Schimmel in der Wohnung, Vermieter lässt mich nicht aus dem Vertrag

Hallo ,

ich habe folgendes Problem. Ich bin derzeit Student und habe in meinen Semesterferien beschlossen das Studium an einen anderen Ort zu verlegen, daher habe ich in meiner Wohnung am 28.8 die Kündigung eingereicht, welche mit einer gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten gültig wäre. Hier habe ich leider einen Fehler gemacht, ich habe in der Kündigung nur eine Frist von einem Monat reingeschrieben, wodurch der Vermieter die Kündigung zurück gewiesen hat. Das wäre ja alles noch okay gewesen für mich, da in der WohnLage der Wohnung schnell ein Nachmieter gefunden wäre, aber es kam anders. Als ich 2 Wochen später meine Möbel holen wollte, traf mich der Schlag, die komplette Wohnung stand unter Wasser, wodurch sämtliche Wände verschimmelt waren und ebenso meine Klamotten und etc.

Ein Gutachter hat nun festgestellt, das die Wohnung nicht bewohnbar ist und der Vermieter somit keine Miete verlangen kann. Dies hat er auch eingesehen, aber er möchte mich nun nicht aus dem Mietvertrag lassen und beharrt drauf das ich noch mal eine Kündigung schreibe auf den 3.10.13, wodurch ich bis zum 1.1.14 noch Mieter der Wohnung wäre. Dies ergibt für mich absolut kein Sinn, aber ich denke er möchte nach Bereinigung der Schäden wieder direkt Miete kassieren.

Was kann ich nun machen? hier meine Fragen.

  1. Ist es möglich die erste Kündigung vom 28.8 mit deinem falschen Datum zu verbessern? Dadurch würde sich die Frist um einen Monat verkürzen, wodurch ich mir fast sicher sein könnte das ich keine Miete mehr zahlen muss, da die Reparaturen nicht so lange dauern.

  2. Ist es möglich durch diese Umstände, da ich eh ausziehen wollte, den Vertrag sofort zu kündigen?

  3. Wie würdet Ihr vorgehen ??? Habe leider keine Rechtschutz und doppelt Miete zahlen kann ich mir auch nicht leisten …

  4. Wer bezahlt meine beschädigten Möbel?

Nun mit der Kündigungsfrist haste wohl schlechte Karten, die beträgt, wenn nichts Anderes vereinbart gesetzlich 3 Monate. Wobei der Vermieter mit Erhalt hätte bestätigen sollen das dies in 3 Monaten erfolgt und nicht einfach abweisen. In einem Rechtsstreit ist das sicher Ansichtssache und läuft bestimmt auf einen Vergleich hinaus. Nur eben die Kosten, fallen dann trotzdem an. Wegen dem Wasserschaden wäre auf alle Fälle der Verursacher in die Haftung zu nehmen, ggf. falls es keinen gibt, die eigene Hausrat.

Hallo!
Wir hatten ein ähnliches Problem. Auch ohne Rechtsschutz würde ich einen Anwalt (Mietrecht) um ein Beratungsgespräch bitten - und zwar schnell. Ist die Ablehnung der Kündigung gültig, muss so schnell wir möglich eine neue, gültige her - nicht, dass da auch noch Zeit verloren geht. Unser Beratungsgespräch hat 300.- gekostet und war es auf jeden Fall wert!!!
Gruß

Guten Tag,
ich bin kein Jurist und darf keine Rechtsauskunft geben. Ich kenne jedoch einen ähnlichen Fall aus meiner Praxis. Damals wurde die ausgesprochene Kündigung auf die gesetzlich vorgegebene Laufzeit umgedeutet, nach welcher der Vermieter die Kündigung akzeptieren musste.

Zum Wasserschaden muss nach dem
Verursacher gefragt werden. Wenn er
nicht von Ihnen veruracht wurde muss der Verursacher haften entweder ein Mieter aus dem Haus oder der Hauswirt.
Ich hoffe, ich konnte helfen.

Hallo Erdusch,
wende dich sofort an eine Verbraucherschutzzentrale. Die gibt es in jeder größeren Stadt - zu finden übers Internet.
Da gibt es Rechtsbeistände, die nicht soooo viel kosten wie ein RA in seiner Kanzlei.
Du solltest dir - bei dieser verzwickten Situation - unbedingt anwaltlichen Rat holen.
Da du Student bis, ist vielleicht ein Elternteil deiner Freunde Rechtsanwalt ist frag ihn. Vielleicht ist sogar ein Versicherungskaufmann dazwischen, da kannst du dich beraten lassen,wer für deinen Hausstand aufkommt.
Die Sache mit der Kündigung ist dumm gelaufen, der Vermieter muss dich nicht aus dem Vertrag lassen. Aber nun ist ja der Umstand aufgetreten, das die Wohnung wohl nicht mehr bewohnbar ist. Es gibt immer eine Sonerkündigungsrecht, ich kann mir vorstellen, das es hier auch zum tragen kommt.
Wie gesagt, gehe zur Verbraucherschutzzentrale.

Ganz Viel Glück
kaffee