Ab wann lässt sich eine Mietminderung durchsetzen wenn der Vermieter immer noch nichts dagegen unternommen hat?
Mietminderung ist zulässig wenn das Gebäude Mängel hat.
Liegt es wie so oft an falschem Heizen und Lüften, wäre es nicht zulässig.
Wenn Vermieter schuld, würde ich es nachweisbar bemängeln und 4 Wochen Frist zur Behebung setzen, danach angemessen mindern (z.B. nach Anteil der Wohnräume und Einschränkung der Benutzung).
Das ist eine juristische Frage, die beantwortet Ihnen am besten ein Anwalt.
Gruß JM
„Der Mieter kann bis zur endgültigen Beseitigung des Schimmels die Miete kürzen. Bei Feuchtigkeitsschäden in der Küche und im Wohnbereich sind zum Beispiel 20 Prozent Mietminderung angemessen. Ist das Mauerwerk erheblich durchfeuchtet, sind sogar 80 bis 90 Prozent möglich. Allerdings gilt das nur, wenn der Mieter die Schäden nicht selbst verschuldet hat, weil er zu wenig geheizt oder gelüftet hat.“
Hallo,
der Vermieter muss schriftlich und nachweisbar über den Schimmelbefall in der Wohnung informiert werden. Dabei eine Frist von mindestens 2 Wochen für die Beseitigung bzw. deren Beginn durch eine Fachfirma setzen. Nach Ablauf dieser Frist, oder wenn sie den Mangel schon länger fruchtlos gemeldet haben, können sie ab sofort die Miete mindern.
Die Höhe der Mietminderung hängt vom Umfang des Befalls ab. Dazu gibt es „Mietminderungstabellen bei Schimmel“, die sie im Internet finden. Unter dem Stichwort „Mietminderung bei Schimmel“ finden sie da weitere wertvolle Tipps zu diesem Thema.
Grüße von
Helmut
Fordern Sie ihn per Einschreiben mit Rückschein auf, den Schaden innnerhalb von 14 Tagen zu beseitigen. Erst danach können Sie die Miete mindern. Aber Vorsicht; die Beweislast, das der Mangel etwa nicht durch falsches Lüften oder Ähnlichem verursacht wurde, liegt dann bei Ihnen.
MfG
Das ist ein rechtliches Problem. Mieterverein oder Anwalt befragen. Taeubig
Sofern Sie Ihren Vermieter schriftlich angemahnt und Ihm eine Frist gesetzt haben bis wann die von Ihnen genannten Mängel zu beheben sind. Haben Sie das getan oder Ihm die Mängel auch unter Zeugen (unabhängige Zeugen, also nicht die Ehefreu, Freundin, Mutter udgl.) genannt und um Beseitigung gebeten, so sollten Sie dies also erst einmal nachholen. Lässt Ihr Vermieter die Frist verstreichen, so können Sie ab diesem Zeitpunkt bis zur ordnungsgemäßen und vollständigen Beseitigung der Mängel Ihre Miete mindern (hierzu siehe Mietminderungstabellen und Gerichtsurteile z.B. unter http://www.schadstofffrei.de/gerichtsurteile-schimme…).
2 X Anschreiben mit Einschreiben Rückschein.
Jeder mit einer Frist von 4 Wochen.
Immer auffordern die Mängel zu beseitigen. Wenn dann nach 8 Wochen nichts geschehen ist kann Du mindern.
Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Schimmelbefall.
Ich hatte in Hamburg von der Verbraucherzentrale einen Gutachter für Schimmel - Kosten ca. 250 €. Er sagt Dir worann es liegt. Du Kannst auch ein Messgerät für ca. 30€ kaufen und selber messen (Alle Farben und Tapenten von der Wand entfernen)
Wichtig ist es festzustellen ob Wände feucht sind oder ob es am Lüften Liegt.
Bei mir bzw. meiner Schwiegermutter lag es tatsächlich an schlechter Durchlüftung.
Wichtig ist es festzustellen an wem es liegt, Denn Du must damit rechnen das dein Vermieter dich verklagt, dann brauchst Du Wasserdichte
Beweise.
Gruß connection
Lieber Ratsuchender,
dokumentieren Sie die Mängel (Fotos), fordern Sie den Vermieter schriftlich unter Fristsetzung zur Beseitigung der Mängel auf und drohen Sie mit Mietminderung für den Fall, daß der Vermieter die Frist untätig verstreichen läßt.
Viel Glück!
Hallo,
zunächst mal wäre die Frage, was der Mieter schon alles unternommen hat, um den Vermieter auf den Mangel aufmerksam zu machen. Nur mündliche Hinweise sind nicht effektiv. Fangen wir vorn an: Zunächst mal sollte der Mieter schriftlich das Problem schildern mit Bitte um kurzfristige Beseitigung. Wenn nach zwei Wochen nix passiert ist, nochmal hinschreiben mit Verweis auf das erste Schreiben und diesmal mit Fristsetzung und Hinweis auf Mietkürzung und ggfls. Hinzuziehung des Gesundheitsamtes. Wenn dann nix passiert, Miete kürzen (Höhe bitte googlen) und Gesundheitsamt informieren.
Aber - geht davon aus, dass der Vermieter versucht, Euch die Verantwortung für das Schimmelproblem zu zu schieben (wg. falschem Lüften z.B.).
Alles Gute!
Micha
Ich rate dir zu einem Anwalt für Mietrecht zu gehen.
Ich hatte diesen Fall auch mal, und habe eine Mietminderung durch selbst tat geleistet.
Grundsätzlich ist diese Handlungsweise nicht erlaubt.
Die Mietminderung muss quasi durch fachliche Unterstützung erwirkt werden, was mir mitgeteilt wurde durch meinen Anwalt.
Ich hatte Glück, da ich mit meinem damaligen Vermieter keine Probleme bekam.
War ja klar. Die Vormieterin zog aus wegen des Schimmels, was mir aber nicht mitgeteilt wurde.
Hatte nur im Schlafzimmer schimmel.
LG…
Seelsorger
Ab dem Zeitpunkt, an dem der Schimmel in der Wohnung ist. Es kann auch rückwirkend geltend gemacht werden.
Hallo,
wichtig ist immer, dass der Mangel schrifltich dem Vermieter mitgeteilt wird. In dieser Mängelanzeige ist eine Frist entsprechend des Ausmaßes des Mangel festzusetzen.
In Deinem Fall ist es Schimmel. Da würde ich für die MÄngelbeseitigung 4 Wochen ansetzen. Es kommt natürlich darauf an, was für eine Fläche betroffen ist. Nach dieser Frist kannst du, wenn der Vermieter gar nicht reagiet die Miete mindern.
Hoffe, damit etwas geholfen zu haben.
MfG
Sabne Kruse
Nur wenn du nachweisen kannst, dass der Schimmelschaden aufgrund von Baumängel oder Bauschäden hervorgerufen wurde. Zumeist wird die Schuld ja dem Mieter zugesprochen, dass er falsch oder zu wenig lüftet.