Schimmel in der Wohnung - Messung ergab nasse Wand

Lieber Wohnrecht-Experte,

ich bin Regina Krause, Promotions-Studentin der Universität Potsdam und arbeite gleichzeitig am Hasso-Plattner-Institut.

Ich schreibe Ihnen, weil ich in meiner Wohnung hinter meinem Schrank Schimmel entdeckt habe. Als ich den Vermieter angerufen hatte, meinte dieser direkt, dass ich mit Sicherheit die Wohnung unter der von Frau Hansmann hätte, denn sie hätte auch eine feuchte Wand. Somit würden sie mir jemanden vorbei schicken, der sich das Ganze einmal ansieht.

Das ist auch innerhalb von einer Woche geschehen. Heute war der entsprechende Dienstleister da und hat sich den Schaden angesehen, wobei wir gemeinsam die Schränke von der Wand abgerückt haben. Dort zeigte sich eine ganze Schimmelschicht, die nicht nur die Wand, sondern auch meine Schränke befallen hat.

Der erste Kommentar des Dienstleisters war: „Sie müssen hier so bald wie möglich raus.“

Dazu muss ich auch noch sagen, dass ich nur über eine 36 qm Wohnung verfüge, die nur ein Zimmer hat. Ich also in dem besagten Zimmer auch direkt schlafe (2 Meter von der Schimmelwand entfernt).

Danach hat der Dienstleister mit einem Gerät die Feuchtigkeit in der Wand gemessen. Bei einer „normalen“ Innenwand zeigte das Gerät einen Wert von 21 an. An der besagten, verschimmelten Wand einen Wert von 151.

Bei der Vermieterin über mir, wird die Wand derzeit bereits seit 2 Monaten getrocknet, allerdings ohne Erfolg. Nach Aussage des Dienstleisters wurde die Ursache noch nicht gefunden, weshalb sich der Fall nun hinziehen könnte.

Daher meine Frage: Was soll ich nun tun? Da Schimmel in der Regel ja schädlich ist, möchte ich so schnell wie möglich aus der Wohnung raus. Heute Nacht kann ich zum Glück bei einer Kollegin übernachten. Aber wie geht es dann weiter?

Der Dienstleister meinte, dass er ja „nur“ Handwerker ist und daher eigentlich keine Empfelung aussprechen darf. Es müsste daher erst ein Gutachter über den Schimmel gucken. … Muss der Vermieter diesen beauftragen? Wie lange muss ich auf ihn warten? Und was mache ich in der Zwischenzeit.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Regina Krause

Hallo Regina,

Schimmel ist gesundheitsschädlich. Meine Empfehlung in so einem Fall, fristlos kündigen und sofort umziehen. Die Möbel müssen alle auf den Sperrmüll, auch wenn der Schimmel noch nicht sichtbar ist. Sonst nimmt man den Schimmel mit in die neue Wohnung.

Bei der Vermieterin über mir, wird die Wand derzeit bereits
seit 2 Monaten getrocknet, allerdings ohne Erfolg. Nach
Aussage des Dienstleisters wurde die Ursache noch nicht
gefunden, weshalb sich der Fall nun hinziehen könnte.

Solange die Ursache nicht behoben ist, ist eine Trocknung Zeit- und Geldverschwendung. Wie wäre es mal mit einer Leckortung? Wie sieht es in der Wohnung über Fr. Hansmann aus? Vielleicht kommt die Nässe auch vom Dach?

Ich hoffe, ich konnte ein bisschen weiterhelfen.

Schönen Gruß
Lendzy

Sehr geerhte Frau Krause,
kündigen Sie so schnell wie möglich die Wohnung, denn derartige Schimmelbildung ist im Normalfall nur mit enormen Aufwand zu beseitigen. Da nützt Ihnen das nihts, wenn der Vermieter ggf.nur die Wand isolieren und neu streichen läßt, der Schimmel ist eindeutig im Mauerwerk.
Mit Schimmel in der Wohnung hat man ein Sonderkündigungdrecht, was Sie im Internet unter Mietrecht etc.nachlesen können. Somit müssen Sie nicht die gesetzliche Zeit v.3Monaten einhalten.

Ihnen viel Erfolg wünscht Waldi64

Hallo aus Bernburg,

warten sie nicht bis ultimo, es ist ihre Gesundheit und auch Mietminderung hilft nicht wirklich, dadurch verbessert sich ihre Wohnqualität nicht. Ziehen sie so schnell wie möglich aus.

Ist der Schimmel eklatant können sie das Gesundheitsamt anrufen, die sich die Sache ansehen und auch die Wohnung wegen gesundheitsgefährdung baupolizeilich sperren lassen kann.

In diesem Fall ist eine fristlose Kündigung angeraten und wird sicher vom Vermieter akzeptiert.

LG vom Bernburger

Hallo, liebe Regina,
die Ursache derartiger Schimmelbildungen sind

  1. Zu geringer Abstand von der Wand. Schränke oder ähnliche Gegenstände sollten mindestens einen Abstand von 3 bis 5 cm von der Wand haben.
  2. Es ist ein baulicher Mangel, der Feuchtigkeit durch die Wand dringen lässt.
    Wie Du erwähnst, ist auch die Schrankwand von Schimmel befallen. Dies spricht dafür, dass die Möbel zu dicht bei der Wand standen, dadurch nicht ausreichend hinter lüftet waren und dadurch warme, feuchte Luft an der abgekühlten Wand und Möbel sich als Kondensat niederschlagen konnte.
    Sollte dies der Fall sein, sollte man den Pilzbefall beseitigen, die Wand und die Möbel aus trockenen lassen. Dann sollte man die Flächen mit einem Sperrgrund isolieren und wieder mit einem Anstrich versehen. Das schadet auch der Rückwand des Schrankes oder den Schränken nichts.
    Meines Erachtens könnte dadurch das aufgetretene Problem gelöst werden, den in der Praxis zeigt sich mehrheitlich, dass der zu geringe Abstand der Möbel von den Wänden die häufigste Ursache ist.
    Nun die rechtliche Seite.
    Gehen wir davon aus, dass Du die Ursache der Durchfeuchtung der Wand und der Möbel zu ver-treten hast. Also der Mangel von dem Vermieter zu vertreten ist. In diesem Fall hat der Vermieter auch die Pflicht aus § 535 BGB die Tauglichkeit der Wohnung auf seine Kosten wieder herzustellen.
    Da davon auszugehen ist, dass der Befall der Raumflächen und der Möbel mit Schimmel eine Gesundheitsgefährdung nicht ausschließen lässt, hat der Dienstleister nicht unrecht. Daraus ergibt sich, dass es von Vorteil wäre, wenn Du bis nach der Instandsetzung des Mangels nicht in der Wohnung verbleibst. In diesem Falle wäre der Vermieter Dir gegenüber schadensersatzpflichtig. Dies insbesondere, da nach § 536 BGB die Mietsache bis zur Instandsetzung 100 % der Tauglichkeit zum Bewohnen entzogen ist. Für die Tage, die Du die Wohnung nicht benutzen kannst, brauchst Du die Miete nicht zu bezahlen. Solltest Du für die Tage der Instandsetzung in einem Hotel oder Pension Dich einmieten müssen, wäre Dein Vermieter Dir gegenüber für diese Kosten schadensersatzpflichtig.
    In einem solchen Fall sollte man vorher mit dem Vermieter darüber sprechen. Vielleicht hat er ja eine Haftpflichtversicherung, die diese Kosten für ihn übernimmt.
    Dessen ungeachtet hättest Du auch die Möglichkeit, das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Auch dann wäre der Vermieter für die Dir entstehenden Kosten schadenersatzpflichtig.
    Selbstverständlich setzt dies voraus, dass den Vermieter auch das Verschulden des Mangels betrifft.
    Solltest Du Dir die beiden Texte der genannten Paragrafen des BGB selbst ansehen wollen, so kannst Du dies unter WWW.dejure.org einfach aufrufen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Willi

Hallo,
Schimmel in der Wohnung muss sehr ernst genommen werden wegen der gesundheitlichen Beeinträchtigung.
Sie haben in Ihrer Situation mit nur einem Zimmer ein Sonderkündigungsrecht, ggf. die fristlose Kündigung.
Auf jeden Fall haben Sie ein Mietminderungsrecht, da der vertragliche Zustand erheblich beeinträchtigt ist.
Zu empfehlen ist eine rechtliche Beratung durch den Mieterverein oder einen RA, um Ihre berechtigten Forderungen durchsetzen zu können.
ein allgemeiner Hinweis, machen Sie alles schriftlich an den Vermieter!
Gruß suver

Liebe Frau Krause,

zunächst würde ich Ihnen empfehlen, sich im ‚Leitfaden zur Vorbeugung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzwachstum in Innenräumen‘ - herausgegeben vom Bundesumweltamt - speziell auch über gesundheitliche Risiken zu informieren. Bitte bei Google die beiden Suchbegriffe ‚Leitfaden‘ und ‚Schimmelpilzwachstum‘ eingeben, dann finden Sie 2 Broschüren vom Umweltbundesamt zu diesem Thema.

Zum Mietrecht:
Schimmelpilz und Feuchtigkeit in einer Mietwohnung stellen einen erheblichen Mietmangel dar. Entscheidend ist dabei die Frage, wer den Schaden verursacht hat. Sie haben geschrieben, dass der Dienstleister (Fachmann??) sagte, dass die Ursache bisher nicht gefunden wurde. Somit kann ein Mitverschulden des Mieters nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Grundsätzlich muss der Vermieter allerdings dem Mieter nachweisen, dass er den Pilzbefall selbst verursacht oder mitverursacht hat. Wichtige Fragen: Stehen die Schränke an einer Aussenwand? Wie alt ist das Haus?

Wenn man davon ausgeht, dass der Vermieter einen Baumangel akzeptiert (er also nicht von einem Verschulden des Mieters ausgeht), sollten Sie dem Vermieter schriftlich eine Frist setzen, den Mangel zu beheben. Sollte er den Schaden nicht innerhalb der Frist bzw. einer Nachfrist beheben, haben Sie bei großflächigem Pilzbefall 2 Möglichkeiten:
(1) Mietminderung wg. erheblichen Mietmangels bis 30% bis zur Behebung des Mangels oder
(2) fristlose Kündigung wg. gesundheitlicher Risiken.

Sollte ein Mitverschulden durch den/die Mieter im Raum stehen, kann die Sache kompliziert werden. Eine rechtliche Auseinandersetzung (oder ein Vergleich im Vorfeld) ist dann wahrscheinlich.

Mit freundlichen Grüßen
walser

Hallo Frau Krause,

ich kann nicht beurteilen wie schlimm es tatsächlich bei Ihnen ist, aber so wie Sie es schildern kündigen Sie und versuchen Sie sofort eine neue Wohnung zu bekommen.

Sprechen Sie Ihre Vermieter an evtl. kann er Ihnen eine andere Wohnung anbieten. Falls er Sie nicht aus dem Vertrag lässt zahlen Sie im schlimmsten Falle zahlen Sie eine Monatsmiete doppelt, aber das sollte Ihnen Ihre Gesundheit wert sein.

Aber was Sie schildern klingt als wenn Sie dringend ausziehen sollten.
Übrigens die befallenen Möbel würde ich persönlich entsorgen. Evtl. auch Kleidung etc…
Ich hoffe für Sie das es nur halb so schlimm ist und wünsche Ihnen alles Gute.

Ihr Exp.

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Hallo Regina,
auf die Schnelle würde ich den besagten Schrank woanders hinstellen, am besten nicht an eine Außenwand, damit Luftzirkulation entsteht.
Zusätzlich würde ich mit einem grossen Ventilator die kalte und feuchte Luft von der Wand wegbusten.
Gruß nach Potsdam und alles Gute
Hans

Hallo Frau Kraus,

für den Schimmel an der Wand ist die gemessene Feuchtigkeit in den Wänden sehr wahrscheinlich verantwortlich.

Durch neue Infrarotheizungen gibt es jetzt zum ersten Mal die Möglichkeit Wände sehr tief zu erwärmen, bzw. trocknet die Wand. Das mag ein Hauswandschimmel überhaupt nicht.
Die völlig neuentwickelten Infrarotheizungen sind eine Weiterentwicklung aus der Raumfahrt, wo mit sehr wenig Stromverbrauch optimale Wärme erzeugt wurde. Deshalb verbrauchen IR-Heizelemente für normale Wohnräume weniger als 0,5 kW/h (!). Im Gegensatz zu den absoltuen Stromfressern Nachtspeicheröfen hilft die Infrarottechnik nicht nur aus gesundheitlichen Gründen. Es wird auch sehr viel Geld eingespart.

Das Arbeits-Prinzip ist ebenfalls eine technische Neuerung. Entgegen zu allen klassischen Heizungen wird hier nicht das thermodynamische Prinzip der Luftzirkulation angewandt, sondern langwellige, völlig ungefährliche Langwellen-Wärmestrahlung.
Wer auch noch Astmathiker ist kann bei Infrarotheizungen richtig aufatmen.
Deshalb empfehle ich bei meiner Energieanalyse vor Ort besonders gerne in Verbindung mit einer Kleinwindanlage oder Photovoltaik zumindest einen verschimmelten Raum mit Infrarot auszustatten.
Viele Grüsse
Jürgen Eiselt:

Dazu muss ich auch noch sagen, dass ich nur über eine 36 qm
Wohnung verfüge, die nur ein Zimmer hat. Ich also in dem
besagten Zimmer auch direkt schlafe (2 Meter von der
Schimmelwand entfernt).

Danach hat der Dienstleister mit einem Gerät die Feuchtigkeit
in der Wand gemessen. Bei einer „normalen“ Innenwand zeigte
das Gerät einen Wert von 21 an. An der besagten,
verschimmelten Wand einen Wert von 151.