Hallo
folgender oft vorkommender Fall. In einer Mietwohnung wäre die Wand verschimmelt und müßte saniert werden. Der Hausbesitzer meint die Mieter seien schuld.
Könnte man den Schaden über die Haftpflicht des Mieter regeln.
Gruß Günter
Hallo,
melden kann man der Haftpflicht alles. Einiges bleibt jedoch offen:
a) sind Mietsachschäden versichert?
b) ist der Mieter an dem Schimmel „schuld“?
Wenn a) nicht gegeben ist wird die Versicherung von vornerein ablehnen.
Punkt b) prüft die Versicherung und wird den Schaden ggf. abwehren als sog. „passive Rechtsschutz“. Das heisst, sie wird, notfalls vor Gericht, die Ablehnung des Schadens durchsetzen.
Ob man Schimmel in der Wohnung generell dem Mieter zurechnen kann, lasse ich offen.
Grüße
Lars
Hallo,
Punkt b) prüft die Versicherung und wird den Schaden ggf.
abwehren als sog. „passive Rechtsschutz“. Das heisst, sie
wird, notfalls vor Gericht, die Ablehnung des Schadens
durchsetzen.
Das könnte auch ganz gut in die Hose gehen! (Allmählichkeitsschäden)
Gruß
tycoon