Schimmel in der wohnung bett und möbel verschimmel

ja hallo

meine frage ist,wir haben auch schimmel in beiden zimmern…gutachter war schon da,aber die bauarbeiten sollen erst einige wochen oder spätestens nächstes jahr im frühjahr beginnen.habe ich in der zeit ein anrecht auf mietmimderung,oder darf ich gleich die wohnung kündigen.schränke und matrazen sind voller schimmel.habe die matraze abgezogen und zwei mal gewaschen,der schimmel ist einfach nicht raus gegangen.wer kommt nun für meine matraze und meinen vrschimmelten schrank auf.kann ich mir das geld für schrank und matraze vom vermieter holen?der schimmel kommt nicht von mir also von meiner schuld.der gutachter meinet die die wände vom haus sind schon so alt und die nässe wäre im mauerwerk.

für eure antwort wäre ich sehr dankbar.glg iris

Hallo Maja,

dazu gibt es m. E. keine eindeutige Antwort aber ich versuche mal das etwas zu erklären:
Sollte die Ursache eindeutig auf das Bauwerk zurückzuführen sein und in keinster Weise den Mieter ein Verschulden treffen (was im Allgemeinen zwar sehr selten der Fall ist), so gelten folgende Gedanken: Du hast eine Wohnung in einem älteren Bauwerk angemietet, dadurch eine günstigere Miete erhalten und solltest Dir eigentlich der Gefahr von Schimmelbefall bewusst sein. Also ist eine gewisse Vorsicht und Beobachtung und Bekämpfung zu erwarten um einen möglichen Schaden rechtzeitig abzuwenden. Schimmel kommt ja nicht von heute auf morgen sondern ist ein schleichender Prozess. Anders ist es, wenn in einem älteren Bauwerk neue Fenster eingebaut wurden und die bisherige Schimmelgefahr nicht bestand aber nun durch die dichten Fenster kein Lufaustausch mehr vorhanden ist und plötzlich Schimmel auftritt. Hier ist aber durch richtiges Heizen und Lüften Abhilfe zu schaffen. In den seltensten Fällen und eigentlich nur dann ist Schimmel Vermietersache, handelt es sich um einen Baufehler, wenn z. B. Kältebrücken eingebaut sind und der Schimmelbefall eigentlich gar nicht bekämpft werden kann. Nur in diesen Fällen hat der Vermieter die Pflicht zur baulichen Veränderung. Hier sind aber dann auch übliche Fristen von einigen Monaten zur Beseitigung einzuräumen. Erst wenn der Vermieter über einen längeren Zeitraum und trotz mehrmaliger Fristsetzung nicht reagiert, ist Mietminderung gerechtfertigt. Ob die Kosten für die beschädigten Möbel dann auch noch zu holen sind ist eher nicht eindeutig. Man kann hier eine Forderung anmelden oder mit dem Vermieter einen Vergleich versuchen aber bei Gegenwehr des Vermieters wäre ich sehr vorsichtig, diese im Zuge eines Rechtsstreits und nur so wäre das zu lösen, einzufordern.
Ich hoffe, Dir ein wenig geholfen zu haben auch wenn die Aussage sicher nicht nach Deinem Geschmack aber nach meiner Erfahrung sehr realistisch ist.

Alles Gute wünscht
Hubert

hallo Hubert!

hiermit möchte ich mich recht herzlich für deine antwort bedanken…sie war sehr hilfreich.mit den möbeln werde ich mal schaun,werde meinen vermieter etwas schreiben ,er muss ja da auch eine versichrung haben…so eine grundstücksversicherung.ganz liebe grüsse Iris

Hallo Maja

dazu gibt es m. E. keine eindeutige Antwort aber ich versuche
mal das etwas zu erklären:
Sollte die Ursache eindeutig auf das Bauwerk zurückzuführen
sein und in keinster Weise den Mieter ein Verschulden treffen
(was im Allgemeinen zwar sehr selten der Fall ist), so gelten
folgende Gedanken: Du hast eine Wohnung in einem älteren
Bauwerk angemietet, dadurch eine günstigere Miete erhalten und
solltest Dir eigentlich der Gefahr von Schimmelbefall bewusst
sein. Also ist eine gewisse Vorsicht und Beobachtung und
Bekämpfung zu erwarten um einen möglichen Schaden rechtzeitig
abzuwenden. Schimmel kommt ja nicht von heute auf morgen
sondern ist ein schleichender Prozess. Anders ist es, wenn in
einem älteren Bauwerk neue Fenster eingebaut wurden und die
bisherige Schimmelgefahr nicht bestand aber nun durch die
dichten Fenster kein Lufaustausch mehr vorhanden ist und
plötzlich Schimmel auftritt. Hier ist aber durch richtiges
Heizen und Lüften Abhilfe zu schaffen. In den seltensten
Fällen und eigentlich nur dann ist Schimmel Vermietersache,
handelt es sich um einen Baufehler, wenn z. B. Kältebrücken
eingebaut sind und der Schimmelbefall eigentlich gar nicht
bekämpft werden kann. Nur in diesen Fällen hat der Vermieter
die Pflicht zur baulichen Veränderung. Hier sind aber dann
auch übliche Fristen von einigen Monaten zur Beseitigung
einzuräumen. Erst wenn der Vermieter über einen längeren
Zeitraum und trotz mehrmaliger Fristsetzung nicht reagiert,
ist Mietminderung gerechtfertigt. Ob die Kosten für die
beschädigten Möbel dann auch noch zu holen sind ist eher nicht
eindeutig. Man kann hier eine Forderung anmelden oder mit dem
Vermieter einen Vergleich versuchen aber bei Gegenwehr des
Vermieters wäre ich sehr vorsichtig, diese im Zuge eines
Rechtsstreits und nur so wäre das zu lösen, einzufordern.
Ich hoffe, Dir ein wenig geholfen zu haben auch wenn die
Aussage sicher nicht nach Deinem Geschmack aber nach meiner
Erfahrung sehr realistisch ist.

Alles Gute wünscht
Hubert

hallo,

teste doch erstmal, ob gesundheitsgefährdung vorliegt oder ob es „nur“ ein optisches problem darstellt. jenachdem fällt ja auch die mietminderung aus. meine empfehlung ist hier immer für ca 70 euro der schimmelpilztest mykofund, der hat uns damals sehr geholfen und auch dem mieter druck gemacht aufgrund des erstellten gutachtens.

viel glück