Schimmel in Holzfenstern

Hallo!

Wenn ein Mieter 17 Monate in einer Wohnung wohnt und bei Auszug an der Innenseite der Fensterrahmen (sprich wenn man das Fenster aufmacht) kleine Schimmelflecken gefunden werden, wie geht man am besten vor um zu klären, wer die Reinigung/Sanierung bezahlen muss.

Vielen Dank & Gruß
patatina

Hallo,

indem man zunächst die Ursache des Schimmels klärt? Sollte keine Quelle für Schimmel gefunden werden, ist ein ungenügendes Lüften des Mieters wahrscheinlich. Dann muss dieser den Schaden - bzw. dessen Beseitigung - tragen.

Findet man anderes bleibt es die Sache des VM.

Gruß
Nita

Hallo!

Dass die Quelle geklärt werden muss ist mir auch klar. Nur wie ist das Vorgehen? Stellt der VM den Gutachter oder der Mieter? Kann man Vergleichsangebote einholen etc.?

Gruß
patatina

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Hallo,

Dass die Quelle geklärt werden muss ist mir auch klar.

nun, fragen tatest du aber danach wer die Kosten für Reinigung und/oder Beseitigung des Schimmels übernehmen müsse und wie die weitere Vorgehensweise diesbezüglich sei.

Zu deiner jetzigen Frage: Leider weiss ich das nicht. Ich könnte mir aber vorstellen, das derjenige mit dem größeren Interesse an der Aufklärung der Ursachen entsprechenden fachlichen Rat holt.

Wenn also der VM im Brustton der Überzeugung verkündet, das der Mieter ungenügend gelüftet hat und von diesem verlangt den Schaden zu beheben wird wohl der Mieter das größere Interesse haben, insbesondere wenn der VM evtl. die Kaution einbehält.

Das ist aber nur meine unmaßgebliche Meinung. Wie gesagt, leider weiss ich das nicht.

Gruß
Nita

Das klingt nach Elefant aus Mücke …

  • an wievielen Fenstern in welchen Zimmern ist das denn?
  • waren/sind noch anderswo Schimmelprobleme? (in der Wohnung/in irgendeiner anderen Wohnung im Haus)
    > jeweils im Beispielfall natürlich :smile:

In Bad/Schlafzimmer können kleine Schimmelflecke an den Fensterrahmen leicht mal vorkommen, wenn FALSCH gelüftet wird > d.h. wenn die Fenster zum Lüften nicht ganz geöffnet werden, sondern nur gekippt werden. Das wäre dann kein Grund zur Panik bzw. die Ursache lässt sich ganz einfach abstellen durch Änderung des Lüftungsverhaltens.
Ist das Problem darauf zurückzuführen, dann hätte das der Mieter zu vertreten und müsste die Schimmelspuren beseitigen. I.A. sollte das ganz einfach durch normales Putzen möglich sein - wenn der Anstrich in Ordnung ist und der Schimmel nicht INS HOLZ eindringen konnte.

Stellt der VM den Gutachter oder der Mieter?

Derjenige, der Forderungen geltend machen und seine Ansprüche beweisen muss/will, muss zunächst den Gutachter/Sachverständigen beauftragen.
Letztendlich zahlen muss den Spass aber derjenige, der Forderungen unberechtigt gestellt/abgewiesen hat.

Hallo Irena,

gehe bitte in ein Bauhaus. Nimm aus dem Regal ein Anti- Schimmel Spray und zahle dieses an der Kasse. Sprühe dieses Mittel auf und wische den Schimmel mit einem Schwamm ab.
Kosten ca. 12 Euro.
Lohnt hier eine Diskussion mit Deinem Vermieter??

Peter

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Hallo Irena,

gehe bitte in ein Bauhaus. Nimm aus dem Regal ein Anti-
Schimmel Spray und zahle dieses an der Kasse. Sprühe dieses
Mittel auf und wische den Schimmel mit einem Schwamm ab.
Kosten ca. 12 Euro.
Lohnt hier eine Diskussion mit Deinem Vermieter??

Peter

Hallo Peter,

das Problem ist, dass das erst bei der Wohnungsübergabe aufgefallen ist. Die Flecken sind sehr klein und finden sich an einem Fenster in der Küche und an einem Fenster im Kinderzimmer (die Zimmer liegen an einer Hausfront). Bei den anderen Mietern gibt es auch Schimmel in der Wohnung. Diese Holzfenster sind übrigens 40 Jahre alt.

Laut VM ist das richtige Prozedere, dass sie ein Gutachten erstellen lässt, den Schaden beheben lässt und dem Mieter die Rechnung schickt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so seine Richtigkeit hat.

Gruß
Irena

Hallo!

Wenn ein Mieter 17 Monate in einer Wohnung wohnt und bei
Auszug an der Innenseite der Fensterrahmen (sprich wenn man
das Fenster aufmacht) kleine Schimmelflecken gefunden werden,
wie geht man am besten vor um zu klären, wer die
Reinigung/Sanierung bezahlen muss.

Vielen Dank & Gruß
patatina

Liebe Irena,

meinst Du die Abnahme mit Schlüsselrückgabe an den Vermieter?

Also was Dir kann nach 17 Monaten Mietzeit (eine Winterperiode)passieren?

Die Beseitigung des Schimmels dauert max. 1 Tag und diese Nachfrist MUSS er Dir geben.

Wenn der Vermieter der Meinung ist, dass Du in dieser kurzen Zeit durch falsches Heiz/Lüftungsverhalten die Fenster „ruiniert“ hast, muss er dich verklagen. Wie war eigentlich der Zustand bei Einzug?

Also ich würd mir da keine Sorgen machen.Der Vermieter kann nur die Entfernung des Schimmels verlangen.

peter peschel

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