Schimmel in der Wohnung

hi,

hab in einem Zimmer unten in der ecke schimmel.
Hab es mehrfach mit Antischimmel behandelt, ordnungsgemäß gelüftet und es hilft nichts.
freu mich auch schon auf die Nebenkostenabrechnung :frowning:
Dem vermieter habe ich 2 mal Telefonisch bescheidt gesagt, darauf er „richtig lüften, müssen Sie“

Beim Einzug in der Wohnung habe ich gesehen, das da schon was gemacht wurden ist, sprich neu verputzt und eine andere Tapete drauf, mir hat man damals gesagt alles wurde behobe und jetzt sowas.

Hab nun einen schriftlichen brief mit fotos ect. verschickt und 14 tage zeit gegeben den mangel zu heben.

Wir haben allgemein eine feuchte Wohnung. Da wo der Schimmel ist, ist die Nordwand, aussen Wand. Desweiteren haben wir direkt unter uns die Waschküche (trockenraum mit zwei KLEINEN fenstern) wobei die Decke von der Waschküche, sprich mein Boden auch von schimmel befallen ist.

Jetzt meine frage, wenn der mangel nicht behoben wird, wieviel Mietminderung kann ich machen…werde auch sobalt wie möglich ausziehen…da ich eine 9 monate alte tochter habe und das Kinderzimmer nun nicht mehr nutzbar ist…

Hallo,
die genaue Prozentzahl,weiß ich leider auch nicht.Dafür gibt es einige Richtlinien.Auch bei google zu finden.Mietminderung Schimmel…u.s.w.
Aber ich würde noch mal einen Anwalt anrufen, der weiß es dann ganz genau.
Normaler weise kostet der Anruf beim Anwalt nichts.Mietminderung ist auf jedenfall drin, da Sie ja noch ein kleines Kind haben,und der Schimmel sogar im Kinderzimmer ist.
Leider konnte ich Ihnen nun nicht wirklich helfen.
LG und einen schönen Tag.

Hallo,

wenn die Fakten so stimmen, und es geht nur um die Frage nach der möglichen Mietminderung und wie diese durchzusetzen ist, dann sollte dies von einem Juristen beantwortet werden.

Eine andere Frage wäre, wie man die Missstände schlüssig dokumentiert und auf mögliche bauphysikalische Schwachstellen hinweist. Wenn man dies gemacht hat, ist der Vermieter wieder am Zug.

Gruß
H.-P. Dresn