ich habe mir in der letzten Zeit über Schimmel Gedanken gemacht. Das Thema und die Rechtslage ist für Vermieter und Mieter gleichermaßen schwierig.
Wie würde beispielsweise folgender hypothetischer Streitfall ausgehen.
Mieter A mietet von Vermieter B. Das Haus ist schon ziemlich alt, so aus dem Jahr 1930 oder so. Vor fünf Jahren hat B die alten Fenster durch neue Kunststofffenster ersetzt, aber seitdem hatte A nie Schimmelprobleme. A ist 2 Monate im Urlaub. Er hat den Nachbarn gebeten, die Post herauszunehmen, ihm aber keinen Schlüssel für die Wohnung gegeben. Den Wohnungsschlüssel hatte nur ein enger Verwandter von A, der gelegentlich kam, um sich um die Wohnung zu kümmern. Nach der Rückkehr entdeckt A sehr viel Schimmel in einem Zimmer, sowohl Möbel als auch Gegenstände sind verdorben. Der Verwandte von A hatte B nicht darüber informiert. A beauftragt einen Experten, die Schimmelbelastung zu testen, und schickt das Ergebnis zusammen mit den Kosten für Möbel und Gegenstände an den Vermieter. A erwartet von B, dass ihm die Kosten ersetzt werden. Außerdem will A ins Hotel und möchte, dass B die Kosten übernimmt. Alles das wird durch einen Anwalt kommuniziert. Weitere möglicherweise relevante Fakten: B spielte schon seit Längerem mit dem Gedanken, das Mietshaus zu verkaufen. A hatte vorher das Interesse am Kauf des Mietshauses (wo A zusammen mit zwei anderen Parteien wohnt) gezeigt, hat aber einen Betrag geboten, der wesentlich geringer ist als der, den B gefordert hat. In der letzten Zeit hat A einige Forderungen an B gestellt, beispielsweise Isolierungen von Wasserleitungen zu reparieren, die über die Zeit abgegangen sind. B hat natürlich eine Haus- & Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, die schon einmal bei einem Gebäudeleitungswasserschaden eingesprungen ist.
Ich frage mich, ob man anhand der Beschreibung diesen Fall beurteilen kann? Wer trägt hier die Verantwortung, A, B oder beide? Wer trägt die Beweislast? Wie sollten sich Mieter und Vermieter am sinnvollsten verhalten? Sollte der Vermieter direkt einen Anwalt beauftragen, sich um alles zu kümmern, oder sollte er den Schadensersatzforderungen direkt an die Haus- & Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung weiterleiten? Oder parallel einen Gutachter beauftragen, herauszufinden, was die Ursache für den Schimmel war?
Vielen Dank für Eure Meinungen,
Klaus