Schimmel in der Wohnung

Hallo

Ich hätte da mal eine frage

Und zwar wir wohnen seit ca. 2 Jahren in einer 2 Zimmer Wohnung.

Im Kinderzimmer meiner 2 Jährigen Tochter ist Schimmel aufgetretten.

Wir haben unserem Vermieter auch schon mit geteilt das in dem Zimmer schimmel ist und meine 2 Jährige Tochter in diesem Zimmer schläft.
Und ich bekomme bald mein 2tes Kind was dann auch in diesem Zimmer schlafen müsste.

Trotzdem macht der Vermieter nichts dagegen statt desen sagt er immer er findet kein Firma die kommen kann.

Und das ist schon über einem halben Jahr so das da keiner was macht.

Jezt meine frage:

Können wir eine Mietminderung machen? Und wenn ja wie viel Prozent?

Können wir auch ohne drei Monate kündigungsfrist aus der Wohnung ausziehen?

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen

Hallo,
ich weiß da leider keine wirkliche Antwort. Hinsichtlich Mietminderung würde ich mich vorab von einem Anwalt beraten lassen, wenn dir dies möglich ist. Auf jeden Fall mußt du die Mietminderung ankündigen! Möglicherweise gibt es hierzu Tabellen im Internet. Ich würde dem Vermieter auf jeden Fall vorschlagen, dass du eine Firma kommen läßt. Seine Aussage ist sicher eine Ausrede. Zumindest würde ich ihm mit Fristsetzung ankündigen, dass du dich darum kümmern wirst, und er die Kosten zu übernehmen hat. Und du bis dahin beabsichtigst die Miete zu mindern. Immer schriftlich mit Vermerk seit wann und wie häufig du den Vermieter auf den Mißstand hingewiesen hast.
Viel Glück!

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Hallo Mama 678,
ich bin zwar auch keine Expertin auf dem Gebiet, aber viele Sendungen im TV zu
diesem Thema bestätigen, dass Schimmel in einer Wohnung eindeutig zu den
Gründen zählen, die die Mietsache erheblich mindern.
Eine Mietkürzung ist gerechtfertigt, wenn der Schimmel nachweislich durch
bauliche Mängel entsteht und nicht auf eigenes Fehlverhalten (z.B. falsches Lüften)
zurück zu führen ist.
Ein vorzeitiger Auszug ohne Einhaltung der Kündigungsfrist wäre dann ebenfalls
gerechtfertigt. Auf den Webseiten vom DMB (Deutscher Mieterbund) gibt es zu
diesem Thema ganz bestimmt Rechtsurteile und Du findest bestimmt auch
Angaben zur angemessenen Höhe der Mietkürzung. Ob diese allerdings auch ohne
Mitgliedschaft einzusehen sind, weiss ich nicht. Tipp von mir: gib in Google eifach
mal die Suchbegriffe „Rechtsurteile Schimmel Wohnung“ ein. Bin sicher da findet
sich einiges dazu.

Meine Erfahrung mit Vermietern ist im allgemeinen diese: so lange man brav seine
Miete zahlt, gibt es keinen Anlass aktiv zu werden. Erst wenn es den eigenen
Geldbeutel trifft (den des Vermieters), werden sie aktiv.

Ich rate Dir trotz allem - auch oder gerade im Interesse Deiner Kinder - sucht
Euch ne neue Wohnung. Mit Schimmel ist nicht zu spassen und er ist hartnäckig.
Selbst umfangreiche Massnahmen können ihn nicht immer dauerhaft entfernen.

Viel Glück!

Hallo

in der Sendung „Einfach Genial“ im Sender MDR vom 08.01.2010, 21.22 Uhr hat ein Herr Reinhard Steier eine von ihm entwickelte Beschichtung vorgestellt die nachweislich wunderbar den Schimmel beseitigt. Leider kann ich keine genaueren Angaben machen. Aber vielleicht bekommt man über das Internet dazu eine Aussage. Weise deinen Vermieter auf diese möglichkeit hin. Es sie denn Du willst unbedingt ausziehen.

Gruss schally

mal ganz ehrlich es geht um die gesundheit deiner kinder … also ich würde die wohnung kündigen und sofort ausziehen …der vermietet streubt sich doch nur wegen der kosten… hatte ich auch alles… bin einfach raus und fertig!!! glaub mir der macht nix weil er selber denn am AR… ist weil er nix dagegen gemacht hat mfg betty