Schimmel in der Wohnung

Hallo und veieln dank für die antwort.
Bedarf besteht immer noch, da der geschilderte Ablauf unverändert ist.
Es wurden zwar schon einige Antworten gegeben ( Fachanwalt nehmen, fristlos Kündigen,…) aber man kann ja nicht genügend Informationen haben.

Gruß

Ferdi

Hallo,

haben Sie denn die Miete jetzt schon gemindert? Wenn nicht, dann würde ich das machen, notfalls auch einen höheren Prozentsatz und das auch für die Vergangenheit. Sie müssen einfach den Druck kontinuierlich erhöhen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Also, die Miete ist jetzt seit etwa einem Monat um 20% gemindert.
Die Frage ist natürlich, steht es mir zu, die Miete noch mehr zu mindern?
Denn der Schimmel wurde ja entfernt.
Und dass er sich in andere Räume transportiert hat, ist ja nur eine Vermutung, bzw. eine oft vorkommende Tatsache. Zumindest laut dem Ergebnis der Laborproben die wir ja eingeschickt haben.
Desweiteren ist die Wand immernoch feucht und untapeziert.
Der Raum kann somit wieterhin nicht genutzt werden.

Mal noch was zusätzliches:
Im Badezimmer tropfen jetzt schon seit Monaten beide Amaturen sehr strak (Dusche, Badewanne). Wir füllen mit dem Tropfwasser täglich mindestens 2 10 Liter Eimer.
Laut Mietvertrag soll man ja nen gewissen Satz an Reperaturen im Jahr selber tragen.
Aber die Amaturen sind solche Einhebelmischer die in der Wand eingelassen sind.
Ich könnte mir vorstellen, dass eine Wartung schwierig ist und die Sachen eher ausgetauscht werden müsste.
Auf meine Meldung des „Schadens“ wird seit 3 Wochen nicht reagiert.
Kann man hier auch Mindern?

Hallo,

ich kann Ihnen hier keine umfängliche kostenlose Rechtsberatung zukommen lassen. Das ist ohne Kenntnis des Mietvertrages etc. weder möglich noch ist es mir erlaubt. Wenn der Magel jetzt beseitigt ist, dann haben Sie natürlich auch kein Minderungsgrund mehr. Sofern Ihnen Kosten entstanden sind, die eigentlich vom Vermieter zu tragen wären, können Sie damit aber aufrechnen. Aber diesbezüglich würde ich Ihnen doch empfehlen, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

genau

Was ist daran nicht nachvollziehbar?

Bitte schreiben Sie nachvollziehbar - was soll der Unsinn mit
den XXX

Hallo Pferdi,

leider komme ich erst jetzt dazu die Anfrage zu beantworten.

Wenn der Vermieter nichts wegen der Mängel unternimmt, steht dem Mieter ein Recht auf fristlose Kündigung nach erfolgter Abmahnung mit Fristsetzung zu.

Normalerweise müsste das betroffene Zimmer luftdicht zu dem Rest der Wohnung abgeschlossen werden. Die Ursache des Schimmels muss ergründet werden.

Danach muss eine Luftreinigung mit speziellen Filterverfahren durchgeführt weden.

Alternativ könnt ihr natürlich die Firmen selbst beauftragen: Vermieter mit Frist zur Beseitigung (14 Tage) setzen, bei Untätigkeit Ausführung durch Vermieter ablehnen und auf das Recht auf Ersatzvornahme hinweisen. Nach Fristablauf selber den Handwerker beauftragen, der Vermieter muss dann Ersatz leisten nach Übersendung der Rechnung oder man rechnet mit den nächsten Mieten auf.

Schönen Gruß
Lendzy