Schimmel in Mietswohnung, Beseitigung und Renovierung

Hallo zusammen! 

Ich hätte Fragen zwecks Schimmelbefall in Mietwohnungen, dessen Entfernung und die Renovierung danach.

1.) Muss der Vermieter den Schimmel von einer Fachfirma oder von einem Maler entfernen lassen? Oder kann er auch solche beauftragen die salopp ausgedrückt zwar so ziemlich alles reparieren für den Vermieter, aber nichts wirklich können?

2.) Wenn der Schimmel eindeutig nicht durch den Mieter entstanden ist, sondern durch bauliche Mängel, wer muss die anschließende Renovierungskosten tragen um die behandelten Stellen wieder dem Rest des Zimmers anzugleichen? (Angenommen die Wand ist zB hellblau gestrichen oder Tapeziert…)

Vielen Dank schonmal. :smile:

Hallo.

Maler lernen in ihrer Berufsausbildung das Beseitigen von Schimmel. Natürlich giebt es auch Fachfirmen die sich auf die Schimmelbeseitigung spezialisiert haben. Aber einen Laien würde ich dort nich dran lassen da mann auch sehr viel falsch machen kann. Es giebt z.B. Chlorhaltige schimmel ex Mittel die nicht in Wohnräumen angewendet werden dürfen, wegen der entstehung von Chlorgasen. Oder man darf den Raum danach sehr lange nicht betreten, und hat danach noch tage lang eine Geruchsbelästigung. Mit einem Sprühmittelchen aus dem Baumarkt ist die Sache nicht getan. Man sollte sich die Hauswand auch mal von außen ansehen, ob die Regenrinne dicht ist oder das Wasser bei Regen an der Hauswand runter läuft, ob Risse im Putz sind, oder die Fassade schadhaft oder unbeschichtet ist und Wasser saugt. (Immer beweiß Fotos Machen) Wenn sie dann noch auf der Schattenseite des Hauses ist kann sie das wasser nicht gut genug nach außen abgeben (diffusionsoffen) und die feuchtigkeit zieht nach und nach weiter nach innen. (Feucht+Warm=Schimmel).

Zur 2. Rechtlichen Frage kann ich leider keine Auskunft geben.

mfG. MarcelloBN

  1. Das Ergebnis zählt. Wenn XXX von der Straße das hinbekommt, dann ist der Schaden beseitigt.
  2. Wer einen Schaden verursacht, ist für dessen Beseitigung haftbar. Haftungsumfang ist aber nur der Zeitwert. 10 Jahre alte Tapete muss mit Sicherheit nicht durch eine Neutapete ersetzt werden. Unter Umständen könnte auf den Mieter eine Kostenbeteiligung zukommen.

vnA

Wenn es sich „eindeutig“ = zweifelsfrei um Reparatur handelt ist der Vermieter zuständig. Insoweit kann man seiner AuftragsVergabe nicht widersprechen.
Die Frage der Ursache ist entscheidend z.B. bei Wärmebrücken u.ä. - da kann ein oberflächliches Überstreichen keine Reparatur sein usw.
Dementsprechend wäre auch die Mieterbeteiligung einzuordnen.
D.H. bei frisch renovierter Wohnung ist der „Zeitwert“ relativ hoch und demzufolge der Vermieter gefordert und umgekehrt.
Es kommt wie immer auf den Einzelfall an.
Viel Erfolg

Hallo und danke für die Antworten. Eine Frage habe ich noch:

In einer Nachbarwohnung wird seit 10 Jahren immer wieder Schimmel hauptsächlich an Außenwänden im Auftrag durch den Vermieter „beseitigt“. Dieser Schimmel kehrt aber früher oder später immer wieder zurück, spätestens wenn ein neuer Mieter in diese Wohnung zieht und dort eine Weile wohnt. Zwischenzeitlich stand diese Wohnung auch mal ein paar Jahre leer, Gerüchten zufolge weil alles verschimmelt sei und der Schaden sich angeblich im 5stelligen Bereich befand. Besteht für die darunter liegende Wohnung die Gefahr, dass der Schimmel durchs Mauerwerk auch diese Wohnung befällt?

zur 1. Frage würden mich dann aber mal die Quellen interessieren. Woher kommt das Wissen, dass ich als Mieter irgendwelche Arbeiter per se einfach ablehnen darf?

vnA

Ja und Nein. Der Schimmel selber wandert nicht so schnell durch die Wand, aber die Feuchtigkeit, woraus dann wieder schimmel entstehen kann. Außerdem könnte es passieren das beim lüften die Schimmelsporen durchs Fenster raus verbreitet werden können, was heißt wenn der Nachbar auch sein Fenster auf hat das die sporen dort wieder rein könnten.

Keine Panikmache, das so etwas passiert ist so warscheinlich wie 6 richtige im Lotto,
Habe es bloß schon ein mal erlebt.

Dir ist aber schon klar, dass Schimmelsporen ganz natürlich in Innenräumen und in der Außenluft vorhanden sind? Es gibt praktisch keinen sporenfreien Raum für Otto Normalverbraucher. Dass Schimmel in der Natur zur Zersetzung von abgestorbenem organischem Material benötigt wird, ist dir auch klar. Sonst wäre die Erde mit Kilometer Dreckablagerungen bedeckt.
Ich hab schon viel Unsinn gelesen. Diese

Außerdem könnte es passieren das beim lüften die Schimmelsporen durchs Fenster raus verbreitet werden können, was heißt wenn der Nachbar auch sein Fenster auf hat das die sporen dort wieder rein könnten

Panikmache gehört auch dazu.

vnA

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Ich habe von den Schimmelsporen geredet die dort im Raum vorhanden sind! z.B. Wenn man ein Holzhaus hat und es mit dem Pilz Echter Hausschwamm (Serpula lacrymans) befallen ist, ist man sogar dazu verpflichtet das zu melden, da er sich stark verbreiten kann. Es ging mir um die vorhandene Pilzart. Das Überall iin unserer Umwelt Pilze vorhanden sind wusste ich! Also ich finde man kann auch ein bisschen weit ins Detail gehen. Die Informationen zum Schimmel in der Wohnung waren ja unverbindlich. Wollte nur ein Paar kleine Tips geben. :wink:

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Also, wenn ich zusammenfasse:
Pure Panikmache.
Bei Schimmel im Mehrfamilienhaus Tipps zu Echtem Hausschwamm im Holzhaus zu bringen, ist schon Dreist. Etwa wie Krebs-Therapie bei Schnupfen vorzuschlagen. Aber, wie du sagtest: Man kann auch ein bisschen weit ins Detail gehen.

vnA