[quote=„gelöscht, post:14, topic:9301664“]
Hi,
Oh, da bin ich ganz sicher. Natürlich sollte hier kein mündliches Gutachten unterzeichnet werden, sondern das entsprechende schriftliche Äquivalent.
Das er aber doch noch gar nicht dabeihaben konnte, der Gutachter? Aber egal.
Nehmen wir mal an, der Gutachter hätte mündlich gesagt: „Herr Vermieter, das ist aufgrund der Bausubstanz und Sie sollten die folgenden Maßnahmen ergreifen“. Der Vermieter täte dann aber nichts, auch nicht auf Nachfrage, der Mieter würde ein Jahr später ausziehen und der Vermieter würde dann Schadenersatz fordern … unter anderem auch mit der Begründung „Der Gutachter hat doch damals gesagt, der Mieter ist schuld“ und die schriftliche Variante wäre -vermieterseitig- nicht mehr auffindbar … und der Gutachter (der tatsächlich auch ein Gutachter wäre) könne sich auch nicht mehr erinnern …
Wäre für einen Prozess unerheblich. Denn wie gesagt, ein Parteigutachten kann ein Indiz sein, aber von der Beweiskraft her, ist es eher mau.
Wenn die Sache gerichtsanhängig geworden wäre, dann hätte das Gericht einen Gutachter beauftragt und dieses Gutachten zählt mehr, als das Privatgutachten.
Von daher ist es ziemlich wurscht ob der Vermieter das jetzt unterschreibt oder nicht. Und wenn der Vermieter die Kohle für die nötige Sanierung nicht hat, bringt einem das Privatgutachten auch nicht weiter.
Ja, ich weiß, es gibt auch Vermieter, die nichts investieren wollen.
Schönes Wochenende!
Gruß
Tina