Schimmel in der Wohnung noch vor Einzug

Guten Tag,

vor einigen Wochen haben wir eine Wohnung angemietet (zum 01.02.2010), besichtigt haben wir eine baugleiche, da die eigentliche Wohnung noch bewohnt war.

Nun zu meinem Problem…heute waren wir das erste Mal in unsererzukünftigen Wohnung und haben Schimmel in drei Zimmern entdeckt, ein Wascbecken das aussieht als wenn es schon 30 Jahre alt ist, eine Toilette in der der Urinstein guten Tag sagt wenn man den Deckel hochnimmt.
Neben der Wohnzimmertür ist noch eine Art Fenster das mit einer Folie verklebt wurde, die nicht mehr abzumachen ist.

Das mit dem Hausverwalter geführte Gespräch war leider erfolglos, denn er meinte das die Handwerker entscheiden was gemacht wird und ob ich eine neue Toilette und ein neues Waschbecken bekomme. Genauso wäre der Schimmel lediglich durch schlechtes Lüften enstanden und wir hätten doch eine andere Wohnung gesehen und hätten in unserer nichts zu suchen bis die Renovierung abgeshclossen ist.

Ich habe Fotos von den ganzen Mängeln gemacht, was wir ihm auch mitgeteilt haben und er fand das dann garnicht in Ordnung.

Es stellt sich nun die Frage ob wir die Möglichkeit haben den Mietvertrag noch vor Einzug zu kündigen, denn meine Tochter ist Asthmatikerin und ich kann kein Risiko eingehen.
Dazu kommt das die Kaution von uns bei der Arge als Darlehen läuft und ich die Überweisung am besten morgen noch stoppe. Denn noch ein Darlehen wird uns nicht bewilligt werden.

Für Hilfe wäre ich dankbar, ich habe so etwas noch nie erlebt.

Sie können das Mietverhältnis fristlos nach § 569 Abs. 1 BGB kündigen wenn ein wichtiger Grund, nämlich hier auf Grund von Gesundheitsgefährdung, gerade auch im Hinblick auf Ihr Kind vorliegt.

Ob dies der Fall ist, ist eine Tatsachenfrage, für die Sie die Beweislast tragen. Sofern Sie also fristlos kündigen, müssen Sie ggf. nachweisen, dass durch den Zustand der Wohnung eine Gesundheitsgefährdung tatsächlich droht.

Es muss eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit drohen.

Ob eine Gesundheitsgefährdung vorliegt, richtet sich nach objektiven Maßstäben unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Standes der medizinischen Erkenntnis.

Erheblich ist die Gesundheitsgefährdung, wenn die Gefahr einer deutlichen und nachhaltigen Gesundheitsschädigung besteht.
Normalerweise müsste es bestraft werden,wenn der Vermieter über den Zustand der Wohnung bescheid weiß.
Beste Grüße!

Danke für die Antwort, wir haben heute die Firma die Eigentümer des Hauses ist kontaktiert, die Fotos per Email geschickt und warten nun auf eine Rückmeldung. Leider hat der Verwalter auch dort nicht bekannt gegeben das Schimmel vorhanden ist. Wurde mir zumindest gesagt.

Das Problem ist das wir am 01.02 unsere jetzige Wohnung an unseren bisherigen Vermieter übergeben müssen und es stellt sich die Frage ob ich verlangen kann das mir eine gleichwertige Wohnung zur Verfügung gestellt wird.

Mit freundlichen Grüßen

So wie ich die Sache sehe habt Ihr nicht mal die eigentliche Wohnung besichtigt.Beim Übergabetermin würde ich diese Wohnung nicht übernehmen.In der heutigen zeit,wo Umwelt und Schadstoffe ein Dauerthema sind,spielt Schimmel eine große Rolle in Sachen Gesundheit.Während Deine Wohnung, für die Du den Mietvertrag hast, nicht benutzbar ist, hast Du einen Ersatzanspruch gegenüber dem Vermieter.

Wenn der Vermieter Dir eine andere gleichwertige Wohnung anbieten kann, würde ich an Deiner Stelle darauf eingehen. An den Umzugskosten sollte er sich zumindest angemessen beteiligen.

Bedenken Sie, das einige Schimmelarten im starken Verdacht stehen Krebs auszulösen. Sie sollten die Wohnung „FLUCHTARTIG“ verlassen und erst wieder einziehen, wenn dieser GROBE Mangel beseitigt wurde. Der Vermieter/Hauseigentümer ist ist diesem Fall gesetzlich verpflichtet Ihnen eine Ersatzunterkunft auf seine Kosten zu stellen.

Wir haben einiges durch in Sachen Schimmel.Bei der Übergabe haben wir den neuen Mieter darauf hingewiesen,dass die Wohnung schimmelt.Laut Aussage des vermieters wäre das alles nur Lüge und Intrige. Monate später ist die Nachmieterin wegen akuten Schimmelbefall ausgezogen.In diesem Fall.Wer nicht hört der spürt.Lasst euch nix gefallen.Nehmt die Wohnung nicht.jeder Richter würde Euch in dieser Angelegenheit beistehen.

Hallo

so wie es aussieht wird sich nun doch alles zum guten wenden. Wir haben die Fotos die wir gemacht haben, an den Eigentümer gemailt und nun wird der Putz bis auf´s Mauerwerk abgetragen. Die Wände sind nicht feucht und wir haben vollstes Verständnis entgegengebracht bekommen.

Danke für die Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo

es freut mich sehr für euch.kämpfen lohnt sich.mit schimmel ist nicht zu spaßen.unser ehemaliger vermieter hatte kein verständnis.wir sind ausgezogen und nach 3 monaten ist der nachmieter auch ausgezogen. überall schimmel,aber uns wollte ja keiner glauben.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

sicherheitshalber habe ich die Email mit der wir die Schadbilder verschickt haben heute noch archiviert. Damit lässt sich im Falle eines Falles beweisen das wir keine Schuld haben und auch das wir den Schimmel gemeldet haben. Trau schau wem, ist mein Motto und damit bin ich immer gut gefahren.

Mit freundlichen Grüßen