Folgender Fall könnte sich so ereignet haben und folgende Fargen ergeben sich:
Eine Mieterin x zieht in einen modernisierten Altbau. Nach etwa 5 Monaten bilden sich in der Ecke Außenwand im Schlafzimmer gelblich grüne Flecken. Bei näherer Betrachtung und leichtes Entfernen der Tapete entdeckt Miterin Putz und darunter schwarz/graue Flecken. Die Untermieterin berichtete ebenfalls von sogar Tauwasser und nassen Kleiderschränken. Mietminderung wurde Ihr damals nicht gewährt. Der Mieterin X wird auch erzählt, dass schon die Vormieterin Schimmelbildung hatte. Die Wand erscheint recht kalt und etwas klamm. Um das Schlafzimmer wirklich warm zu bekommen müsste der Heizkörper auf mindestens Stufe 4 ganzen Tag laufen. Ist das der Mieterin heizkostenmäßig zuzumuten?
Nun hat die Mieterin X nach einer Mail die unbeantwortet blieb und zwei Telefonaten innerhalb von gut drei Wochen noch immer keine Reaktion vom Vermieter und schreibt vorschriftsmäßig eine Mängelanzeige mit androhung von Mietminderung von 15 % (weil das Schlafzimmer ja höchstens als Wäscheschrankraum genutzt werden kann und um mal etwas Dampf zu machen, Frau X kann ja nicht Wochenlang auf dem Fußboden im WZ schlafen, wo es zudem zieht). Nun bekommt es Frau X mit der Angst, weil sie keine Rechtsschutzvers. hat und mit den 15% ganz schon hochgepokert hat.
Kann Sie das mit den 15% zurückziehen? Kann der Vermieter der Mieterin X unterstellen,dass sie nicht richtig geheizt und gelüftet hat? Kann so schnell unter dem Putz innerhalb von 5 Monaten schwarzer Schimmel entstehen? Ist eine Ca. 30x60 cm große Stelle schon sehr Gesundheitsgefährdent? Was ist, wenn nicht richtig saniert wird? Was ist, wenn die Messung der Wandtemperatur ergibt, dass Baumängel auszuschließen sind?
Hallo
Frau X gebraucht hoffentlich in derKorrespondenz mit VM ne vernünftige Anrede und einen Gruss 
Folgender Fall könnte sich so ereignet haben und folgende
Fargen ergeben sich:
Eine Mieterin x zieht in einen modernisierten Altbau. Nach
etwa 5 Monaten bilden sich in der Ecke Außenwand im
Schlafzimmer gelblich grüne Flecken. Bei näherer Betrachtung
und leichtes Entfernen der Tapete entdeckt Miterin Putz und
darunter schwarz/graue Flecken. Die Untermieterin berichtete
ebenfalls von sogar Tauwasser und nassen Kleiderschränken.
Mietminderung wurde Ihr damals nicht gewährt. Der Mieterin X
wird auch erzählt, dass schon die Vormieterin Schimmelbildung
hatte. Die Wand erscheint recht kalt und etwas klamm. Um das
Schlafzimmer wirklich warm zu bekommen müsste der Heizkörper
auf mindestens Stufe 4 ganzen Tag laufen. Ist das der
Mieterin heizkostenmäßig zuzumuten?
Nun hat die Mieterin X nach einer Mail die unbeantwortet blieb
und zwei Telefonaten innerhalb von gut drei Wochen noch immer
keine Reaktion vom Vermieter und schreibt vorschriftsmäßig
eine Mängelanzeige mit androhung von Mietminderung von 15 %
(weil das Schlafzimmer ja höchstens als Wäscheschrankraum
genutzt werden kann und um mal etwas Dampf zu machen, Frau X
kann ja nicht Wochenlang auf dem Fußboden im WZ schlafen, wo
es zudem zieht). Nun bekommt es Frau X mit der Angst, weil sie
keine Rechtsschutzvers. hat und mit den 15% ganz schon
hochgepokert hat.
Kann Sie das mit den 15% zurückziehen? Kann der Vermieter der
Mieterin X unterstellen,dass sie nicht richtig geheizt und
gelüftet hat?
Ja kann er
Kann so schnell unter dem Putz innerhalb von 5
Monaten schwarzer Schimmel entstehen? Ist eine Ca. 30x60 cm
große Stelle schon sehr Gesundheitsgefährdent?
Das Gesundheitsamt fragen und evtl.ne Messung der Raumluft machen lassen
Was ist, wen:nicht richtig san
iert wird? Was ist, wenn die Messung der
Wandtemperatur ergibt, dass Baumängel auszuschließen sind?
Dann hat M wirklich was falsch gemacht…Man sollte nie Schränke an die Aussenwand stellen.
Es gibt Mieter,die heizen im SLFZ überhaupt nicht,haben keinen Schrank an der A-Wand und damit auch nix Problem mit Schimmel 
LG
Mikesch