Hallo ,
ich habe folgendes Problem. Ich bin derzeit Student und habe in meinen Semesterferien beschlossen das Studium an einen anderen Ort zu verlegen, daher habe ich in meiner Wohnung am 28.8 die Kündigung eingereicht, welche mit einer gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten gültig wäre. Hier habe ich leider einen Fehler gemacht, ich habe in der Kündigung nur eine Frist von einem Monat reingeschrieben, wodurch der Vermieter die Kündigung zurück gewiesen hat. Das wäre ja alles noch okay gewesen für mich, da in der WohnLage der Wohnung schnell ein Nachmieter gefunden wäre, aber es kam anders. Als ich 2 Wochen später meine Möbel holen wollte, traf mich der Schlag, die komplette Wohnung stand unter Wasser, wodurch sämtliche Wände verschimmelt waren und ebenso meine Klamotten und etc.
Ein Gutachter hat nun festgestellt, das die Wohnung nicht bewohnbar ist und der Vermieter somit keine Miete verlangen kann. Dies hat er auch eingesehen, aber er möchte mich nun nicht aus dem Mietvertrag lassen und beharrt drauf das ich noch mal eine Kündigung schreibe auf den 3.10.13, wodurch ich bis zum 1.1.14 noch Mieter der Wohnung wäre. Dies ergibt für mich absolut kein Sinn, aber ich denke er möchte nach Bereinigung der Schäden wieder direkt Miete kassieren.
Was kann ich nun machen? hier meine Fragen.
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Ist es möglich die erste Kündigung vom 28.8 mit deinem falschen Datum zu verbessern? Dadurch würde sich die Frist um einen Monat verkürzen, wodurch ich mir fast sicher sein könnte das ich keine Miete mehr zahlen muss, da die Reparaturen nicht so lange dauern.
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Ist es möglich durch diese Umstände, da ich eh ausziehen wollte, den Vertrag sofort zu kündigen?
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Wie würdet Ihr vorgehen ??? Habe leider keine Rechtschutz und doppelt Miete zahlen kann ich mir auch nicht leisten …
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Wer bezahlt meine beschädigten Möbel?