Schimmel in Garage

Hallo zusammen,

habe folgende Frage:

Bei einer (einzeln) angemieteten Garage ist erheblicher Schimmelbefall aufgetreten (Schimmelteppich aus Flocken auf dem Boden, sogar der Motorroller und der Helm sind befallen). Die Garage wurde erst vor einigen Monaten mit einem Belüftungsfenster ausgestattet, weil die bereits seit Beginn des Mietverhältnisses vorhandene Feuchtigkeit (bis dato aber ohne Schimmelbildung) aus der Garage nicht abziehen konnte.

Weiß jemand, ob der Vermieter verpflichtet ist, diesen Schaden zu beheben, oder ob er sagen darf, dass der Mieter (vorläufig) zwar keine Miete mehr zahlen muss, aber entweder den Zustand dulden muss oder aber kündigen, sprich die Garage aufgeben, soll?

Danke im Voraus für Eure Meinungen.

Hallo,

Wenn der Schimmelbefall nicht durch den Mieter zu vertreten ist sondern anderweitige Umstände, dann kann der Mieter den VM auffordern den Mangel unter Fristsetzung abzustellen.
Kommt dem der VM nicht nach, kann der M die Miete der separat angemieteten Garage kürzen oder auch kündigen. (Zur Mietminderung bitte immer beraten lassen)
Da aber der VM schon anbietet, dass M wegen Unnutzbarkeit keine Miete mehr zahlen muß oder kündigen soll (dulden steht ja ausser Frage, aber das weiß der VM auch), ist ihm der finanzielle Verlust wohl relativ wurscht.
Da wüßte ich auch nicht, wie man den VM dazu zwingen könnte sein Eigentum zu retten. Es ist ja letztenendes seine Garage die da vor die Hunde geht.

Gruß
Maja

Hallo,

Die Garage wurde erst vor einigen Monaten mit einem
Belüftungsfenster ausgestattet, weil die bereits seit Beginn
des Mietverhältnisses vorhandene Feuchtigkeit (bis dato aber
ohne Schimmelbildung) aus der Garage nicht abziehen konnte.

Und jetzt hat sich das Problem verschärft, weil durch das permanent offene Fenster warme Luft hereinkommt, abkühlt und die Feuchtigkeit sich an den Wänden niederschlägt.
Wenn das Fenster nicht verschließbar ist, ist es ein Problem des Vermieters, das dieser zu beseitigen hat. Wenn es ein permanent offen stehendes Fenster ist, muss der Mieter sein Lüftungsverhalten dahingehend ändern, dass nur dann gelüftet wird, wenn die Feuchtigkeit hinaus und nicht hinein getragen wird: wenn es draußen kälter ist als in der Garage, am besten früh morgens, wird ordentlich gelüftet, den Rest des Tages gar nicht. Und wenn ein nass geregnetes Auto eingestellt wird, muss das Garagentor so lange offen stehen, bis das Auto getrocknet ist.
Gruß
loderunner (ianal)