mal angenommen beim Mieter A ist in der Wohnung an den Wänden starker Schimmel befall. Mieter A meldet dies den Vermieter, der daraufhin die Wohnung besichtig. Nach Besichtigung meint, dass der Schimmel eventuell wegen falscher Belüftung zustande kommt, worauf der aber trotzdem ein Versicherungsvertreter schickt um dies zu begutachten. Der Vertreter meint das dies nicht durch die Belüftung kommt, sondern das dies an den außen wänden hängt, das diese nicht genügend gedämmt währen. Der Vertreter sagt den Mieter A dass er dies weiter an den Vermieter weiter gibt, dass die so schnell wie möglich gemacht werden muss. Doch der Vermieter meldet sich nach ca. 2 Monaten nicht obwohl eine anfrage durch den Mieter A übers Telefon gemacht worden ist. Denn der Mieter hat ca. 3 Kinder 5Mon. 2 Jahre und 5 Jahre die durch den Schimmel krank werden können.
Vom Vermieter wurde dann doch noch versichert, das eine Firma Innerhalb von ca. 6 Wochen käme um mit der Renovierung zu beginnen. Doch es vergehen wieder 2 Mon. Worauf Mieter A vor Wut einfach keine Miete mehr Überweißt. Es vergeht aber keine 2 Wochen, bekommt Mieter A eine Mahnung wegen fehlender Miete. Mieter A beschließt einen Brief zu schreiben, in dem steht, dass die Miete nicht gezahlt wird wegen dem Schimmel an den Wänden und da die Küche, Kinderzimmer und Bad nicht mehr benutzbar sind. Mieter A gibt dem Vermieter 14 Tage zeit um eine Firma zu beauftragen um die Wohnung zu renovieren(Per Einschreiben). Jetzt vergehen 14 Tage und es ist immer noch nichts passiert.
- Ist der Mieter A im Recht mit dem was er macht?
- Wie sollte er am besten vorgehen? Ordnungsamt, Gesundheitsamt usw.
Hallo,
ganz im Recht ist Mieter A wohl nicht, da die Miete nur bei äußerst umfangreichem Schimmelbefall gekürzt werden darf. Sprich die Mietkürzung ist wohl nur teilweise rechtens.
Unter Umständen ist es natürlich „motivierend“ den gesamten Betrag einzubehalten und nach Beseitigung auszukehren, über Verzugszinsen müsste man dann sicher gesondert nachdenken.
Das weitere Vorgehen wäre sicherliche eine Info an das Gesundheitsamt, sowie einen LETZTEN Brief an den Vermieter mit Aufforderung zur Mangelbeseitigung und Androhung der sog. Selbstvornahme, sprich Beauftragung eines Fachunternehmens zur Beseititung des Schimmelbefalles. Die Kosten können dann mit dem Mietzins verrechnet werden.
Allerdings gilt es dabei das Gebot der Schadensminimierung zu beachten, sprich man sollte nicht den teuersten Anbieter wählen, solange günstigere Anbieter gleich Qualität liefern.
Sollte es sich wirklich um Baumängel handel, die zum Schimmelbefall führen, was umfangreiche Maßnahmen zur Beseitigung erfordert, sollte man bevor man eine Selbstvornahme startet auf alle Fälle Rücksprache mit einem Anwalt halten.
Außerdem sind sicher auch Schadensersatzansprüche bei Gesundheitsschädigung bzw. weiteren durch den Schimmelbefall verursachten Schäden denkbar.
Viel Grüße
Bernhard
Hallo,
meine Empfehlung lautet -> Mieterschutzbund und vor allen Dingen die Miete wieder zumindest anteilig zahlen. Bereits zwei ausstehende Mietzahlungen berechtigen den VM zur fristlosen Kündigung. Nicht nur der Mieter hat ein recht auf eine Mangelfreie Wohnung, sondern auch der Vermieter auf den geschuldeten Mietzins (abzüglich der angemessenen Minderung, wenn berechtigt)
http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html
Da noch nicht eindeutig geklärt ist, wer der Verursacher des Schimmelproblems ist, kann ich nur empfehlen sich anwaltliche Hilfe bzw. Hilfe eines Mieterschutzes zu besorgen.
Die Miete darf auch nur angemessen gemindert werden, was das bedeutet, sieht man in den zig Mietminderungstabellen, die es im Netz gibt:
Mietminderungstabellen:
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
http://www.kanzlei-doehmer.de/mindtab.htm
Mietminderung anwenden:
http://www.123recht.net/Voraussetzungen-der-Mietmind…
http://www.mieterbund.de/recht/main_recht_maengel.html
Gruß
Maja