Schimmel in der Wohnung - Vermieter ist Anwalt

Eine Alleinerziehende (trotz Job und Unterhalt nur knapp über HarzIV, nach dem Umzug keine finanziellen Reserven) wohnt seit einem halben Jahr mit 3 Kindern in einer Mietwohnung.

Es ist eine Dachwohnung, teilweise mit Gauben. Unter dem Dach ist im Kinderzimmer eine kleine Kammer (ungenutzt) bzw. in der Küche 2 Kammern (eine winzige mit Fenster, eine ohne Fenster, unter dem Dach.

Das Dach ist nicht gedämmt, zur Kammer ist vermutlich nur eine dünne Holzplatte. Der Vormieter hat einiges mit einer dünnen Isoliertapete versehen.

Bei der Wohnungsübergabe sagte der alte Mieter „die Kammer im Kinderzimmer am besten nicht nutzen“ und "die Kammer in der Küche (mit dem Fenster) immer lüften, das ganze Jahr.

Die neue Mieterin hat dann festgestellt, dass das Silikon bei allen Fenstern schwarz gesprenkelt war und vermutete bei Einzug Schimmel. Sie hat es dem Vermieter gesagt der nicht weiter reagiert hat.

In der Küche ist die Heizung 2m neben dem Küchenfenster.

Am Sturz (Fenster: gut isoliert, Außenwand nicht gedämmt) schwarzer Schimmel. In der fensterlosen Kammer: massive Nässe an den Tapeten, schwarz vor Schimmel. Die Kammer im Kinderzimmer (die über Monate zu war): schwarze Sprenkel und Mief.

Der Vermieter war schon da. Er meinte „mehr lüften“. Äh - in einer fensterlosen Kammer??? Lüften zur Küche mit warmer, feuchter Luft? Jemand meinte „heizen und lüften“. Aber wie? In der Kammer ist keine Heizung! Wer zahlt den Strom für den Heizlüfter - und bringt das was (das Dach ist ja nicht gedämmt und die Warmluft heizt dann die Ziegel oder wie?).

Der Vermieter meinte, die (dünnen!) Gardinen sollen in der Küche weg, weil die Heizung (die ja ein ganzes Stück weiter ist) sonst die warme Luft nicht Fenster/Sturz erreicht.

Ach solle die Mieterin die Kammern leeren und nicht nutzen. Die Kammer im Kinderzimmer solle aufstehen bleiben, die Küchenkammern ständig geschlossen.

Aber das löst doch die höchst wahrscheinliche Ursache Dach nicht gedämmt nicht!

Interessanterweise haben die Mieter unter dieser Wohnung (OG + EG) auch Schimmel in den Kammern (gehabt). Der Mieter unten meinte „Zwiebeln in der Kammer schimmeln nach 2 Tagen“.

Dieser Hinweis hat den Vermieter nicht weiter interessiert… Er meinte „erst mal die Kammer im Kinderzimmer trocken bekommen, evt. wird die abgerissen, die Mieterin soll sich melden, wenn die Kammer trocken ist“ und hat ein Heizgerät ausgeliehen. Die Mieterin hat es nur kurz genutzt zumal das ganze Zimmer gestunken hat - das Kind schläft seitdem im Wohnzimmer…

Er könnte vielleicht jemand schicken, der sich das anschaut. Es hatte sich aber mehr angehört wie „die Mieterin soll gefälligst ordentlich lüften“. Außerdem ging es nur um die Kammer im Kinderzimmer, die Küchenkammern sind aber wichtig (weil genutzt) und viel schlimmer befallen! Wer die Kosten dazu übernimmt, hat er nicht gesagt - die Mieterin hat den Eindruck, dass die das aufgebrummt bekommen soll.

Kann man nach einem halben Jahr denn eigentlich so einen Schimmelbefall haben? Kann das alleine die Mieterin verursacht haben?

Leider hat sich mittlerweile das Problem verschärft, als Nächstes entsteht an der Wand zwischen Küche/Kammer Schimmel…

Die Mieterin hat die Gardinen weg - und fühlt sich damit absolut unwohl, da Vermieter direkt gegenüber wohnt, mit Blick zur Küche.

Die Mieterin hat einiges für chemische Entfeuchter ausgegeben (bringen nicht viel) und sich von den Eltern ein Wärme-Feuchtigkeitsmessgerät besorgt. Die Eltern meinten: Kammer trocknen und Kammern sowie Küchenwand gescheit dämmen.

Wer muss das zahlen?

Wer kann helfen?

Hilft ein Gutachten - und wer zahlt es?

Hilft ein Mieterschutzverein (schließlich ist der Vermieter Anwalt).

Wie muss die Vermieterin, die mit der Situation absolut überfordert ist jetzt vorgehen?

Wie kann sie den Vermieter anschreiben, dass es noch „nett“ ist, aber doch klar macht „so geht es nicht!“?

Ein Drohen mit „Anwalt“ ist sicher nicht hilfreich, da der Vermieter ja selber Anwalt ist…

Danke für eure Hilfe!!!
Claudia

Der Vermieter ist Anwalt und nicht Anwalt, Staatsanwalt und Richter in Personalunion - und selbst dann hätte er sich an Gesetze zu halten :wink:

Gerade weil der Vermieter Anwalt ist, empfiehlt sicher erst recht, die Angelegenheit nicht alleine zu regeln zu versuchen. Mieterschutzbund ist sicherlich eine gute Adresse, die können sich dann auch eher zum Thema Schimmelursachen äußern. „Drohen mit Anwalt“ ist ansonsten albern. Entweder man schaltet den Anwalt gleich ein oder man hält den Mund in der Hinsicht.

Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass die Mieterin den Anwalt bisher noch nicht schriftlich über das Problem in Kenntnis gesetzt hat oder schriftlich Abstellung des Mangels gefordert hat.
http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html
und
http://dejure.org/gesetze/BGB/536c.html

Die Mieterin hat den Schimmel hoffentlich nicht bereits vor dem Einzug bemerkt und die Wohnung trotzdem gemietet…
http://dejure.org/gesetze/BGB/536b.html

Die Mieterin sollte deshalb gar nicht mehr selbst tätig werden, sondern alles dokumentieren, wenn möglich durch Zeugenaussagen ergänzen und damit alsbald zu einem Fachanwalt für Mietrecht marschieren.
Evtl. ist sie berechtigt einen Beratungsschein zu erhalten (Prozesskostenhilfe)

Gruß
M.

Hallo,

ich habe den Eindruck das die Mieterin sich sehr beeindurcken lässt vom Beruf des Vermieters, welches unnötig ist.

Hier wäre tatsächlich der Mieterbund eine gute Adresse um weitere Vorgehensweisen gut abzusprechen, empfehlenswert.

Gruß

Lieben Dank für die Info.

Die Mieterin hat mittlerweile die Nr. eines Mieterschutzvereins ausfindig gemacht. Der Vermieter will morgen noch einmal kommen - das sieht die Mieterin als letzte Chance für eine „friedliche“ Lösung.

Wenn dieser Termin unzufriedenstellend verläuft, wird alles schriftlich dokomentiert.

Nein, der Schimmel war nicht bekannt. Die Wohnung war „lecker“, hat einen sehr, sehr guten Eindruck gemacht.

Die heutige Nachfrage beim Vormieter ergab, dass diese so eine Chemiefeuchtebox hatten - und jedes Jahr neu gestrichen.

Der Vermieter besteht bis jetzt darauf, dass der Schaden alleine durch falsches Lüften entstanden ist. Die Tür zur Kammer (Schimmel + Gestank) solle offen bleiben zum Lüften.

Die Messungen der Mieterin haben ergeben, dass es in der Kammer 95% Luftfeuchtigkeit gibt. Die Tür zur Kammer war im Sommer offen, im Winter zu. Der Vermieter besteht darauf, dass die Feuchtigkeit alleine durch die falsche Lüftung in der Küche kommt.

Er sagt, die Wohnung sei an sich zu feucht (Messung in der Küche, Nähe zur kalten Kammerwand waren auch 80% Feuchtigkeit.

Morgen will er mit einem Meßgerät kommen und damit beweisen, wie toll lüften ist.

Die Kammer im Kinderzimmer will er wegmachen - aber das Problem Dach/Wand - das wird er wohl wieder nur mit „zu schlecht lüften“ erklären…

Gibt es Experten, die (bezahlbar!!!) nachweisen können, wie die Ursache ist? Oder kann man eine Baufirma/Architekt ein Angebot machen lassen - wäre das gegenüber dem Vermieter hilfreich?

Einen schönen Abend noch,
Claudia

P.S.

Ich pack es echt nicht… in ihrer Not hat die Mieterin den Exexexchef angerufen (Mieterin ist Bauzeichnerin). Der ist mittlerweile Schimmelexperte und Mediator!

Drückt mal die Daumen, dass der Vermieter zustimmt und „der Ex“ *g* mal kommt und die wirkliche Ursache findet und sagt, was man da sinnvoll machen kann.

gerade drüber gestolpert: Treten in einer Wohnung Schimmelschäden auf, so muss zunächst der Vermieter beweisen, dass die Schäden ihre Ursache nicht in der Bausubstanz des Hauses haben. Erst wenn er dies nachgewiesen hat, muss der Mieter seinerseits beweisen, dass er die Schäden nicht verschuldet hat, z. B. durch unzureichendes Lüften (LG Hamburg, 307 S 39/09, Urteil vom 17.9.2009).

quelle: http://www.mieterverein-hamburg.de/wohnungsmaengel.html