Schimmel in der Wohnung entdeckt

Guten Morgen,

ein Mieterpärchen hat Schimmel in deren Wohnung entdeckt (nur an der Nordseite des Hauses bzw. an der „Wetterseite“).
Die Nachbarn gegenüber haben das gleiche Problem und haben sich an den Vermieter gewendet, die daraufhin übelst beschimpft worden sind und sich mit der typischen Vermieterargumentation des falschen Lüftens abfinden mussten. Es ist ein betagtes Paar, das sich dann eingeschüchtert zurückgezogen hat.

Die Mieter aus der anderen Wohnung möchten sich das aber nicht gefallen lassen, haben bereits Fotos gemacht…dem Schimmel mit etlichen Produkten zu Leibe gerückt - kommt aber immer wieder durch.
Die Mieter möchten mit dem Vermieter keinen Streit vom Zaun brechen und überlegen daher, wie man am besten freundlich aber bestimmt auf den Vermieter zugeht und wie man am besten argumentiert oder wird es hier so oder so zum Streit kommen und man sollte sich zuerst beim Mieterschutzbund erkundigen?

Vielen Dank fürs lesen und eventuelle hilfreiche Antworten.
Einen schönen Tag wünscht die Katze :wink:

Guten Morgen,

ein Mieterpärchen hat Schimmel in deren Wohnung entdeckt (nur
an der Nordseite des Hauses bzw. an der „Wetterseite“).

wo nun an der Nord oer an der Wetterseite oder an beiden Seiten?

Die Nachbarn gegenüber haben das gleiche Problem und haben

Also der Nachbar hat den Schimmel dann an der Südseite, oder wie muss man dies verstehen?

sich an den Vermieter gewendet, die daraufhin übelst
beschimpft worden sind und sich mit der typischen
Vermieterargumentation des falschen Lüftens abfinden mussten.
Es ist ein betagtes Paar, das sich dann eingeschüchtert
zurückgezogen hat.

Scheint doch immer wieder gut zu wirken.

Die Mieter aus der anderen Wohnung möchten sich das aber nicht
gefallen lassen, haben bereits Fotos gemacht…dem Schimmel
mit etlichen Produkten zu Leibe gerückt - kommt aber immer
wieder durch.

Werden zumeist auch die falschen Produkte angewandt, Außerdem werden so in der Regel die Symptome und nicht die Ursache bekämpft

Die Mieter möchten mit dem Vermieter keinen Streit vom Zaun
brechen und überlegen daher, wie man am besten freundlich aber
bestimmt auf den Vermieter zugeht und wie man am besten

Huhu,

auf die Missstände schriftlich hinweisen, dabei sich die Möglichkeit der Mietminderung vorenthalten, Fristsetzung zur Mangelbehebung.

Der Vermieter muss beweisen, dass die Ursache nicht an seiner Mieteinheit, Gebäude liegt sondern im Verantwortungsbereich des Mieter.

Bitte nicht auf die Idee kommen die Miete ohne unterstüzung selbst zu mindern, dass kann schnell nach hinten los gehen.

argumentiert oder wird es hier so oder so zum Streit kommen
und man sollte sich zuerst beim Mieterschutzbund erkundigen?

drei mal dürft ihr raten

cu

Hallo,

-Nordseite = Wetterseite
-Nachbarn sind auf derselben Etage (Dachgeschoss) die haben den Schimmel ebenfalls auf der Nordseite
-Schimmelbeseitigunszeug war bzw. ist ein sautaures Produkt aus dem Baumarkt (Stiftung Warentest Sehr gut / Ökotest ebenfalls sehr gut) sollte man von ausgehen, dass es etwas bringt.

Dann werden wir nun ein Schreiben aufsetzen…das wir nicht eigenständig eine Mietkürzung vornehmen ist uns schon klar und wie gesagt wir wollen da jetzt auch kein Streit vom Zaun brechen.
Wollen dieses Jahr sowieso ausziehen, aber was bringt es eine Woche vor dem Umzug nochmal den Schimmel zu bekämpfen, drüberstreichen und der Nächste hat dann das Problem am Hals…sowas ist irgendwie „ar…ig“ .

Hallo

-Nordseite = Wetterseite

wo lebt ihr? in Europa ist Westen die Wetterseite (=Haupt-Schlagregenseite), Nordseite aber die kältere Seite (mangels Sonneneinstrahlung von Norden)

-Schimmelbeseitigunszeug war bzw. ist ein sautaures Produkt aus dem Baumarkt (Stiftung Warentest Sehr gut / Ökotest ebenfalls sehr gut) sollte man von ausgehen, dass es etwas bringt.

Natürlich bringt es was - aber Naseweis hat es doch schon gesagt:
Schimmel ist ein Symptom und auch der beste Schimmelbeseitiger entfernt immer nur den aktuell vorhandenen Schimmel; wird die Ursache nicht beseitigt, dann tritt eben immer wieder neuer Schimmel auf

Aus der Ferne die tatsächlichen Ursachen festzustellen ist halt nur begrenzt möglich - und ohne Details zum Sachverhalt schlicht unmöglich. Tatsächlich feststellen kann die Ursachen nur ein Bausachverständiger/Gutachter, den durch Mängelanzeige/Mietminderungsandrohung unter Druck gesetzt, der Vermieter dann hoffentlich bald beauftragen wird.

Es nutzt auch nichts „typische Vermieterargumente“ mit typischen Mieterargumenten abzutun. Oftmals liegt die Ursache (gerade bei den typischen Nord-/West-Seiten, bei Schimmel in Schlafzimmer/Bad, hinter großflächigen Möbeln) tatsächlich an falschem Nutzerverhalten. Wer es allerdings strikt ablehnt die Sache vernünftig anzugehen und zunächst (ganz kostenlos) die typischen Fehlverhaltenspunkte auszuschliessen, der zahlt dann gegebenenfalls eben für die entsprechende Belehrung durch den Gutachter.

Grüsse Rudi

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Tut Euch ALLE zusammen und sucht beim Mieterbund Hilfe, allein scheint man hier machtlos zu sein - viel ERFOLG!!

Hallo,
in der Tat: Hier (in einem Forum) ist das nicht möglich zu beantworten. „Entdeckt“ deutet darauf hin, dass der Schimmel so ohne weiteres nicht zu finden war?
Nur mal als Beispiel: An der (kühlen) Außenwand einen Schrank im Schlafzimmer bis auf den letzten Millimeter an die Wand gerückt, ergibt früher oder später fast zwangsweise Schimmel zwischen Schrank und Wand. (feuchte Atemluft, kondensiert an der kalten Wand und kann nicht durch Lüften entweichen, da Lüften da gar nicht richtig hinkommt…)

Viele Grüße
Andreas

Mein Rat: Vermieter schriftlich in Kenntnis setzen, Termin setzen, bis zu dem der Schimmel zu entfernen ist; Mieterschutzbund ist auch eine gute Idee; Wenn Tapete über der Schimmelpilzstelle ist, unbedingt entfernen; Steht ein Gegenstand davor, ihn von der Wand abrücken; Mittel gegen Schimmelpilz ist Chlor. Vorsicht bei der Anwendung! Je konzentrierter (mit Wattebausch abtupfen- desto wirksamer! Wenn du noch nicht so lange in der Wohnung wohnst, kennt der Vermieter wahrscheinlich die Schimmelpilz-Problematik!

Hallo, ich empfehle den Zustand zu dokumentieren (Protokoll, Notizen, Bilder, erfolgte Maßnahmen, Ergebnisse, Lüftungsprotokoll) und den Vermieter über den Mangel informieren und um Abhilfe bitten, bzw. um eine schriftliche Stellungsnahme.
Im Normalfall erfolgt keine Reaktion und dann sollte man den Vermieter nachweisbar unter Verzug setzen, also ihm eine Frist setzen, bis wann der Mangel behoben sein muss. Erfolgt auch hier keine Reaktion kann man androhen, bei weiterem Niechtbeheben des Mangels die Miete zu mindern.
In jedem Fall empfehle ich anwaltschaftliche Betreuung, die auch über die örtlichen Mietervereine erfolgen kann.

Schöne Geschrieben

Zur Wetterseite, diese ist Nord-West, aber es kann durch Topografische besonderheiten zu regionalen Abweichungen kommen.

Oh ja und dann stellt sich am Schluss raus, das es doch der Nutzer war und das wird für diesen eine Tolle Rechnung werden.

Hallo an alle,

erstmal Danke für die Antworten.
Und sorry, dass ich mich wohl teilweise falsch ausgedrückt oder nicht alles bis ins Detail erklärt habe. (Hatte bisher immer gedacht Wetterseite bedeutet, da wo das Haus den meisten Regen und Kälte abbekommt…*schäm*) Also ich meine definitiv die Nordseite :wink:
Der Schimmel befindet sich nicht hinter irgendwelchen Möbeln, sondern in Küche und Bad und zwar jeweils direkt am Rollokasten - hier vermuten wir auch den Schimmelherd, da auch die Rollobänder etwas vom Schimmel befallen sind.
Wir haben nun ein freundliches Schreiben an den Vermieter verfasst und ihn um einen Termin gebeten, sich selbst ein Bild von der Situation zu machen. Man muss ja nicht immer schon im ersten Satz mit Gutachter, Anwalt und Mieterschutzbund kommen, wir möchten die Sache nämlich gerne friedlich klären. Daher war auch meine eigentliche Frage, wie man den Vermieter am besten auf sowas anspricht und argumentiert, das so etwas gar nicht erst ausartet.
Außerdem bin ich der Meinung, dass wir in der Pflicht sind, ihm das mitzuteilen. Schließlich ist es sein Objekt und wenn ich Vermieter wäre, würde ich gerne darüber in Kenntnis gesetzt werden, da ausziehen und vertuschen doch nur mehr Schaden anrichten würde.
Naja…wie dem auch sei, ich wünsche hier allen noch einen schönen Tag.

Gruß,
Katze

Hallo,

auch wenn es nicht gut ankommt, aber ich muß leider auch sagen, dass Schimmelbildung in der Regel durch falsches Lüften oder falsches Heizen verursacht wird.
Heute wird zwar gelüftet, aber of nich mehr im (Schlaf-) zimmer geheizt. Man glaubt, dfie Wärme aus der Wohnung durch die offene Tür ist ausreichend. Das stimmt nur zum Teil. Eine "Grundwärme sollte über den Heizkörper im Zimmer gehalten werden. Manchmal kann es auch sein ( so wie bei mir) das die Tapete und die Farbschicht darauf die Ursache sind. Ich hatte eine Venyltapete mehre Male übergestrichen weil die Farbe nicht deckte. Dann habe ich lange gesucht um die Ursache zu finden. Nach dem Tapetenwechsel war das Problem behoben.
Im Internet findet man Informationen zu richtigen Lüften.

Ich wünsche viel Erfolg.

Hans H.T.

Hallo nochmal

Der Schimmel befindet sich nicht hinter irgendwelchen Möbeln, sondern in Küche und Bad und zwar jeweils direkt am Rollokasten - hier vermuten wir auch den Schimmelherd, da auch die Rollobänder etwas vom Schimmel befallen sind. …

Na, die Katze hättest Du nu’ wirklich früher aus dem Sack lassen können/sollen :wink:

Rollokasten bzw. die Gurtdurchführung ist tatsächlich eine bauliche Schwachstelle und nicht nur eine Wärmebrücke, sondern naturgemäss ein offener Durchlass von drinnen nach draussen - von warm nach kalt. Also ganz übel, aber leider lässt sich daran nichts ändern, da der Gurt ja beweglich bleiben muss. Ob eine technische Notwendigkeit einen baulichen Mangel darstellt, darüber werden sich ganz gewiss irgendwann mal Richter die Köpfe zerbrechen.

Schimmel bildet sich unter 2 gleichzeitig zutreffenden Bedingungen: 1. Feuchtigkeit plus 2. kühlere Stellen, Alleine durch die Anwesenheit der Bewohner ist aber nunmal in jeder Raumluft Feuchtigkeit und fatalerweise kann warme Luft mehr Feuchtigkeit aufnehmen als kalte Luft … genau aus dem Grund schlägt sich die Feuchtigkeit dann dort nieder wo warme Luft an kältere Bauteile kommt.

Von daher liegt mir auch Dein Begriff „der Schimmelherd“ recht schwer im Magen. Denn eigentlich gibt es den so nicht bzw. wenn man bedenkt: In einem Vier-Personen-Haushalt entstehen täglich rund zwölf Liter Feuchtigkeit in Form von Wasserdampf , dann wäre ja der Bewohner der potentielle Schimmelherd :wink:

Spass beiseite - ich habe etwas gegen das Aufhetzen von VermieterMieter oder gegen dumme, reisserischen Schlagzeilen - etwa groß-aufgemachter Untertitel „Wenn Schimmel in der Wohnung entsteht, ist falsches Lüften die Pauschalabwehr der Vermieter bei der Klärung der Schuldfrage.“ - wobei der eigentliche ntv-Artikel dann den Hetztitel direkt wieder Lügen straft und beschreibt, dass es eben doch sehr oft an falschem Nutzerverhalten liegt.

Wissen nutzt - dumme Hetzerei schadet gerade den „Gerngläubigen“ - von daher lege ich Dir die Broschüre des Umweltbundesamtes ans Herz, dort sind Ursachen, Bekämpfung aber auch richtiges Nutzerverhalten sehr detailliert beschrieben > Link

zu Deiner eigentlichen Frage
Der Mieter sollte nicht nur dem Vermieter das Auftreten von Schimmel melden, er ist sogar verpflichtet dies unverzüglich zu tun > BGB § 536c
Falls also Euer Vermieter eingeschnupft reagiert, dann könnt Ihr ihm ganz leicht den Wind aus den Segeln nehmen - schliesslich habt Ihr nur Eure Pflicht erfüllt, ihn zu informieren.

Man muss ja nicht immer schon im ersten Satz mit Gutachter, Anwalt und Mieterschutzbund kommen, wir möchten die Sache nämlich gerne friedlich klären.

Daumen hoch - ganz meine Meinung :smile:

Grüsse Rudi