Schimmel in der Wohnung

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin mit meinem freund am 01.06.2011 in eine 3 zimmerwohnung eingezogen, in der es vorher schimmel gab.
es wurden schimmelplatten von innen angebracht und uns wurde versichert, dass das problem nun behoben sei.

nun haben wir im schlafzimmer, in der ecke hinter der balkontür, in der küche in der ecke direkt neben der heizung (!!!) und im kinderzimmer in 2 ecken und an der decke schimmel!

was tun wir nun am besten?

vermieter beruhen sich ja gerne darauf das nicht richtig geheizt und gelüftet wurde. von daher möchte ich einfach gerne vorab wissen was nun die beste vorgehens weise ist. denn uns wurde ja versichert das durch anbringung dieser schimmelplatten nichts mehr passieren kann. jetzt habe ich mich schlau gemacht und mehrfach die information bekommen, das so etwas das schimmel problem nicht aus der welt schafft, sondern den ganzen vorgang einfach nur verzögert!

denn die heizungen sind in jedem zimmer an und gelüftet wird in besagten räumen auch jeden tag!
was eigentlich logisch ist, denn in der küche wird sofort nach dem essen gelüftet , im schlafzimmer jeden morgen und abend und im kinderzimmer stehen sogar meine kaninchen, auch die wollen schließlich frischluft!

also was tut man in so einem fall am besten?

…wenn Sie diese Angaben des Vermieters schriftlich haben( dass es nach der Plattenanbringung okay ist), dann können Sie ihn über diese Argumentation in die „Knie zwingen“. Wenn nicht, haben Sie ein äußerst schweres Problem, eine gute Klärung zu finden. Zu 99 % landet das vor einem Anwalt und vorher bei einem Gutachter, der von dem bezahlt wird, der ihn beauftragt-vorerst. Stellt sich heraus, dass es Baufehler sind, muss der Vermieter zahlen. Stellt sich heraus, dass es ein Fehlverhalten der Mieter ist. zahlt der Mieter den Gutachter.
Normalerweise wäre ich an Ihrer Stelle in sooo eine Wohnung garnicht erst eingezogen-aber nun ist es zu spät. Sicher werden Sie trotzdem in absehbarer Zeit wieder ausziehen-meine Erfahrung sagt das in 40Jahren in dieser Branche eindeutig aus.
Trotzdem viel Glück.

MfG Waldi64

Schimmel in der Wohnung
Muss der Mieter dem Vermieter eine Frist setzten, bevor er fristlos kündigen darf ?
Der Bundesgerichtshof geht davon aus, dass dies jedenfalls selbst bei erheblicher Gesundheitsgefährdung des Mieters erforderlich ist (BGH, Urteil v. 18.04.2007,
Az. VIII AZ 182/06).
In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall hatte eine Mieterin Schimmelpilzbefall an mehreren Stellen unter anderem im Schlafzimmer der Wohnung festgestellt. Die Mieter litten an Neurodermitis und Asthma und hatten insbesondere in den Monaten vor Feststellung des Schimmelpilzbefalls häufiger Hautauschlag und Asthma-anfälle erlitten. Auch in einem solchen Fall ist die fristlose Kündigung nicht ohne vorherige Aufforderung unter Fristsetzung zur Mangelbeseitigung bzw. erfolgloses abmahnen wirksam. Dies geht nur in dem Ausnahmefall, in dem die Fristsetzung bzw. die Abmahnung offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der Interessen des Mieters und des Vermieters zulässig ist - Landgericht Berlin in einem Urteil vom 20.1.2009, 65 S 345/07.
Sollte ein Bewohner, so das Landgericht Berlin, lebensbedrohlich erkrankt sein, berechtige dies den Mieter zu einer fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung.

Tipps für Mieter: Vorsorglich sollte man immer eine Frist zur Mängelbeseitigung setzten, bzw. eine Abmahnung aussprechen. Anderenfalls riskiert man mit dem sofortigen Ausspruch einer fristlosen Kündigung und dem Auszug aus der Wohnung, dass die Kündigung unwirksam ist und man später Miete nachzahlen muss obwohl man die Wohnung gar nicht mehr genutzt hat. Soweit ein Mangel vorliegt, würde die Miete natürlich auch in solchen Fällen gemindert sein.
Vermieter sollten Mängelanzeigen und Fristsetzungen des Mieters in Fällen von drohender Gesundheitsbeeinträchtigung sehr ernst nahmen. Andernfalls riskieren sie eine fristlose Kündigung und Schadensersatzansprüche des Mieters. Ein Schaden des Mieters könnte zum Beispiel in den Umzugskosten aber auch in eventuell höheren Kosten für eine Ersatzwohnung bestehen. Zudem lassen Gerichte auch einen Aufwendungsersatzanspruch für die in Zusammenhang mit dem Umzug aufgewandten Arbeitsstunden bis hin zu einer Vergütung von zehn Euro pro Stunde zu.

Besten Gruß USKO

messen Sie in den betreffenden Räumen in der Mitte des Raumes in 1 m 30 Höhe Temperatur und Luftfeuchtigkeit. Die Temperatur muss ständig, also 24 h pro Tag, über 20° sein. Und Luftfeuchtigkeit unter 55 %. Lesen Sie die Werte ab und führen Sie ein Protokoll. Damit können Sie nachweisen, dass sie Richtig lüften und heizen. dann ist der Vermieter dran. Teilen Sie in den Mangel mit schriftlich mit Nachweis. Setzen sie ihm eine Frist von 14 Tagen und eine weitere Nachfrist von 14 Tagen Zur Mangelbeseitigung. nach dieser Frist können Sie einer Ersatzvornahme durchführen und selbst einen Handwerker beauftragen. Die Kosten dafür ziehen sie von der Miete ab. Sollte das aber durch einen Maler nicht zu beheben sein weil dies zum Beispiel Baumängel sind, dann brauchen Sie einen Gutachter. Wenn Sie sich in diesem Fall anders Ordnungs oder Bauamt Ihrer Gemeinde.

Hallo,

zunächst muss der Mangel natürlich unverzüglich gemeldet werden. Ob er minderungsfähig ist, lässt sich vermutlich nur gerichtlich klären, da Sie einerseits beim Einzug offenbar davon gewusst haben, andererseits der Mangel als behoben galt.

Auf jeden Fall sollten Sie natürlich die Beseitigung des Mangels verlangen, Der Hinweis auf falsches Lüften / Heizen wird hier wohl eher nicht fruchten, da die Wohnung bereits befallen war.

Stellen Sie unbedingt eine angemessene Frist für die Beseitigung des Mangels, 14 Tage sollten mehr als genug sein. Reagiert der Vermieter nicht, klären Sie ein weiteres Vorgehen am besten mit einem Anwalt ab. Üblich wäre jetzt eine weitere Frist mit Ablehnungsandrohung, das heißt Sie schreiben mit rein, dass Sie bei einem erneuten fruchtlosen Verstreichen der Frist den Mangel selbst beheben (lassen) und die Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Florenz Villegas
Immobilienkaufmann