Schimmel in meiner Mietwohnung

Hallo liebe Nutzer,
Ich habe folgendes Problem:
Vor zwei Jahren im Mai bin ich in meine erste richtige Wohnung gezogen.Im November stellte sich herraus das es in der Wohnung an den Ausenwenden schimmelt.
Zunächst habe ich das Problem beobachtet und nichts weiter unternommen. Dann habe ich im Januar meinen Vermieter informiert. Dieser hat auf die Hausverwaltung verwiesen.Nachdem ich dort angerufen habe kam eine Frau vorbei meinte das sei ja nicht so dramatisch und wir sollen mehr lüften und es käme demnächst eine Firma vorbei.Die Firma kam nicht es wurde Sommer und es wurde wieder November also hab ich wieder bei der Hausverwaltung angerufen.Die haben dann eine Firma geschickt die mit einer Thermokamera bilder gemacht hat und behauptet wir seien schuld.

Jetzt kam ein Brief von meinem Vermieter ich solle mir
Gedanken um die Renovierung machen.

Jetzt meine Frage:
Wie schwehr wird es nachzuweisen das ich nicht schuld bin?
Wie ist hier die rechtliche Situation?

Vielen Dank

Gruß Benny

Sie schreiben es: Es sit 3eine rechtliche Situatin. Darauf zu antworten bin ich nicht befugt.l Ich würde mich an einen RA wenden, oder Mieterverein.

Die Schimmelsituation kann ich natürlich von hier aus nicht beurteilen. Aber: Feuchtigkeit in der Wohnung sollte zwischen 40-50% liegen. Fenster neu/alt/Wand gedämmt/ungedämmt/…

Das hat sicherlich der Schimmelgutachter bereits festgstellt. Aus den Fotos mit der Wärmebidlkamera sieht man nur die Temp. Verteilung in der Wand,daraus lassen sich jedoch mithilfe der in der Wohnung gesammelten Daten (Datenlogger über eine Woche), Rückschlüsse auf ihr Nutzerverhalten ziehen.
Können sie denn das Gutachten einsehen?

Falls weitere Fragen bitte nochmals mailen. Mit freundlichen Grüßen und sonst viel Eerfolg, K. TAeubig

Hallo,
zuerst muss der Eigentümer nachweisen, dass sein Gebäude in Ordnung ist und über den nötigen Mindestwärmeschutz verfügt. Erst dann ist nachzuweisen, dass der Mieter falsch lüftet.
Hierzu wäre ein Sachverständiger zu beauftragen. Hilfe zu rechtlichen Fragen finden Sie beim Mieterschutzbund oder bei einem Rechtsanwalt.
Schimmelfreie Grüße
JM

Hallo Benny,

aus dem geschilderten Sachverhalt lässt sich nicht erkennen, wodurch ursächlich der Schimmel entstanden ist. Generell ist es jedoch so, dass Schimmel dann entsteht, wenn die Lebensbedingungen für Schimmel -in erster Linie Feuchtigkeit- gegeben sind.
hier ein link, der Sie vielleicht weiter bringt.
http://www.schimmelpilz-sanieren.de/info/bt/bt12.htm

Eine weitere Möglichkeit ist es Beratung über den Mieterschutzverein zu beziehen.

Ihr Expert…

Hallo aus Bernburg,

Mieter sind lt. BGB verpflichtet alle Schäden sofort dem Vermieter mitzuteilen. Das „Beobachten“ war eindeutig falsch! Dadurch ist wertvolle Zeit vergangen. in solch einem Fall dreht sich nach Urteilen des OLG Hamm die Beweislast zu Ungunsten des Mieters.
Weist die beauftragte Firma mit Gutachten die Mieterschuld nach, werden möglicher Weise die Kosten vom Verursacher verlangt. Müssen diese eingeklagt werden, führt es wegen der einhergehenden Störung des Mietklimas meist zur fristgerechten Kündigung.

LG aus Bernburg

Hallo!

Schimmel in Mietwohnungen ist immer ein großes Problem. Die gesundheitliche Belastung und die Kosten für die Beseitigung sind enorm. Hausverwaltungen und Vermieter sind immer schnell mit der Aussage „Sie lüften nicht richtig“ - dieses Argument kommt oft schon vor dem Vor-Ort-Termin übers Telefon. Der Mieter hat hier leider den schwarzen Peter. Sie können ein Gutachten anfertigen lassen. Ein Gutachter stellt dann fest, wie hoch die Porenbelastung in den Räumen ist, misst ggf. die Feuchte und Belastung der Wände und wird Ihnen mit etwas Glück hinterher bescheinigen, dass es nicht Ihr Verschulden ist. Dann müssen die Wohnräume saniert werden und die Kosten für den Gutachter werden mit etwas Glück auch erstattet. Bis dahin ist es allerdings oft ein langwieriger Prozess, wenn die Hausverwaltung sich sturr stellt, Gegengutachten anfertigen lässt und man vor Gericht ziehen muss. Immerhin steht einiges für den Eigentümer auf dem Spiel: Mehrere Hausbewohner könnten sich plötzlich mit dem gleichen Problem melden und das wird teuer. Oftmals müssen die Mieter sogar kurzzeitig für die Sanierung „umgesiedelt“ werden. Also: sollte Ihr Schimmelproblem ein größeres Problem sein und nicht mit ordnungsgemäßem Lüften und chlorhaltigem Schimmelentferner zu beheben sein, empfehle ich Ihnen in den Deutschen Mieterbund einzutreten und nach einer Wartezeit von 3 Monaten dort nach kostenloser Rechtshilfe zu diesem Fall zu ersuchen. Ich hoffe für Sie und Ihr Problem auf eine baldige und reibungslose Lösung!

Freundliche Grüße
Christian Wiesbrock

Hallo.

Das Thema „Schimmel“ ist leider sehr schwierig, und hier bedauerlich, weil es gerade deine erste richtige Wohnung ist, wie du schreibst.
Ich würde dir raten, dass du dich an den örtlichen Mieterverein (in deiner Stadt/Gemeinde) wendest (siehe Telefonbuch oder Internet), und dort im Mieterverein Mitglied wirst.
Eine andere Möglichkeit wäre gegeben, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, die auch für deine Mietwohnung gilt. In diesem Falle könntest du dich direkt an einen Mieter-Anwalt deiner Wahl wenden, der über die Rechtsschutzversicherung bezahlt wird.

Zu deinem Verständnis wegen Schimmel: Es kann tatsächlich auch am Lüftungsverhalten des Nutzers liegen, deshalb ist es eine beliebte Schwachstelle der Vermieterseite, darauf rumzureiten und alle Schimmelschäden auf den Mieter abwälzen zu wollen. Die Mieter haben es meist schwer, zumal sie keine Baufachleute sind und juristische Beweise ziemlich konkret vorzulegen sind.

Meiner Meinung nach liegt eine möglicherweise altersschwache (poröse/brüchige) Außenfassade vor, wodurch nasse Witterungsverhältnisse von außen durch die Außenfassade auf das Mauerwerk eingedrungen sind. Bei nicht umgehender Behebung schlägt sich solcher Schaden schließlich von außen nach innen in die Innenräume aus, und dann zeigt sich auch dort Schimmel.
Aber all das müßtest du ggfs. nachweisen, wenn der Vermieter behauptet, du seist schuld.

Daher würde ich als erstes mal der Verwaltung schreiben, und deren Behauptungen und Forderungen „nach Grund und Höhe“ zurückweisen. Gleichzeitig würde ich denen eine Frist von 2 Wochen setzen, um eine Schadensbehebung wegen Schimmelbefall durchzuführen. Wegen des Schadenseintritts erklärst du gleichzeitig auch eine Mietkürzung bis zur endgültigen Schadensbeseitigung. (Mietkürzungstabellen kannst du im Internet/Google finden, oder über Mietverein/Anwalt).
Teile denen auch direkt mit, wenn die Frist fruchtlos verstreicht, behältst du dir alle Rechte vor, so auch dein Zurückbehaltungsrecht zur Mietzahlung.

In der Zwischenzeit könntest du dich beim Gericht an deinem Wohnort erkundigen, was du tun mußt, um ein „Beweissicherungsverfahren“ durchzuführen. Mit so einem Beweissicherungsverfahren könntest du über das Gericht einen Gutachter bestellen, der unparteiisch den Schimmelbefall begutachtet und die Schadensursache dokumentiert. Damit hättest du einen Beweis, den du vor Gericht verwenden kannst.
Aus diesem Beweissicherungsverfahren kannst du sogleich auch die Schadensbehebung von der Vermieterseite verlangen (die in diesem Falle die „Beklagtenseite“ wäre). Bis zur endgültigen Schadensbehebung kannst du trotzdem die übliche Mietkürzung vornehmen, und zwar nach Prozent aus der Gesamtmiete/Bruttomiete.

Du siehst, dass das alles ziemlich heikel und zeitaufwendig sein kann, daher hatte ich dir eingangs geschrieben, dass du dich an den örtlichen Mieterverein oder bei bestehender Rechtsschutzversicherung an einen Fachanwalt für Mietrecht wenden solltest.

Ich hoffe, ich habe dir ein wenig weiterhelfen können, damit du zumindest eine erste Übersicht hast, was jetzt alles auf dich zukommt.

Wünsche dir alles Gute.

Grüsse, Delia

Hallo Benny,

am besten beauftragst Du einen neutralen Gutachter, der die Ursache des Schimmels klärt. Dann hast Du auch was Schriftliches in der Hand - falls es nicht doch nutzerbedingter Schimmel ist.

Alles Gute

Barbara

Hallo
>an den Ausenwenden schimmelt.
Da der Schaden nicht in der Wohnung sondern außen war, sollte
es relativ leicht nachzuweisen ist, daß Sie keinen Schuld trift.
Sind alles schriftlich erfaßt? Mit sämtlichen Korrespondenz
Gruss

Hallo Benny, ich fürchte, da hast Du was „verpennt“ - hättest Druck machen müssen - eventuell Miete kürzen.
Würde Dir raten, Dich schnellstmöglich mit dem Mieterverein in Verbindung zu setzen - vielleicht ist da was zu machen - die haben ja Fachleute und auch Gutachter in petto.
Drück Dir die Daumen.
S