Schimmel in der Wohnung

Liebe/-r Experte/-in,

bereits vor einigen Wochen habe ich mehrere „Experten“ angeschrieben. Vielleicht waren auch sie unter den angeschriebenen.
Ich wollte noch mal eure Meinung einholen.

Noch mal folgende Annahme kurz und knapp:

Tag X: Eine Familie (2 Erw./1Kind) entdeckt im Schlafzimmer einen kleinen Wasserfleck/Schimmel an der Decke.

X+1: Der Hausmeister wird informiert

x+13: Keine Rückmeldung.
Familie nimmt eine Tapetenbahn im Schlafzimmer ab und entdeckt großflächigen Schimmel
Familie informiert sich bei w-w-w.de über Ihre Möglickeiten. Familie mindert schrifftlich Miete um 20% und setzt Frist wegen Ersatzvornahme

x+15: Hausverwaltung wird angerufen, ob inzwischen was veranlasst wird, da Familie in Urlaub fahren will

x+18: Familie entnimmt mehrere Tapetenproben um sie in ein Labor zu schicken (Kosten: 90€)

x+19: Maler kommt vorbei (Mutter der Familie kümmert sich darum, da Familie in Urlaub)und geht wieder, da er nur von kleinen Schimmleflecken wusste

x+29: Vorläufiges Ergebniss der Schimmelproben:
12 Schimmelarten gefunden, davon 3 höchst Gesundheitsgefährdend.
Verwaltung angerufen und dies mitgeteilt.
Verwaltung will sich bis zum Folgetag melden um alternativen Schlafplatz anzubieten

x+30 keine Rückmeldung

x+31 Maler kommt, entfernt befallene Tapeten und behandelt immernoch feuchte Wand mit „Schimmel-Ex“.

x+34 endgültiges Ergebniss Schimmelprobe da:
3 Gesundheitsgefährdende Schimmelarten
Es ist außerdem nicht vollständig auszuschließen, dass ein initialer Hausschwammbefall vorliegt, da in einer Kultur Hausschwammsporen nachgewiesen wurden. Darüber hinaus wurden holzzerstörende Moderfäulepilze nachgewiesen.
Schimmelpilzsporen bleiben außerdem nicht auf den Ort des sichtbaren Befalls beschränkt sondern werden unsichtbar in der Luft auch in die anderen Räume der Wohnung transportiert.
Eine genaue Untersuchung des Schadens durch einen Sachverständigen ist erforderlich, um das Ausmaß des Schadens festzustellen. Auf dieser Grundlage können dann die erforderlichen Trocknungs- und Sanierungsmaßnahmen festgelegt werden. Diese Arbeiten sollten nur von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.
Eine Freimessung ist nach einem derart massiven Befall wichtig.

X+35: Verwaltung über Ergebniss informiert.
Eine raumluftmessung wird nicht bezahlt, muss Familie selber machen
Auf nachfragen, ob die Gesundheit der Mieter nicht von interesse sei,meinten sie nur, wir machen doch was wir müssen.

Was kann die Familie noch tun?
Es ist ja nicht auszuschließen, dass der Schimmel in andere Räume transportiert wurde.
Der raum ist auch weiterhin nicht benutzbar wegen der Feuchte.
Oder kann gar nichts mehr gemacht werden, da ja die Miete schon gemindert wird und der Schimmel „augenscheinlich“ entfernt wurde?

Vielen Dank noch mal für eure Hilfe und Zeit.

Gruß

ferdi

Hallo verehrte/r User/in,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur schriftlich tätigen (möglichst per Einschreiben + Rückschein !). Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Ich empfehle der „Familie“ in diesem speziellen Fall, sich an Ihren örtlichen/regionalen Mieterverein oder an einen Fachanwalt zu wenden.
Beste Grüße USKO

Hallo Pferdi,

da aus der „Ferne“ und ohne die genausten Details zu kennen, möchte ich Ihre Antfrage nicht beantworten. Bei Schimmel in der Wohnung sind IMMER 2Seiten zu betrachten, die des Mieters und der Ursache (Lüftungsverhalten-was eindeutig!!! nachgewiesen werden kann, Baumängel-per Gutachten feststellbar etc.)Ihnen empfehle ich auf Grund der Angaben, einen Baufachmann und Anwalt mit Ihrem Problem zu beauftragen.
MfG
Waldi64

Um genau so knapp zu antworte wie Sie anfragen:

Bei dem Schadenbild und dieser imensen Gesundheitsgefährdung durch eine Vielzahl an Schimmelarten bis hin zu dem, der Gebäude in Wanken bringt, sollten Sie dringend unverzüglich eine schimmefreie Wohnung beziehen und sich selber wie die Ihren nicht fürderhin solch erheblichem gesundheitlichen Risiko aussetzen!

Hallo.
Bei einem Hausschwammbefall sollten jeder Mieter - vor allem im Interesse der Kinder - eine neue Wohnung suchen.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/haussc…

Liebe/-r Experte/-in,

bereits vor einigen Wochen habe ich mehrere „Experten“
angeschrieben. Vielleicht waren auch sie unter den
angeschriebenen.
Ich wollte noch mal eure Meinung einholen.

Hallo,
ergänzend zu meiner ersten Antwort und jetzigem Sachstand: sofort rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen, Mieterverein oder RA.
Nur diese können die rechtlich verwertbaren und erfolgsorientierten Maßnahmen einleiten.
Gruß suver

Noch mal folgende Annahme kurz und knapp:

Tag X: Eine Familie (2 Erw./1Kind) entdeckt im Schlafzimmer
einen kleinen Wasserfleck/Schimmel an der Decke.

X+1: Der Hausmeister wird informiert

x+13: Keine Rückmeldung.
Familie nimmt eine Tapetenbahn im Schlafzimmer ab und entdeckt
großflächigen Schimmel
Familie informiert sich bei w-w-w.de über Ihre Möglickeiten.
Familie mindert schrifftlich Miete um 20% und setzt Frist
wegen Ersatzvornahme

x+15: Hausverwaltung wird angerufen, ob inzwischen was
veranlasst wird, da Familie in Urlaub fahren will

x+18: Familie entnimmt mehrere Tapetenproben um sie in ein
Labor zu schicken (Kosten: 90€)

x+19: Maler kommt vorbei (Mutter der Familie kümmert sich
darum, da Familie in Urlaub)und geht wieder, da er nur von
kleinen Schimmleflecken wusste

x+29: Vorläufiges Ergebniss der Schimmelproben:
12 Schimmelarten gefunden, davon 3 höchst
Gesundheitsgefährdend.
Verwaltung angerufen und dies mitgeteilt.
Verwaltung will sich bis zum Folgetag melden um alternativen
Schlafplatz anzubieten

x+30 keine Rückmeldung

x+31 Maler kommt, entfernt befallene Tapeten und behandelt
immernoch feuchte Wand mit „Schimmel-Ex“.

x+34 endgültiges Ergebniss Schimmelprobe da:
3 Gesundheitsgefährdende Schimmelarten
Es ist außerdem nicht vollständig auszuschließen, dass ein
initialer Hausschwammbefall vorliegt, da in einer Kultur
Hausschwammsporen nachgewiesen wurden. Darüber hinaus wurden
holzzerstörende Moderfäulepilze nachgewiesen.
Schimmelpilzsporen bleiben außerdem nicht auf den Ort des
sichtbaren Befalls beschränkt sondern werden unsichtbar in der
Luft auch in die anderen Räume der Wohnung transportiert.
Eine genaue Untersuchung des Schadens durch einen
Sachverständigen ist erforderlich, um das Ausmaß des Schadens
festzustellen. Auf dieser Grundlage können dann die
erforderlichen Trocknungs- und Sanierungsmaßnahmen festgelegt
werden. Diese Arbeiten sollten nur von einem Fachunternehmen
durchgeführt werden.
Eine Freimessung ist nach einem derart massiven Befall
wichtig.

X+35: Verwaltung über Ergebniss informiert.
Eine raumluftmessung wird nicht bezahlt, muss Familie selber
machen
Auf nachfragen, ob die Gesundheit der Mieter nicht von
interesse sei,meinten sie nur, wir machen doch was wir müssen.

Was kann die Familie noch tun?
Es ist ja nicht auszuschließen, dass der Schimmel in andere
Räume transportiert wurde.
Der raum ist auch weiterhin nicht benutzbar wegen der Feuchte.
Oder kann gar nichts mehr gemacht werden, da ja die Miete
schon gemindert wird und der Schimmel „augenscheinlich“
entfernt wurde?

Vielen Dank noch mal für eure Hilfe und Zeit.

Gruß

ferdi

Hier bleibt nur die fristlose Kündigung durch den Mieter. Alternativ der Selbsumzug, bei dem dann auf dem Klageweg die Kosten vom Vermieter geholt werden.

Hallo, Ferdi
Was mir in Deinen beiden Schreiben auffällt ist, dass Du stets von einem Hausmeister oder der Hausverwaltung sprichst, mit denen Du/ihr Euch in Verbindung gesetzt habt. Hast Du eigentlich einmal überprüft mit wem Du/Ihr eine Mietvertrag abgeschlossen habt? War das der Hausmeister oder mit der Hausverwaltung oder richtiger Weise mit dem Vermieter. Es ist doch logisch, dass Euer Ansprechpartner der Vermieter ist. Den nach § 535 BGB hat der Vermieter sich im Mietvertrag
verpflichtet, dem Mieter (Dir und Deiner Frau) den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren.
Daraus ergibt sich eindeutig, dass der Vermieter dafür verantwortlich ist, wenn er Euch eine Wohnung vermietet hat, die mit einem erheblichen Mangel, nämlich dem Schimmelbefall belastet ist. Hiernach hat er nach § 535 BGB Abs-1 die Mietsache Euch in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Dafür haftet der Vermieter und nicht der Hausmeister und nicht die Hausverwaltung, diese fungieren nur als Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Wenn es Geld kostet, müssen die Erfüllungsgehilfen die Zustimmung des Vermieters einholen. Ohne ihn geht nichts. Deshalb sich nicht auf die Schmidtchen sondern an den Vermieter wenden.
In diesem Zusammenhang wäre es sehr freundlich , wenn Du mir mitteilen würdest, wer Euer Vertragspartner (Vermieter) ist. Dann ist man erst in der Lage Euch entsprechende Hinweise zu geben. Einige Hinweise habe ich in der vorherigen Beantwortung Euerer Fragen bereits gegeben.
Soweit ich die Chronologie in Eurer erneuten Anfrage verstanden habe, habt Ihr bereits einiges unternommen, was teilweise zu kleinen Erfolgen führte. Zum Beispiel die Mietminderung. Diese hätte auch höher ausfallen dürfen und zwar zwischen 30 und 50 %, dies hätte man aber genauer erläutern müssen.
Was sehr gut ist, die befallenen Stellen der Tapeten zu entfernen und diese in trockenen Zustand aufbewahren um als Beweisstücke zur Verfügung zu haben. Ebenfalls sollte man von den befallenen Stellen in jedem falle entsprechende Fotografien anfertigen (Beweis). Die Maßnahme mit dem Labor war sehr gut, damit sind der/die Mängel nachzuweisen.
Die von dem Maler im Auftrag der Verwaltung durchgeführte Behandlung der von Schimmel befallenen Wände mit Schimmel Ex wird keinen Erfolg bringen, den dies ist keine geeignete Maßnahme die Ursache des Befalls endgültig zu beheben. Nach ganz kurzer Zeit wird der Schimmel erneut in Erscheinung treten.
Sicher wird der Vermieter nicht umhin kommen einen Sachverständigen hinzu zu ziehen. Deshalb soll man ihm mit den Tatsachen konfrontieren und um schnelle, fachgerechte Bebung des eingetreten Schadens und Mangel der Mietsache zu beheben. Damit die Sache nicht weiterhin verschleppt werden kann, solltet Ihr dem Vermieter eine letzte Frist für die Behebung des/der Mängel geben. Dies könnte in dieser Form geschehen:
Aus diesem Grunde geben wir Ihnen letztmalig Gelegenheit, den geschilderten Mangel/Mängel bis spätestens xx.xx.xxxx zu beben oder beheben lassen. sollten sie dies widererwarten unterlassen, weden wir in Erwägung ziehen, Das Mietverh, Fotsetzung weiter unten.
Hilfsweise solltet Ihr ebenfalls das staatliche Gesundheitsamt einschalten. Dies könnt ihr ja durch die Untersuchung des Labors nachweisen, dass gesundheitlich gefährliche Pilse in der Mietsache vorhanden sind, die die Gesundheit des Kindes in besonderen Maße betreffen.(Fortsetzung von weiter oben verwiesen.)
Des weiteren solltet Ihr den Vermieter darauf hinweisen, dass, sollte er weiterhin sich dieser Angelegenheit des Schimmelbefalls nicht annehmen, Ihr in Erwägung ziehen müsstet, das Mietverhältnis außerordentlich fristlose zu kündigen. Dies insbesondere, da das Schlafzimmer, als auch weitere Räume davon zu befallen drohen. Dies auch wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung nach § 543 Abs. 3 Satz 1 BGB, da die Mietsache nicht mehr dem vertraglichen Gebrauch genügt.
Sollte es notwendig werden, das Mietverhältnis fristlose zu kündigen zu müssen, weisen wir sie vorsorglich daraufhin, dass wir für die uns entstehenden Kosten sie schadensersatzpflichtig machen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Willi

Bitte schreiben Sie nachvollziehbar - was soll der Unsinn mit den XXX

Was ist daran nicht nachvollziehbar?

Bitte schreiben Sie nachvollziehbar - was soll der Unsinn mit
den XXX

Sehr hilfreiche Antwort.
Da kann ich sicher etwas von verwenden.

Vielen vielen Dank

Wenn sich denn eine geeignete Wohnung finden liese.
Ist doch immer das gleiche.
Wenn man sucht…findet man nichts. :frowning:

Wenn sich denn eine geeignete Wohnung finden liese.
Ist doch immer das gleiche.
Wenn man sucht…findet man nichts. :frowning:

.

Wenn sich denn eine geeignete Wohnung finden liese.
Ist doch immer das gleiche.
Wenn man sucht…findet man nichts. :frowning:
.

Gute Mieter finden gute Wohnungen!

Lieber Ferdi,

bei dem Befund würde ich nicht selbst herumdillettieren, auch nicht mit Hilfe dieses Forums, sondern einen Fachanwalt zu Hilfe nehmen. Dafür wäre mir meine Gesundheit einfach zu wichtig.

Ansonsten: Der Schimmel ist ja wohl erst einmal beseitigt. Ob er unsichtbar noch vorhanden ist und was die Ursache des Schimmelbefalls war, kann nur ein Sachverständiger beurteilen.

Wenn Hausschwamm vorliegt und der Schimmel Sporen streut, ist die Wohnung unbewohnbar. Die Minderung liegt dann bei 100 % und die Familie sollte schleunigst ausziehen.

Ich würde dann auch das Wohnungs- und das Gesundheitsamt einschalten.

Wenn das Labor erst nach Ablauf der Frist beauftragt wurde, hat die Familie einen Anspruch auf Ersatz der Laborkosten wegen Verzuges des Vermieters. Ansonsten käme es darauf an, ob der Schimmel schon bei Mietvertragsabschluss vorhanden war.

Ansonsten gilt: Bei einem so schwer wiegenden Mangel, der die Gesundheit gefährdet, braucht man professionelle Hilfe.

Richtig…der Schimmel ist entfernt worden.
alleridngs meine ich zu erkennen, dass sich neuer Schimmel auf dem Putz bildet

Laut „Gutachten“ ist es nicht vollständig auszuschließen, dass ein initialer Hausschwammbefall vorliegt, da in einer Kultur Hausschwammsporen nachgewiesen wurden.

Ob er sich nun aber in andere Räume transportiert hat oder noch im selbigen raum virhanden ist müsste man, wie du schon sagts, einen Gutachter kommen lassen.
Das würde allerdings zwischen 300 und 500 Euro kosten.
Kosten auf denen ich dann sitzen bleibe.

Sollte man die Mieteminderung trotzdem erhöhen?
Also aufgrund der entdeckten Hausschwamm-Kulturen?

Das Labor wurde nach verstrichener Frist und noch vor Entfernung des Schimmels kontaktiert.
Und der Schimmel war natürlich noch nicht bei Einzug in der Wohnung.
Dieser ist durch eine schaden an der Aussenwand enstanden.
Wobei das jetzt schon der dritte Schimmel-Fall ist (1 mal Kinderzimmer, Wand zum Badezimmer; 1 Mal Wohnzimmer, Aussenwand, defektes Fallrohr; und jetzt Schlafzimmer-Aussenwand)

Naja…dann sollten wir ja bald was finden :smiley:

Ihrer Gesundheit wäre es zuträglich!

Hallo,

entschuldigen Sie, dass ich erst jetzt antworte, aber ich war in Urlaub. Sollten Sie noch Bedarf an der Beantwortung Ihrer Frage haben, stehe ich aber selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth