Schimmel in der Wohnung

Hallo Experten,

folgender Sachverhalt:
In einer Wohnung bildeten sich in diesem Winter Schimmelflecken an den Wänden in der Nähe von Fenstern (Kunstofffenster mit Gummilippendichtung).
An den Stellen befinden sich keine Möbel oder Vorhänge davor, die Wände sind komplett frei, die befallenen Stellen sind nur in direkter Nähe der Fenster.

Heizverhalten: Wohnung wird, wie empfohlen geheizt, Heizung nie komplett runterreguliert.
Lüftungsverhalten: Mehrmals täglich, morgens, abends und wenn anwesend auch ein bis zwei mal tagsüber Stoßlüftung.

Es handelt sich um eine Genossenschaft. Vermieter hat bisher nur einmal einen Hausmeister vorbei geschickt, der fünf Minuten da war und eine hohe Luftfeuchtigkeit festgestellt hat (subjektiver Eindruck), die Wohnung war zu dem Zeitpunkt aufgewärmt. Vermieter vermutet falsches Heiz- und Lüftungsverhalten, will evtl. Messgeräte aufstellen.

Welches Recht hat der Mieter, der sich sicher ist, nichts falsch gemacht zu haben? Er wohnt seit Juni dort, vorher war angeblich kein Schimmelbefall bekannt. Ist ein so schneller Befall möglich?

Danke für jede Art von Hilfe.

Gruß!

skee

Hallo skee,

bin selbst eine betroffene, unschuldige Schimmelpilzgeschädigte. Ich kann Dir nur sagen, es ist schwer. Ich bin auch noch dabei, die Sache zu einem guten Ende zu bringen.

Tip: Es gibt Foren für Schimmelpilzgeschädigte, die Verbraucherzentrale gibt Tips dazu und Stiftung Warentest. Institut für Umwelt- und Baubiologie und ganz wichtig: PRO WOHNEN HAMBURG - Mietrecht A-Z.

Meine Erfahrung bisher: Gutachter oder Architekt muß die Sache bestätigen…?

Viel Glück!

Karin

Miete mindern!Schimmel wird meistens als falsches Lüften der Mieter abgetan.Oft liegt es an der bauweise des Hauses,Schnellbauverfahren etc.
Wenn Vermieter den Schaden nicht beheben will fristlos fündigen.Hilfe bekommt man immer beim Mieterschutzbund.