Schimmel in einem Zimmer nach Urlaub

ich habe mir in der letzten Zeit über Schimmel Gedanken gemacht. Das Thema und die Rechtslage ist für Vermieter und Mieter gleichermaßen schwierig.

Wie würde beispielsweise folgender hypothetischer Streitfall ausgehen.

Mieter A mietet von Vermieter B. Das Haus ist schon ziemlich alt, so aus dem Jahr 1930 oder so. Vor fünf Jahren hat B die alten Fenster durch neue Kunststofffenster ersetzt, aber seitdem hatte A nie Schimmelprobleme. A ist 2 Monate im Urlaub. Er hat den Nachbarn gebeten, die Post herauszunehmen, ihm aber keinen Schlüssel für die Wohnung gegeben. Den Wohnungsschlüssel hatte nur ein enger Verwandter von A, der gelegentlich kam, um sich um die Wohnung zu kümmern. Nach der Rückkehr entdeckt A sehr viel Schimmel in einem Zimmer, sowohl Möbel als auch Gegenstände sind verdorben. Der Verwandte von A hatte B nicht darüber informiert. A beauftragt einen Experten, die Schimmelbelastung zu testen, und schickt das Ergebnis zusammen mit den Kosten für Möbel und Gegenstände an den Vermieter. A erwartet von B, dass ihm die Kosten ersetzt werden. Außerdem will A ins Hotel und möchte, dass B die Kosten übernimmt. Alles das wird durch einen Anwalt kommuniziert. Weitere möglicherweise relevante Fakten: B spielte schon seit Längerem mit dem Gedanken, das Mietshaus zu verkaufen. A hatte vorher das Interesse am Kauf des Mietshauses (wo A zusammen mit zwei anderen Parteien wohnt) gezeigt, hat aber einen Betrag geboten, der wesentlich geringer ist als der, den B gefordert hat. In der letzten Zeit hat A einige Forderungen an B gestellt, beispielsweise Isolierungen von Wasserleitungen zu reparieren, die über die Zeit abgegangen sind. B hat natürlich eine Haus- & Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, die schon einmal bei einem Gebäudeleitungswasserschaden eingesprungen ist.

Ich frage mich, ob man anhand der Beschreibung diesen Fall beurteilen kann? Wer trägt hier die Verantwortung, A, B oder beide? Wer trägt die Beweislast? Wie sollten sich Mieter und Vermieter am sinnvollsten verhalten? Sollte der Vermieter direkt einen Anwalt beauftragen, sich um alles zu kümmern, oder sollte er den Schadensersatzforderungen direkt an die Haus- & Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung weiterleiten? Oder parallel einen Gutachter beauftragen, herauszufinden, was die Ursache für den Schimmel war?

Vielen Dank für Eure Meinungen,
Klaus

Hallo,
A hat nicht geheizt und nicht gelüftet. Was glaubst Du wohl, wer also am Schimmel schuld ist?
Und ich habe da genau gar keine Zweifel.
Gruß

Danke. Mir scheint der Fall auch recht klar. Solange das Anwälte auch so sehen…

Danke. Mir scheint der Fall auch recht klar. Solange das
Anwälte auch so sehen…

Wie die Anwälte das sehen ist ja letztlich wursch, letztlich wichtig ist, wie der entscheidende Richter das sieht :smile:

Wie der Richter das
sieht ist wurscht, wenn der Schuldige das naders Sieht und einfach nicht zahlt (kann oder will)

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Ein Nachtrag: Nehmen wir mal weiterhin an, dass das Treppenhaus unbeheizt ist und der Schimmel an der Wand zum Treppenhaus entstanden ist. Kann das die Rechtslage verändern?

Hallo,

warum sollte die Wand zum Treppenhaus am falschen Heiz- und Lüftungsverhalten etwas ändern?

Kann ich den Hersteller meines Kühlschranks verklagen, weil ich nach 4 Wochen Pauschalurlaub mein Essen im Kühlschrank verschimmelt vorfinde?
Oder sollte ich besser gegen Aldi klagen? Weil, ich habs ja dort gekauft…

Grüße
miamei

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sieht ist wurscht, wenn der Schuldige das naders Sieht

Seit wann entscheidet den der Verursacher über den Sachverhalt?

Von den Kosten war ja nicht die Rede.

Ein Nachtrag: Nehmen wir mal weiterhin an, dass das
Treppenhaus unbeheizt ist und der Schimmel an der Wand zum
Treppenhaus entstanden ist. Kann das die Rechtslage verändern?

Unbeheizte Treppenhäuser sind die Regel und nicht die Ausnahme. Das wissen normalerweise auch Mieter zu schätzen, denn andernfalls fänden sie auf ihrer Betriebskostenabrechnung möglicherweise eine Position „Luxusbeheizung Treppenhaus“, die die Mietnebenkosten unerfreulicherweise in die Höhe treiben würde.

Sofern der Mieter hier also einen Zusammenhang mit dem Schimmel in der Wohnung herstellen wollte, würde ich mal freundlich nachfragen, wie oft er in anderen Mietverhältnissen denn schon für ein beheiztes Treppenhaus bezahlt hat. Selbst wenn das beim Mieter nicht zu neuen Erkenntnisse führt, wäre mir das diese kleine Nachfrage wert.

Ach ja: Da der Mieter ohne lang zu fackeln bereits einen Anwalt mit der Formulierung seiner Maximalforderungen beauftragte, täte ich es ihm als Vermieter gleich. Der geschilderte Fall klingt nicht danach, dass sich da noch zwei verständige Leute zusammen an einen Tisch setzen und gemeinsam nach einer Lösung suchen.

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Hallo,
A hat nicht geheizt und nicht gelüftet. Was glaubst Du wohl,
wer also am Schimmel schuld ist?
Und ich habe da genau gar keine Zweifel.

Ändert aber nichts an der Tatsache, dass eine 2monatige Abwesenheit einer unbeheizten Wohnung auch zwangsläufig Schimmel hervorrufen muß!
Im geschiderten Fall, liegt eher dfie Vermutung nah, dass da mit der Bausubstanz was nicht stimmt!
Und das sind Erfahrungen eines Winterlangzeitreisenden, mit bedeutend mehr als 2 Monaten Abwesenheit von der unbeheizten Wohnung, in der nie Schimmel entstand
ramses90

Gruß

Hallo,
Du hast übersehen, dass vor dem Urlaub 5 Jahre lang gewohnt wurde ohne Schimmelproblem. Was sagst Du nun dazu?
Gruß

Hallo,
Du hast übersehen, dass vor dem Urlaub 5 Jahre lang gewohnt
wurde ohne Schimmelproblem. Was sagst Du nun dazu?
Gruß

Hi, dass das, bei intakter Bausubstanz, trotzdem nicht passieren darf, so einfach ist das.
MfG

Hallo,

Du hast übersehen, dass vor dem Urlaub 5 Jahre lang gewohnt
wurde ohne Schimmelproblem. Was sagst Du nun dazu?

dass das, bei intakter Bausubstanz, trotzdem nicht
passieren darf, so einfach ist das.

Das ist Quatsch. Durch falsche Nutzung kann ich Dir JEDE Bausubstanz in eine Schimmelzucht verwandeln.
Zudem hast Du immer noch nicht entkräftet, dass die Bausubstanz offensichtlich 5 Jahre lang einwandfrei war. Wo genau versteckt sich Deiner Meinung nach ein Mangel, der dann erst jetzt, genau in diesem Urlaub, zu Tage tritt?
Gruß

Hallo

Was sollen denn die gegenseitigen Schuldzuweisungen, in die der Thread jetzt hier ausgeartet ist?

Jeder vernünftige Mensch würde natürlich zuerst einmal überlegen
> Was hat sich in letzter Zeit verändert?
Wenn es zuvor (und gerade auch eim bisherigen Nutzer) 5 Jahre lang kein Feuchteproblem gab, kann das mit der längeren Abwesenheit zusammenhängen. Vielleicht waren ja nun unbeheizt und die Fenster ständig auf Kipp.
Vielleicht ist aber auch irgendwo eine wasserführende Leitung undicht geworden.
Egal wie > die Ursache gehört festgestellt - gerade auch in seinem eigenen Interesse sollte der Vermieter da tätig werden. Wenn kein baulicher Mangel feststellbar ist, dann obliegt es auch dem Mieter zu beweisen, dass die Schadensursache nicht in seinem Einflussbereich liegt.

Mit seinem Forderungsdenken (Schadensersatz, Hotelkosten etc) wird sich der Mieter keinen großen Gefallen getan haben - zumal er ja auch gleich zusätzliche Kosten „produziert“ hat > Anwaltseinschaltung.

Der Vermieter hat keineswegs automatisch Schuld im Sinne von Schadensersatzpflicht für den Hausrat des Mieters und sonstige Kosten des Mieters. Ein derartiges Verschulden müsste der Mieter ersteinmal nachweisen - was gar nicht so einfach ist > z.B. Kenntnis des Vermieters vom Mangel und Verzug mit der Mangelbeseitigung.

Und wenn sich weder Mieter noch Vermieter irgendeine Form von (Mit)Verschulden anlasten lassen müssen, dann trägt eben jeder seinen Schaden selbst.
Das ist die normalste Sache der Welt. Zudem kann sich der Mieter über eine Hausratversicherung gegen solche Lebensrisiken versichern.

Was sollte der Vermieter tun?
Die Forderungen des Mieters an seine Haftpflichtversicherung melden. Die wird dann die unberechtigten Forderungen des Mieters abwehren.
Wenn der Mieter (bzw. dessen Vertreter während seiner Abwesenheit) den Vermieter nicht vom Mangel in Kenntnis gesetzt hat, dann hat sich der Vermieter nichts vorzuwerfen - schon gar nicht im Sinne einer Schadensersatzpflicht.
> Obhutspflicht und Mängelanzeigepflicht des Mieters
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/o1/obhuts…
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536c.html
Ggf. käme sogar eine Schadensersatzpflicht des Mieters wegen der unterlassenen Mängelanzeige in Betracht.

Lösungsorienter als zwei Anwälte aufeinanderloszulassen ist m.E. die Ursachenerforschung.
Ähnlicher Fall im Bekanntenkreis: Da hatte eine Mieterin nach ihrer Kur auch ein Feuchteproblem bemerkt. Ursache war eine Undichtigkeit am Wasserzulauf der Spülbeckenarmatur. Bis zum Bemerken des Schadens war das Wasser bereits durch den ganzen Fussbodenaufbau bis zur anderen Raumseite gezogen > komplett durchfeuchtete Wände > Schaden rund 50.000 Euro - Beseitigungsdauer rund 6 Monate!!! Sichtbar war da auch zuerst Schimmel an der der Schadensursache gegenüberliegenden Wand …
Falls wasserführende Leitungen in Betracht kommen (das sind auch Heizleitungen) dann sollte der Vermieter auch schnellstens seine Gebäudeversicherung kontaktieren, damit die einen Gutachter zur Erforschung der Ursache schickt. Die Gebäudeversicherung (so Schäden aus wasserführenden Leitungen versichert sind und es sich darum handelt) zahlt verschuldensunabhängig für die Beseitigung von Schäden an der Gebäudesubstanz.

Grüsse Rudi

Gelbe Karte vom MOD
Hallo Ihr da draußen,

ich möchte euch mit dieser Gelben Karte dazu ermuntern, bei dieser Frage

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Vielen Dank, euer X-Strom

(Oder anders gesagt:
Einige Artikel hier finde ich ganz schön grenzwertig. Bleibt doch bitte beim Thema - und bleibt freundlich. Ist doch bald Weihnachten…)