Hallo.
Das Thema „Schimmel“ ist leider sehr schwierig, und hier bedauerlich, weil es gerade deine erste richtige Wohnung ist, wie du schreibst.
Ich würde dir raten, dass du dich an den örtlichen Mieterverein (in deiner Stadt/Gemeinde) wendest (siehe Telefonbuch oder Internet), und dort im Mieterverein Mitglied wirst.
Eine andere Möglichkeit wäre gegeben, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, die auch für deine Mietwohnung gilt. In diesem Falle könntest du dich direkt an einen Mieter-Anwalt deiner Wahl wenden, der über die Rechtsschutzversicherung bezahlt wird.
Zu deinem Verständnis wegen Schimmel: Es kann tatsächlich auch am Lüftungsverhalten des Nutzers liegen, deshalb ist es eine beliebte Schwachstelle der Vermieterseite, darauf rumzureiten und alle Schimmelschäden auf den Mieter abwälzen zu wollen. Die Mieter haben es meist schwer, zumal sie keine Baufachleute sind und juristische Beweise ziemlich konkret vorzulegen sind.
Meiner Meinung nach liegt eine möglicherweise altersschwache (poröse/brüchige) Außenfassade vor, wodurch nasse Witterungsverhältnisse von außen durch die Außenfassade auf das Mauerwerk eingedrungen sind. Bei nicht umgehender Behebung schlägt sich solcher Schaden schließlich von außen nach innen in die Innenräume aus, und dann zeigt sich auch dort Schimmel.
Aber all das müßtest du ggfs. nachweisen, wenn der Vermieter behauptet, du seist schuld.
Daher würde ich als erstes mal der Verwaltung schreiben, und deren Behauptungen und Forderungen „nach Grund und Höhe“ zurückweisen. Gleichzeitig würde ich denen eine Frist von 2 Wochen setzen, um eine Schadensbehebung wegen Schimmelbefall durchzuführen. Wegen des Schadenseintritts erklärst du gleichzeitig auch eine Mietkürzung bis zur endgültigen Schadensbeseitigung. (Mietkürzungstabellen kannst du im Internet/Google finden, oder über Mietverein/Anwalt).
Teile denen auch direkt mit, wenn die Frist fruchtlos verstreicht, behältst du dir alle Rechte vor, so auch dein Zurückbehaltungsrecht zur Mietzahlung.
In der Zwischenzeit könntest du dich beim Gericht an deinem Wohnort erkundigen, was du tun mußt, um ein „Beweissicherungsverfahren“ durchzuführen. Mit so einem Beweissicherungsverfahren könntest du über das Gericht einen Gutachter bestellen, der unparteiisch den Schimmelbefall begutachtet und die Schadensursache dokumentiert. Damit hättest du einen Beweis, den du vor Gericht verwenden kannst.
Aus diesem Beweissicherungsverfahren kannst du sogleich auch die Schadensbehebung von der Vermieterseite verlangen (die in diesem Falle die „Beklagtenseite“ wäre). Bis zur endgültigen Schadensbehebung kannst du trotzdem die übliche Mietkürzung vornehmen, und zwar nach Prozent aus der Gesamtmiete/Bruttomiete.
Du siehst, dass das alles ziemlich heikel und zeitaufwendig sein kann, daher hatte ich dir eingangs geschrieben, dass du dich an den örtlichen Mieterverein oder bei bestehender Rechtsschutzversicherung an einen Fachanwalt für Mietrecht wenden solltest.
Ich hoffe, ich habe dir ein wenig weiterhelfen können, damit du zumindest eine erste Übersicht hast, was jetzt alles auf dich zukommt.
Wünsche dir alles Gute.
Grüsse, Delia