Schimmel in der wohnung. schuld ?

hallo

ein mieter lebt 3 jahre in einer mietwohnung. in diesen 3 jahren plagen ihn immer mehr allergien. mittlerweile hat der mieter eine hausstauballergie und eine pollenallergie.

nun merkt man beim auszg aus der wohnung das in mehreren ecken schimmelbildung ist ( war vorher nicht zu erkennen da dort möbel standen ).

auch als die küche ausgebaut wird findet man beim ausbau verrostete schrauben ( feuchte wände ).

also alles in allem ist die gesamte wohnung ein schimmel paradies.

wer trägt nun die schuld ? die alte, vergammelte bausubstanz ( haus ist schon uralt und es wurde noch kein euro in erneuerungen investiert ) oder der mieter der immer ausreichend geheitzt und gelüftet hat ?

eventuell überlegt der mieter eine klage gegen vermieter wegen gesundheitsgefährdung, bzw verursachen einer allergie aufgrund des schimmels

gruss

hallo,

eventuell überlegt der mieter eine klage gegen vermieter wegen
gesundheitsgefährdung, bzw verursachen einer allergie aufgrund
des schimmels

wenn der mieter eindeutige beweise (!!!) hätte, nicht lediglich eigene vermutungen und schlussfolgerungen, dann könnte er damit erfolg haben.

lg dev

Hallo,

ein Bauphysiker kann allein aus einer Berechnung ermitteln, ob der Mieter eine Chance hatte, den Schimmel zu verhindern. Bei so alten Kisten hat er es in der Regel nicht - jedenfalls nicht mit zumutbarem Aufwand. Damit liegt dann ein qualifizierter Parteivortrag auf dem Tisch, der erst mal entkräftet werden muss.

Gruß
smalbop

hallo,

um so eine berechnung machen zu können, müsste der gutachter erstmal die entsprechenden feststellungen treffen (dürfen!!!). dazu wird er eine oder mehrere kernbohrungen machen wollen, zu denen der vermieter freiwillig - da zerstörend - keine zustimmung geben wird.

… und sollte dann ein für den mieter positives bauphysikalisches gutachten herauskommen, dann beweist das noch immer nicht den kausalzusammenhang schimmel - gesundheitsstörung.

da brauchts dann ein medizinisches gutachten in dem steht „es ist so“ - nicht: „besteht die möglichkeit, dass“ oder „kann nicht ausgeschlossen werden, dass“

… und wenn das alles positiv für einen mieter wäre, dann bestünde noch immer die unsicherheit, wie hoch denn ein gericht den schaden beziffern würde. (auch im verhältnis zur forderung.)

wenn dieser fiktive fall real wäre, wären mir der unsicherheitsfaktoren zu viele.

lg dev

Hallo

um so eine berechnung machen zu können, müsste der gutachter
erstmal die entsprechenden feststellungen treffen (dürfen!!!).
dazu wird er eine oder mehrere kernbohrungen machen wollen, zu
denen der vermieter freiwillig - da zerstörend - keine
zustimmung geben wird.

Man kann auch über eine thermografische Multimomentaufnahmen nebst gleichzeitiger Innen- und Außentemperatur- und Luftfeuchtemessung zerstörungsfrei prüfen und Feststellungen treffen, dagegen wird der Vermieter nichts haben können. Ein anderes Thema sind die Kosten dafür. Ich würde auch nur, wenn ich mir meiner Sache sehr sicher bin, Klage einreichen und das dann vom gerichtlich bestellten SV machen lassen.

… und sollte dann ein für den mieter positives
bauphysikalisches gutachten herauskommen, dann beweist das
noch immer nicht den kausalzusammenhang schimmel -
gesundheitsstörung.

Die gestellte Frage war nur die nach der Schimmelursache:

also alles in allem ist die gesamte wohnung ein schimmel paradies.
wer trägt nun die schuld ? die alte, vergammelte bausubstanz
( haus ist schon uralt und es wurde noch kein euro in
erneuerungen investiert ) oder der mieter der immer
ausreichend geheitzt und gelüftet hat ?

Wenn die erste Frage zugunsten des Mieters geklärt ist, kommt in der Tat die zweite Frage, ob der Schimmel ursächlich für die Gesundheitsprobleme ist und die dritte, wie das finanziell zu bewerten ist. Aber mindestens die Frage 2 kann man in einem Rechtsbrett nicht klären.

Gruß
smalbop

Hi,

ein mieter lebt 3 jahre in einer mietwohnung. in diesen 3
jahren plagen ihn immer mehr allergien. mittlerweile hat der
mieter eine hausstauballergie und eine pollenallergie.

Der Arzt würde meinen, das das Gesundheitsrisiko immer beim Patienten liegt.

nun merkt man beim auszg aus der wohnung das in mehreren ecken
schimmelbildung ist ( war vorher nicht zu erkennen da dort
möbel standen ).

Gerade weil da Möbel im Weg standen, konnte dort eine Feuchtigkeit nicht ablüften…

auch als die küche ausgebaut wird findet man beim ausbau
verrostete schrauben ( feuchte wände ).

Es könnten auch schon alte Schrauben bei Montage verwendet worden sein…

also alles in allem ist die gesamte wohnung ein schimmel
paradies.

Schimmel ist nicht generell gesundheitsschädlich, es kommt inho auch auf die Art an. Mancher Schimmel ist auch eine Delikatesse…

wer trägt nun die schuld ?

Das läßt sich nur mit Sachverständigen herausfinden. IdR bezahlt ereinmal der Auftaggeber.

die alte, vergammelte bausubstanz (
haus ist schon uralt

Nur weil ein Gebäude 1000 Jahre alt ist, muß die Bausubstanz nicht defekt sein…

und es wurde noch kein euro in
erneuerungen investiert )

Wie denn auch, solang ein M in der Wohnung wohnt?
Ein Pflicht auf Modernisierung gibt auch nicht.

oder der mieter der immer
ausreichend geheitzt und gelüftet hat ?

Die bloße Annahme alles richtig gemacht zu haben, heiß nicht, daß dies auch so wirklich wäre.

eventuell überlegt der mieter eine klage gegen vermieter wegen
gesundheitsgefährdung, bzw verursachen einer allergie aufgrund
des schimmels

Das Überlegen ist legitim. Die Aussichten auf Erfolg sind gering, weil bei Körperverletzungen nach billigen Maßstäben entschädigt würde. Die Beweislast liegt beim M.

vlg MC

PS: Eine Kontrolle auf feuchte Wände hätte auch schon mal zwischendurch erfolgen können, gerade wenn die Gesundheit sich verändert.