Hallo,
ich bin seit 3 Jahren in gemieteten Praxisräumen. Meine Praxis ist krankenkassen zugelassen und ich unterliege der Bayerischen Hygieneverordnung. Offene Wunden werden täglich in meine Praxis behandelt.
Seit einigen Wochen habe ich an verschiedenen Stellen in meinen Räumen einen Befall der Wände mit Schimmel festgestellt. Mitbewohner des Hauses gaben mir zu verstehen, dass des wohl schon bei den Vormietern so gewesen sei.
Welche Frist muß ich dem Vermieter mindestens zu Beseitigung der Mängel gewähren?
Wer haftet für meinen Verdienstausfall während der Reparaturzeit?
Eigentlich würde ich gerne schnellstmöglich ausziehen - muß ich die Kündigungfrist einhalten?
MfG
Nina
Hallo Nina,
vielen Dank für Deine Frage.
Ich denke, ich bin zwar nicht der passende Partner für die Beantwortung dieser Frage, aber hier meine Meinung:
-> … kommt darauf an! Ist natürlich eine Frage von „ausziehen wollen“ oder „bleiben wollen“. Wenn es sich um einen „versteckten Mangel“ bezüglich der zugesicherten Eigenschaften des Mietraumes handelt (insbes., wenn dem Vermieter bekannt war, dass Du zum Zwecke des gewerblichen Betriebes einer möglichst sterilen Praxis mieten wolltest), wird es wohl (auch im Sinne Deiner Patienten) keine Fristen geben dürfen. Sollte dem so sein, ergibt sich auch die Beantwortung der Frage zum Thema Schadenersatz, Kosten für Umzug/Einlagerung, etc. …
Bevor ich mich hier jedoch zu weit aus dem Fenster lehne:
Konsultiere für diesen Fall besser einen Rechtsanwalt!
Viele Grüße aus Hamburg
Christian
Hallo Nina!
Frage 1: Mängel schriftlich und mit Frist-Setzung rügen.
7 - 10 Tage sind üblich. Je nach schwere des Lastfalles, ist auch eine unverzügliche Beseitigung denkbar. Unverzüglich heisst binnen 2 - 3 Tage.
Frage 2: U.U. kann die Beseitigung am Wochenende erfolgen. Dies ist abhängig von der grösse des Befalls. Ansonsten müsste eine Einigung mit dem Vermieter stattfinden.
Frage 3: Eine Kündigungsfrist ist einzuhalten, evtl. verkürzt.
Es muss in jedem Fall dem Vermieter die Gelegenheit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen und zwar in einer angemessen Frist. s. o…
Sinnvoll wäre auf jeden Fall, die Nachforschung über den früheren Befall in den Räumen schriftl. zu dokomentieren und die aussagenden Personen unterschreiben zu lassen. Sind diese nicht bereit, ist deren Aussage mit Vorsicht zu geniessen.
Ich hoffe ich kann hiermit weiterhelfen.
Grüsse
Frau Pumpel
Hallo Nina,
also in deinem fall sollte er innerhalb von min. einer woche eine besichtigung zustimmen und auch schnellstmöglich eine lösung deines problems finden sonst sehe ich kein problem ; mit einem anwalt, eine fristlose kündigung der praxrisräume durchzubekommen da du ja anhand der Bayerischen Hygieneverordnung nachweisen kannst das du in den räumlichkeiten deine arbeiten nicht durchführen kannst wenn er sich querstellen sollte kannst du per klage dann auch irgendwann einen verdienstausfall per schadenersatz gelten machen ich würde allerdings erstmal probieren auf kolanz zu kündigen weil ich davon ausgehe wenn es schon vom vormieter bekannt war das er keine reperaturen durchführen wird.
mfg. ehlert
bei weiteren fragen sthe ich gern zur verfügung unter [email protected]