Ich wohn seit dem 23.06 in einer neuen Wohnung, die seit anfang an einen Wasserschaden wohl hatte in der Wand ist eine Dichtung nicht Dicht gewesen und die Wand sowie der Boden unter dem Laminat hat sich mit wasser und nun Schimmel vollgesaugt. Ich hatte das direkt gemeldet. Erst stand der Heizlüfter 3 Wochen dort an der Wand, was ich geguldet habe, und konnte die Küche nicht nutzen, nun haben die mich ausquartiert in ein billiges Autobahnhotel der Etap reihe, Ohne Essen, Ohne sonstige Pauschale. Komischerweise wurde auch noch keine Versicherung eingeschaltet und die zahlen mir das Geld für das Hotel in Bar… und ich soll das dann dort zahlen. Habe ich nicht anrecht auf ein vernünftiges Hotel mit einer Verpflegungspauschale? Eins wo ich auch ein Auge zu bekomme nachts… Muss ich Miete zahlen jetzt wo ich dort nicht wohnen kann? und kann eine Sonderkündigung aussprechen zum 01.011 ? weil ich denke das dass mit den renovierung noch lange dauern wird. Die Vermieter behandeln mich wie Dreck und schieben mir den Schwarzen Peter noch zu. Am Freitag fahren wir dort hin und wollen das mal in ruhe klären. Welche Rechtlichen Ansprüche habe ich denn in diesem Fall? Der Stromzähler ist seitdem die Heizkästen dort stehen von 460 auf 830 hoch mitlerweile schon… muss ich das zahlen?
Hmm… echt knifflige Sache.
Also fangen wir mal Vorne an:
Recht auf Verpflegungspauschale NEIN! Sicher nicht da du dich daheim auch selbst Verpflegen musst
Wer dir dieses und wie ist gleichgültig, jedoch solltest du mal abklären OB eine Versicherung besteht (die sollen dir eine Deckungszusage zusenden).
Stromkosten sind vom VERURSACHER zu bezahlen.
Miete zahlen JA! Daher hast du dann auch Anspruch auf weitere Zahlung des Hotels
Sonderkündigungsrecht denke nicht dass du das hast - hier bitte ich dich jedoch einen Rechtskundigeren als mich zu fragen.
Da du wie Dreck behandelt wirst solltest du mit viel Fingerspitzengefühl vorgehen, solltest du merken dass es aus dem Ruder läuft lass es soweit erst gar nicht kommen und hole rechtzeitig einen Rechtsschutz oder Anwalt ins Boot, verhärtete Fronten bringen NIEMANDEN etwas.
Gas kommt mir sehr komisch vor. Jedoch rechtsauskünfte kann ich nicht erteilen. Ich rate dazu einen Anwalt zu befragen, schnell, nicht erst über WWW, sondern hin gehen. Gruß und viel Erfolg, K. TAeubig
Hallo, ich antworte (ohne Gewähr) wie folgt: Wenn die Wohnung aufgrund des Wasserschadens mit Schimmelbildung-unbewohnbar geworden ist, muß der Vermieter (Vm) eine GLEICHWERTIGE (d.h. adäquate) Ersatzwohnung für die Dauer der Reparatur bereitstellen. Gleichwertig heisst hier, von Wohnfläche und Wohnkomfort ähnlich. Natürlich müssen Sie für diese Zeit auch keine Miete zahlen, auch keine Nebenkosten. Allerdings haben Sie keinen Anspruch auf Verpflegung, sie müssten ja auch wenn die Wohnung intakt wäre, für Ihr Essen selbst sorgen. Jedoch haben Sie Anspruch auf Ersatz der Mehrkosten, die Sie dadurch haben, da Sie wahrscheinlich durch die Unbenutzbarkeit der Küche auf teures Essen im Gasthaus angewiesen sind.-Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter, er kann Ihnen kein Zimmer an der Autobahn anbieten, wenn Sie dort keine Nachtruhe finden (außer, Ihre bisherige Wohnung liegt ebenfalls an einer Autobahn/Schnellstraße). Ich rate Ihnen, wenn der Vm nicht reagiert, zum Mieterschutzbund oder zu einem Rechtsanwalt zu gehen. - Übrigens erhält der Vm ja von der Wasserleitungsversicherung auch die Folgekosten, also Ihre Beherbungskosten etc., erstattet.- Mehr kann ich aus der Ferne nicht dazu sagen. Alles Gute, Gruß, Achim
In diesem Falle nehmen Sie sich einen Anwalt! die Angelegenheit ist zu komplex. Sie werden aber in jedem Falle nicht auf den Stromkosten und den Kosten für Ihren Anwalt sitzen bleiben!
Ich denke mal, dass der Stromverbrauch natürlich nicht dir anzulasten ist, sofern du nicht den Schimmel verursacht hast. Warum du allerdings mit Heizlüftern die Küche nicht nutzen konntest, ist mir rätselhaft. Ebenso rätselhaft ist mir auch, wieso du erwartest, dass man dir ein Hotel mit Verpflegung stellen sollte. Zuhause würde dir ja auch niemand das Essen bezahlen. Wenn du nun einen ggf. auftretenden Mehraufwand erstattet haben möchtest, dann solltest du vielleicht mal mit deinem Vermieter sprechen. Und warum solltest du keine Miete zahlen? Du hast doch eine Unterkunft, die du nutzen kannst. Auch hier könnte man ggf. über eine Mietminderung nachdenken. Mir scheint es hier aber eher so zu sein, dass du am Liebsten gar nichts bezahlen würdest und alles bekommen kannst. Ich empfehle daher, hier dem Mieterschutzbund beizutreten und dich dort entsprechend rechtlich beraten zu lassen.
Hallo guten Tag,würde mich so schnell es geht an den Mieterbund wenden.Liebe grüße anna sorry für die späte Antwort
Guten Tag,
Ich wohn seit dem 23.06 in einer neuen Wohnung, die seit
anfang an einen Wasserschaden wohl hatte in der Wand ist eine
Dichtung nicht Dicht gewesen und die Wand sowie der Boden
unter dem Laminat hat sich mit wasser und nun Schimmel
vollgesaugt. Ich hatte das direkt gemeldet. Erst stand der
Heizlüfter 3 Wochen dort an der Wand, was ich geguldet habe,
und konnte die Küche nicht nutzen, nun haben die mich
ausquartiert in ein billiges Autobahnhotel der Etap reihe,
Ohne Essen, Ohne sonstige Pauschale. Komischerweise wurde auch
noch keine Versicherung eingeschaltet und die zahlen mir das
Geld für das Hotel in Bar… und ich soll das dann dort
zahlen. Habe ich nicht anrecht auf ein vernünftiges Hotel mit
einer Verpflegungspauschale? Eins wo ich auch ein Auge zu
bekomme nachts… Muss ich Miete zahlen jetzt wo ich dort
nicht wohnen kann? und kann eine Sonderkündigung aussprechen
zum 01.011 ? weil ich denke das dass mit den renovierung noch
lange dauern wird. Die Vermieter behandeln mich wie Dreck und
schieben mir den Schwarzen Peter noch zu. Am Freitag fahren
wir dort hin und wollen das mal in ruhe klären. Welche
Rechtlichen Ansprüche habe ich denn in diesem Fall? Der
Stromzähler ist seitdem die Heizkästen dort stehen von 460 auf
830 hoch mitlerweile schon… muss ich das zahlen?