Hallo,
ich habe ein sehr grosses Problem. Ich habe 2005 den Mietvertrag für meine damalige Stiefmutter unterschrieben. Kurz nach ihrem Einzug bemerkte sie Schimmel in der Wohnung. Der Vermieter unternahm jedoch nichts sondern meinte nur sie soll Lüften. Daraufhin kürzte sie die Miete um 126€ von 460€ und teilte dies dem Vermieter auch mit. Als Einschreiben. Es kam darauf nie ein Schreiben des Vermieters. Meine Stiefmutter zog auf Grund des Schimmelbefalls September 2008 aus. Heute hatte ich ein Mahnbescheid in der Post mit der Forderung des Vermieters von 5700€, sprich die besagte Mietminderung von 126€ von April 2005 bis Dezember 2008. Meine Stiefmutter hat damals Foto´s von dem Schimmelbefall gemacht und soweit ich weiss war das auch das Einzige was sie noch hat. Nun meine Frage: Ist die Forderung berechtigt vom Vermieter und was kann ich dagegen tun? Ich habe soviel Geld nicht und weiss auch nicht was ich noch machen kann. Eine Rechtschutzversicherung habe ich.
Hallo Christian
Mängel sollte man dem Vermieter immer schriftlich mit Fristsetzung mitteilen, damit er in dieser Frist Gelegenheit hat zum beseitigen.
Die Fotos sind wichtige Beweismittel.
Deine Stiefmutter hat etwas über 27% die Miete gekürzt.
Gerichte entscheiden unterschiedlich in Sachen Schimmel.
Da Du ja im Rechtsschutz bist, nix wie hin.
Da der Vermieter 3 Jahre lang die Mietkürzung geduldet hat, wird er schlechte Karten haben, wenns vor Gericht geht.
Viel Glück
Huftier
Danke erstmal für die schnelle Antwort. Habe mit einer Anwältin gesprochen, quasi das Erstgespräch, sie sagte mir ich kann Widerspruch einlegen aufgrund der Mietminderung wegen Schimmels in der Wohnung. Brauch ich für den Widerspruch einen Anwalt oder reicht es erstmal wenn ich den einlege und zum Gericht zurückschicke?
Was passiert wenn es zu einem Verfahren kommt?
Hi Christian,
wenn Du doch im Rechtsschutz bist, lass das lieber einen Anwalt machen, da kann dann nix schiefgehen.
Und wenn es zur Verhandlung kommen sollte, hat der Vermieter wahrscheinlich schlechte Karten, denn er hat ja nix unternommen gegen den Schimmel.
Aber das ist dann immer die Entscheidung des Richters.
Gruss Huftier
Hm na bei dem Schreiben ist ein Vordruck vom Gericht dabeigewesen und da muss man nur ankreuzen das man Widerspruch einlegt und das Ganze wieder zurückschicken. Dann muss ja der Antragsteller, in dem Fall die Wohnungsbaugesellschaft entscheiden ob sie Klage einreicht oder nicht. Recht es nicht wenn ich dann meine Rechtschutz inanspruch nehme wenn ich eine Klageschrift bekommen sollte? Erscheint mir bei der Gesellschaft doch alles ein wenig ominös denn die geforderten Mietschulden passen mit der Mietminderungssumme meiner Stiefmutter nicht überein. Meine Stiefmutter hat von Juli 2007 bis September 2008 die Mietminderung gemacht und in dem Mahnbescheid steht drin von 1.4.2005 bis 31.12.2008.
Das versteh ich jetzt auch nicht so richtig.
Ich dachte, wenn man im Rechtsschutz ist, kriegt man einen Anwalt gestellt. Denn wenn die Sache vor Gericht geht, kannst Du das allein nicht durchstehen.
Ich würde zur Sicherheit nochmal die Versicherung anrufen und mich genau beraten lassen. Vielleicht musst Du auch erst mal den Wiederspruch einlegen und kriegst bei einer Gerichtsverhandlung einen Anwalt gestellt.
In solchen Angelegenheiten ist der Mieterbund nicht verkehrt. Kostet nur wenige € im Jahr und man ist abgesichert.
Viel Glück
Huftier
Ich werds erstmal Widerspruch einlegen und wenn es zu einer Verhandlung kommen sollte hab ich ja meine Rechtschutz, die springt dann ein. Meine Stiefmutter hat bis auf die Mietminderung immer pünktlich bezahlt und ich habe gelesen das der Vermieter sich wenn er das so hinnimmt diese Mietminderung anschliessend zurückholen kann. Aber erstmal danke für deine Tipps.
Guten Morgen:smile:
Ich würde auf jedenfall zum Anwalt gehen.
Das ist nicht rechtends was der Vermieter macht.
Hat Ihre Stiefmutter noch die Einschreibebestätigung von der Post?Das wäre von Nutzen dafür.
Normalerweise schreibt man den Vermieter an,und lässt ihm eine Frist den Schaden zu beheben.
Nur Lüften reicht da nicht aus.
Wie gesagt übergeben Sie das lieber dem Anwalt.
Sie können sich ja auch erst einmal telefonisch beraten lassen,was Sie tun sollen.
Ich wünsche viel Erfolg:smile:
LG Sonja
Guten Morgen,
ja die Einbreibenbestätigung hat sie noch, war ja mit Rückschein. Also muss jemand die Fristsetzung ja bekommen haben. Der Vermieter hatte 4 Wochen Zeit um zu reagieren, er tat es nicht und somit kürzte meine Stiefmutter die Miete. Ich habe gestern mit einem Anwalt gesprochen und der sagte mir das ich Widerspruch erheben kann und dann erstmal abwarten muss was kommt.
Klingt doch erstmal sehr positiv:smile:
Dann haben Sie ja das richtige getan.
Danke für die Antwort.Einen angenehmen Tag.
LG SONJA
Gern geschehen, ich drück die Daumen.