zur Schadensursache und deren Beseitigung geben
MfG Rene Klopp
Hallo Dini,
es handelt sich hier um Rechtsfragen die nur ein Anwalt beantworten kann/darf - abgeleitet erst nach gerichtsfesten (!) Feststellung des Hauptverursachers (Gebäudemangel oder eigenes falsches Lüft/Heizverhalten) sowie um
fachliche Fragen zum konkreten Schadensfall, welche nur vor Ort seriös beraten werden können. Wir empfehlen die Publikation des Umweltbundesamtes mit umfassenden Information -
http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/2951.pdf ;
zur individuellen verwertbaren Verursacherfetsstellung eine Kontaktaufnahme mit dem regionalen Ansprechpartner eines Netzwerkes von Fachleuten zu dieser speziellen Thematik: http://www.netzwerk-schimmel.info/
Viel Erfolg
Josef
Hallo,
ich bitte um Entschuldigung für die verspätete Antwort. In Mietrechtfragen bin ich jedoch nicht hilfreích, wenn es um das Erkennen, Beurteilen und fachgerecht sanieren gut schon.
Grundsätzlich können Mietminderungen auch rückwirkend geltend gemacht werden. Zur Sicherheit sollte man sich aber Rückendeckung vom Mieterbund z.B. holen. Außerdem muss der Grund im Vorfeld dem Vermieter bekanntgegeben worden sein.