Hallo,
folgender Fall:
In einer Mietwohnung (denkmalgeschütztes Gebäude, Naturstein, Altbau) hatte ein Mieter im Schlafraum Schimmelbefall bemerkt und dem Vermieter angezeigt. Dieser ließ den Raum mit Kalzium-Silikat-Platten verkleiden und renovieren. Dem Mieter fiel auf, das auch in der Küche bereits diese Platten verarbeitet wurden und seit Einzug vorhanden waren. Nach 1,5 Jahren entdeckte der Miter nun erneut Schimmel im Schlafraum und zeigte dies dem Vermieter an. Dieser meinte es läge am schlechten Lüften und am „überwohnen“ des Raumes, da dort 2 Personen und ein baby schlafen und atmen. Der Mieter erwiederte, das er mit Kind und Mann nur bei geöffneter Tür zum angrenzenden Wohnzimmer schlafe und regelmäßig stoßlüfte. Egal wie, es wurde ein unabhängiger, vereidigter sachverständiger zur Hilfe geholt, welcher ein Gutachten erstellte. Dieses besagt, dass das Mauerwerk des Hauses nass ist, in einer Höhe von durchschnittlich 1m. Die entnommenen Proben des Schimmel belegen das es sich um eine gesundheitsgefährdende Form handle. Der Gutachter schlug eine Mßnahme zur Entfernung des Schimmels vor und belegte, dass das Mauerwerk kaum zu trocknen ist, bzw. das sich dieser Prozess über Jahre hinziehen wird.
Es ist dem Vermieter bereits vor Einzug des mieters bekannt gewesen, das es im Haus Feuchtigkeitsprobleme gibt, auch wenn er dies leugnet. (dies schließt der Mieter aus den bereits angebrachten Platten in der Küche und aus Gesprächen mit dem Vormieter)
Wie soll sich der Mieter nun verhalten? Muss er volle Miete bezahlen, da ihm der Wohnraum ja als einwandfrei vermietet wurde, nun aber ein Problem besteht welches zeitnah nicht zu lösen ist? Darf der mieter die Miete mindern? Wenn ja um wieviel?
Und hat der Mieter in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe und L.G., Kate
PS:
Selbstverständlich ist der Mieter bereits auf Wohnungssuche!