Hi,
ein mieter lebt 3 jahre in einer mietwohnung. in diesen 3
jahren plagen ihn immer mehr allergien. mittlerweile hat der
mieter eine hausstauballergie und eine pollenallergie.
Der Arzt würde meinen, das das Gesundheitsrisiko immer beim Patienten liegt.
nun merkt man beim auszg aus der wohnung das in mehreren ecken
schimmelbildung ist ( war vorher nicht zu erkennen da dort
möbel standen ).
Gerade weil da Möbel im Weg standen, konnte dort eine Feuchtigkeit nicht ablüften…
auch als die küche ausgebaut wird findet man beim ausbau
verrostete schrauben ( feuchte wände ).
Es könnten auch schon alte Schrauben bei Montage verwendet worden sein…
also alles in allem ist die gesamte wohnung ein schimmel
paradies.
Schimmel ist nicht generell gesundheitsschädlich, es kommt inho auch auf die Art an. Mancher Schimmel ist auch eine Delikatesse…
wer trägt nun die schuld ?
Das läßt sich nur mit Sachverständigen herausfinden. IdR bezahlt ereinmal der Auftaggeber.
die alte, vergammelte bausubstanz (
haus ist schon uralt
Nur weil ein Gebäude 1000 Jahre alt ist, muß die Bausubstanz nicht defekt sein…
und es wurde noch kein euro in
erneuerungen investiert )
Wie denn auch, solang ein M in der Wohnung wohnt?
Ein Pflicht auf Modernisierung gibt auch nicht.
oder der mieter der immer
ausreichend geheitzt und gelüftet hat ?
Die bloße Annahme alles richtig gemacht zu haben, heiß nicht, daß dies auch so wirklich wäre.
eventuell überlegt der mieter eine klage gegen vermieter wegen
gesundheitsgefährdung, bzw verursachen einer allergie aufgrund
des schimmels
Das Überlegen ist legitim. Die Aussichten auf Erfolg sind gering, weil bei Körperverletzungen nach billigen Maßstäben entschädigt würde. Die Beweislast liegt beim M.
vlg MC
PS: Eine Kontrolle auf feuchte Wände hätte auch schon mal zwischendurch erfolgen können, gerade wenn die Gesundheit sich verändert.