Hallo zusammen,
habe folgende Frage:
Bei einer (einzeln) angemieteten Garage ist erheblicher Schimmelbefall aufgetreten (Schimmelteppich aus Flocken auf dem Boden, sogar der Motorroller und der Helm sind befallen). Die Garage wurde erst vor einigen Monaten mit einem Belüftungsfenster ausgestattet, weil die bereits seit Beginn des Mietverhältnisses vorhandene Feuchtigkeit (bis dato aber ohne Schimmelbildung) aus der Garage nicht abziehen konnte.
Weiß jemand, ob der Vermieter verpflichtet ist, diesen Schaden zu beheben, oder ob er sagen darf, dass der Mieter (vorläufig) zwar keine Miete mehr zahlen muss, aber entweder den Zustand dulden muss oder aber kündigen, sprich die Garage aufgeben, soll?
Danke im Voraus für Eure Meinungen.