In unserer Wohnung Schimmelt es schon seit über einem Jahr, wir konnten aber unseren Vermieter erst vor kurzem erreichen und benachrichtigen. Er tut nix, und er fragte uns was er da tun sollte…
Wir haben auch ein Baby mir jetzt 10 mo. und schauen uns zur Zeit Wohnungen an. Der Schimmel ist an allen Fenstern, an der Decke und an einer Wand. Wir haben im Winter extremes Kondesnawasser an den Fenstern, troz gezielten Lüftens. Es bilden sich regelrechte Pfützen auf den Fensterbrettern… Ich denke es sind Bauliche Mängel - Kältebrücken. Mit unserem Sohn möchte ich hier nicht mehr Wohnen bleiben, am bessten in die next besste Wohnng! Müssen wir die 3 Monatige Kündigngsfrist einhalten???
Normalerweise ja, ich würde hier einfach erst mal mit dem Vermieter sprechen, ob er nicht einer vorzeitigen Kündigung wg. dem Schimmelbefall zustimmt.
Eine fristlose Kündigung wäre bei nachgewiesenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch den Schimmelbefall möglich, die müssen aber meines Wissens sowohl von einem Sachverständigen für Schimmelpilzbelastungen als auch von einem Facharzt nachgewiesen werden. Auskünfte hierzu gibt es da eher vom Mieterschutzbund als auch von einem Rechtsanwalt für Mietrecht.
Infos zu Thema Mietrecht gibt es z.B. auf www.schimmel-sachverständiger.com
Schimmelfreie Grüße
Jochen
Ja die drei Monate müsst ihr leider einhalten, ausser ihr versucht es über den Mieterschutzbund, allerdings gegen gebühren… Viel Glück
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Sorry Schnuffel,
für Fragen zum Mietrecht bin ich der falsche Ansprechpartner. Kläre das mit einem Rechtsanwalt oder Experten für Mietrecht ab.
LG
Barbara
Eine Schadesbewertung und Ursachenanalyse ist ohne eine persönliche Begehung und Untersuchung der von ihnen beschriebenen Mietwohnung nicht möglich.Dennoch kann ich ihnen einige Fragen beantworten.
Grundsätzlich muß vorab die Schadensursache/n ermittelt werden.Der Schimmelpilzbefall sollte untersucht und ebenfalls dokumentiert werden.
Nach ihrer Beschreibung kann man davon ausgehen das es sich um einen massiven Baumangel handet den Sie nicht zu Verantworten haben.
Hier mal ein Tipps
Zuerst also schriftlich anmahnen mit möglichst genauer Beschreibung des Mangels, Fotos von den betroffenen Stellen und evtl. Außenschäden an der Fassade zur Beweissicherung machen.
Angemessene Frist setzen, dabei aber auf mögliche Gesundheitsschäden und die Möglichkeit der Mietminderung hinweisen (Schreiben zur Nachweissicherung per Einschreiben, bei persönlicher Übergabe Empfang bestätigen lassen). Dann muss der Vermieter reagieren.
Sofern nichts erfolgt, zweite Mahnung und Gesundheitsamt einschalten, dass kann dem Vermieter auch mitgeteilt werden.
Wärmedämmung und Heizkosten
Schwieriges Thema. Einen Anspruch auf die modernste Heizung und die besten Isolationswerte kann der Mieter nicht geltend machen.
Im Zuge der Einführung des Energiepasses wollte das Bundesumwelt- ministerium eine verbindliche Pflicht mit in das Gesetz aufnehmen lassen, konnte sich aber nicht durchsetzen. Der Nachweis, dass hohe, oder besser, überhöhte Heizkosten schlechte Isolation zurückzuführen ist obliegt hier dem Mieter.
Das dürfte ohne Gutachter schwierig werden. Es sind Fälle solcher Art von mehreren Gerichten zugunsten von Mietern entschieden worden. (Siehe hierzu Mietminderungstabelle im Anhang unter Wärmedämmung/ Isolationswerte zum Text).
Schaden- und Aufwendungsersatz nach § 536 a BGB kann der Mieter geltend machen, wenn der Vermieter „in Verzug“ gesetzt wurde und nicht reagiert hat (bitte beachten, dass das nicht oder nur eingeschränkt gilt, wenn er die Behebung und deren Kostenübernahme ablehnt).
2.a.
Minderung der Betriebskosten
Gehört eigentlich noch nach oben zu 2.
Sofern der Nachweis gelingen sollte, dass die überhöhten Heizkosten hauptursächlich auf Baumängel zurückzuführen sind, würde auch ein Anspruch auf Erstattung der hierdurch entstandenen Mehrkosten bestehen.
Angesichts des Umfangs der Probleme und der Schwierigkeit der Beweisführung würde ich Euch empfehlen, Rat und Unterstützung beim Gesundheitsamt und dem Mieterbund zu suchen.
Lg Peter Schneider Weitere Infos gerne auf Anfrage oder www.info-immoservice.de
Hallo
versuchen Sie nochmals mit Ihrem Vermieter zu sprechen und sprechen Sie das Thema Kündigungsfrist an, sollte er sich sträuben so wenden Sie sich an den Mieterbund oder fragen unverbindlich bei einem Rechtsanwalt nach, dieser kann Sie dan dem entsprechend vertreten.
Mit einem 10 Mon. alten Kind sollten Sie nicht länger in der Wohnung bleiben jeder Sachverständige oder Biologe wird Ihnen das bestätigen.
Grüße
Böhm
In unserer Wohnung Schimmelt es schon seit über einem :Jahr, … unseren Vermieter … tut nix, und er :fragte uns was er da tun sollte…
Wir haben auch ein Baby mir jetzt 10 mo…
Der Schimmel ist an allen Fenstern, an der Decke und :an einer Wand. Wir haben im Winter extremes :Kondesnawasser an den Fenstern, troz gezielten :Lüftens. Es bilden sich regelrechte Pfützen auf den :Fensterbrettern… Ich denke es sind Bauliche Mängel
- Kältebrücken.
Müssen wir die 3 Monatige Kündigngsfrist einhalten???
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Gern helfe ich Ihnen weiter!
Antwort:
1.) Um bauliche Mängel festzustellen müste man sich das Objekt vor Ort ansehen.
2.) Die Ursache des Schimmelbefalls ist zu prüfen. Wird, wie Sie sagen, wirklich ausreichend geheizt und gelüftet oder liegt hier in der Tat wirklich ein Bauschaden vor? Mit anderen Worten: Die Verantwortlichkeit für den Pilzbefall ist zu prüfen.
3.) Im Hinblick auf eine außerordentliche Kündigungsfrist sind die Pilzart und die Befallgröße zu prüfen und zu dokumentieren.
Ich hoffe Ihnen ein wenig weitergeholfen zu haben!?
Info zum Thema Schimmelpilze in Mieträumen siehe hier: http://www.schadstofffrei.de/Schimmelpilzbefall-Miet…
Hallo
Tut mir leid da kan ich dir leider nicht weiter helfen.
Ich würde an deiner Stelle einen Rechtsanwalt fragen der sich mit Mitrecht auskennt.
Gruß Markus
Zu dem einhalten der Kündigungsfrist kann ich leider gar nichts sagen. Am Besten anwaltliche Hilfe in Anspruch nehemn. Ich glaube aber die Kündigung ist möglich. Aber: Anwalt fragen.
Ich könnte etwas zum Schimmel sagen.
Mit freundlichen Grüßen
K. Taeubig
Hallo,
die Kündigungsfrist ist einzuhalten, so lange keine akute Gefährdung der Gesundheit nachgewiesen wurde. Die Anwesenheit von Schimmel reicht dafür in der Regel nicht aus, es müsste eine Messung der Sporenkonzentration erfolgen.
am besten ist es erst mal den schimmel mit der chemischen keule zu behandeln.das sollte man machen wenn ihr mit dem kind für längere zeit 5 std und mehr mal nicht in der wohnung seid.da in den meisten schimmel stop mitteln chlor enthalten ist.allerdings nicht ganz so gefährlich wie schimmelsporen.also einsprühen und dabei gut lüften.achtung ,chlor bleicht ,stoff und möbel sowie teppiche gut abdecken.man kann es auch mit essigessenz abwaschen ist aber nicht so effizient.und dann solltet ihr beim vermieter darauf bestehen das er sich den schaden annimmt.gesundheit geht vor .macht er nichts raus aus der wohnung.deas ist dann aber ehr was fürs mietrecht.viel erfolg
In unserer Wohnung Schimmelt es schon seit über einem Jahr,
wir konnten aber unseren Vermieter erst vor kurzem erreichen
und benachrichtigen. Er tut nix, und er fragte uns was er da
tun sollte…
Wir haben auch ein Baby mir jetzt 10 mo. und schauen uns zur
Zeit Wohnungen an. Der Schimmel ist an allen Fenstern, an der
Decke und an einer Wand. Wir haben im Winter extremes
Kondesnawasser an den Fenstern, troz gezielten Lüftens. Es
bilden sich regelrechte Pfützen auf den Fensterbrettern… Ich
denke es sind Bauliche Mängel - Kältebrücken. Mit unserem Sohn
möchte ich hier nicht mehr Wohnen bleiben, am bessten in die
next besste Wohnng! Müssen wir die 3 Monatige Kündigngsfrist
einhalten???