Schimmel in der Wohnung , hohe Betriebskosten

Hi

ein Mieter hat die Faxen mit der Vermieterin Dicke und zieht aus .
Die Gas Etagenheizung läuft durchweg auf allen Heizkörpern auf 5 , die Heizkörper sind glühend heiss , das ein versehentlich auf einem Heizkörper abgestellter Plastikeimer Schmelzspuren bekam.

Die Wohnung kam aber ( 71Qm EG ) bei Temperaturen unter 0 Grad kaum auf 17° C und wenn es noch kälter wurde , fiel das Thermomether bis auf 15° ab , wie gesagt trotzt voller Pulle heizen.
Der Energielieferant will jetzt einen Monatsabschlag von 180,- Euro/Monat haben.
viele Wände sind feucht und Schimmelig , hauptsächlich die Aussenwand nach Süden , alles schwarz
das geht soweit , das in einem Zimmer , das im Plan eigentlich als Kinderzimmer bezeichnet ist , Werkzeug , z.B. Seitenschneider , Hammer , Bit’s für den Akkuschrauber usw nur vom liegen in der Schublade rostig wurden.

Wie gesagt der Mieter hat gekündigt und dann traf er zufällig auf der web Site wkw zwei Vormieter die in der Wohnung zwischen 1 und 2 Jahre gewohnt haben , auch die sind genau wegen dem Grund ausgezogen.

jetzt hat der Mieter Schäden , z.B. der verlegte Teppichboden der mal eben 1,5 Jahre ist , ist feucht und Schimmelig , Wäsche im Schrank ist verschimmelt , das Werkzeug ist hin und vieles mehr , sogar ein in dem Raum abgestellter Fernseher ist durch die feuchtigkeit hinüber ( Grünspan an der Leiterplatte ) geschätzter Schaden an um 1500,- Euro.

Die Vermieterin hat das beim Einzug sehr wohl gewusst , da die Vormieter das selbe Problem hatten.

Frage : bringt es was die Vermieterin auf Schadenseratz zu verklagen , da Sie diese doch erheblichen Baumängel weder erwähnt , noch vor Einzug beseitigt hat.

Toni

Es ist nicht die Wärme bzw. die Kälte die Schimmelwachstum fördert, sondern Feuchtigkeit (klar hat die wiederum etwas mit den Temperaturen zu tun).
Mich würde jetzt mal interessieren wo die viele Feuchtigkeit herkommt und warum sie durch ordnungsgemäßes Lüften nicht aus der Wohnung transportiert werden konnte.

vnA

Hi

bei dem beschrieben Altbau handelt es sich um einen Teil einer Doppelhaushälfte , was der Mieter zunächst nicht wusste , da nur noch dieser Teil steht .
Durch zufall bekam er eine Dorfcronik in die Hand , wo ein Foto aus dem Jahre 1950 zu sehen war , das die jetzt nicht mehr existente Haushälfte als Bombenruine zeigt .
Heisst in Klartext , die jetzige Südwand = Aussenwand war mal eine Haushälften Mittelwand .
vermutlich ohne jegliche Wärmedämmung .
ja nach Wetterlage ist dieser Aussenputz auch von aussen völlig schwarz .
vermutlich saugt sich diese Wand von oben bis unten im Winter voller Wasser .
verschiedene andere Wände sind zwar auch minimal betroffen , aber an dieser Südwand wellt sich im Winter die Tapete vor Feuchtigkeit .

Da die Südwand am Kinderzimmer , Bad und Küche eine Wand hergibt , braucht man sich nicht zu wundern.
an einemn Tag wo es einen wetterumschwung gab , von recht kalt am Vortag zu ein paar Plus grade am nächsten Tag , lief das Wasser im Bad von den Fliesen herunter , das eine Pfütze von gut einem Meter Durchmesser entstand
man dachte an einen Rohrbruch , da es aus den Fugen der Fliesen kam .
man wichte es auf , da es keine Erklärung dafür gab.

erst dieses Foto deckte die Kuriosität auf .

Die Vermieterin hat das Haus vor rund 12 Jahren gekauft als Geldanlage und Mietobjekt , vermutlich hatte sie das auch zunächst nicht gewusst .
aber in verbindung mit dem Buch , also der alten Foto’s und der Aussagen der beiden Vormieter müsste da doch eigentlich was gehen in richtung Sachbeschädigung , Körperverletzung usw

Toni

Hallo,

bitte mit allen Beweisen (Fotos, Gegenständen, Daten Hygrometer, Zeugenaussagen Besuch/Vormieter) an einen Fachanwalt für Mietrecht wenden, nur der kann hier richtig und sinnvoll weiterhelfen. Denn wer fordert muss beweisen können.
Anwalt auch deshalb, weil nur er evtl. einschätzen kann, ob eine Klage überhaupt sinnvoll wäre…
Es kann nämlich durchaus sein, dass letztlich bei dem Vermieter nichts zu holen sein wird, weil dieser selbst nichts hat.
Eine Körperverletzung sehe ich hier keine.

Gruß
Maja

Hi

Ich sehe schon den Aspekt der Körperverletzung

2 Monteure wollten am Samstag den Büroraum/Hobbyraum leer machen , dazu müssen ca 25 Regelhalter von der Wand geschraubt werden und Regelböden demontiert werden.
vom Angebot ca 1 Std für 1 Monteur .
die kamen zu zweit , sind einzeln darein , haben zunächst die Ordner aus den Regalen getragen , wo teilweise die Akten am oberen Rand angeschimmelt waren und fingen an zu husten.
dann sind die nur noch Einzeln in den Raum , jeder fing nach ca 15 Minuten an zu husten , irgendwann kamen die dann mit einem Mundschutz an wie man es von Zahnärzten kennt und die haben zu zweit 3 Stunden für eine Arbeit gebraucht , die ursprünglich für 1 Person knapp eine Stunde kalkuliert war , trotzt offenen Fenster , 14° C Aussentemperatur

Das ist m.E Körpervertetzung !

Toni

Warum? Die Arbeiter waren geschützt bzw. hätten sich selbst schützen können. Das ist Sache ihres Arbeitgebers.

vnA