Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
Familie THX hat im Oktober 2007 eine 2 Zi-Whg bezogen.
Es schimmelt.
Schimmel sieht ungefähr so aus:
- braun gelbe Flecken an der Decke in den Ecken im Schlaf und
Wohnzimmer
- weißen, „bauschigen“ Schimmel in einer Ecke unten an der
Fußleiste im Wohnzimmer
- hinter der Heizung im Schlafzimmer ganz schlimm, schwarz
schimmernd (zum Einzug einfach nur grau wie
Schmutz, stelle wird pechschwarz und hat sich ausgebreitet.)
Wer ist schuld?
(Ich weiss das dies ohne Gutachten nicht einfach so pauschal
über E-Mail zu beantworten ist *aber*, der Schimmel befindet
sich nur an Fassaden an Zwischenwänden ist nichts. Im
Badezimmer wo kein Fenster ist und es am feuchtesten ist alles
in Ordnung. Die Wäsche wurde von Fam. THX bis kurz vor
Weihnachten wo es extrem kalt wurde, draußen auf den Balkon
getrocknet. Auffällig war laut Fam. THX im Schlafzimmer, das,
dass Fenster immer beschlagen war, auch wenn es offen war,
ebenso ist die Heizung im Schlafzimmer kaputt bei Fam. THX,
daher war im Winter bei Fam. THX kein heizen möglich.) Der
Vermieter ist Anwalt und noch nicht informiert. Aus Angst wie
Fam. THX sagt.
Es werfen sich Fragen auf und ich wäre Ihnen sehr dankbar,
wenn sie mir diese beantworten würden.
- Kann man das wirklich stichfest begutachten lassen?
ja, wenn der Gutachter/Bausachverständige „gut“ ist
- Ganz klar klären ob es an der Fassade oder am Mieter liegt?
ja, s.o. - oft liegt’s aber tatsächlich an beidem
- Wie teuer ist so ein Gutachten in der Regel?
kommt drauf an, welcher Aufwand betrieben werden muss
- Wie Aussagekräftig ist so ein Gutachten vor Gericht?
Wenn eine Partei ein Gutachten erstellen lässt, nennt man das „Parteiengutachten“; vor Gericht zählt ein gerichtl. „beauftragtes“ Gutachten i.d.R. mehr und der Richter hat das Recht zur Klärung ein solches Gutachten erstellen zu lassen > Folge: es entstehen mehr Kosten, die der Unterliegende zu tragen hat
- Wie Gesundheitsschädlich ist Schimmel?
kommt auf die Schimmelart an
- Wenn Fam. THX nicht Schuld war, was kann sie vor Gericht
bewirken? (z.B.: durch den Vermieter finanzierten Umzug oder
ähnliches?)
Wenn ein baul. Mangel vorliegt > Abhilfe = Beseitigung des baul. Mangels
Wenn der baul. Zustand der Wohnung tatsächlich so ist, dass die Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist, ist ggfs. eine fristlose Kündigung berechtigt > § 569 BGB; i.d.Zusammenhang dann auch der „Kündigungsfolgeschaden“ (z.B. Umzugsmehraufwand o.Ä.)
- Welche Möglichkeiten hat Fam. THX außer, zum
Mieterschutzbund zu gehen, sich einen Beratungshilfeschein zu
holen einen Anwalt zu suchen, einen Gutachter kommen zu
lassen, eine außergerichtliche Forderung über einen Anwalt zu
stellen diese dem Vermieter vorzulegen und abzuwarten?
s.u.
- Hat Fam. THX dennoch was zu befürchten, selbst wenn
bewiesen ist, das diese nicht Schuld ist?
nein
- Welche Gutachter/Gutachten werden vom Gericht anerkannt?
siehe 4
Ich habe mal versucht die Fragen zu beantworten.
Allerdings ist zunächst mal wichtig, dass der Mieter dem Vermieter den Mangel ( Heizung im Schlafzimmer kaputt > Schlafzimmer nicht beheizbar ) anzeigt und den VM unter Setzung einer angemessenen Frist (> z.B. 14 Tage) zur Abhilfe auffordert - am besten per Einschreiben!
Denn richtiges Lüften funktioniert nur im Verbund mit Heizen!
Warme Luft nimmt mehr Feuchtigkeit auf als kalte; die schon durchs normale Bewohnen nunmal vorhandene Raumluft-Feuchtigkeit ist daher nur durch Lüften+Heizen „hinauszubefördern“.
Wenn die Heizung defekt, kann der Mieter also gar nicht „richtig Lüften+Heizen“. Beachte aber § 536c „(2) Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet…“
Bitte komplett > ab § 536 BGB ff lesen!
http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html
M.E. muss sich der Mieter gar keine Gedanken über ein Privat-Gutachten machen, das ja zunächst von ihm als Auftraggeber zu bezahlen wäre. Der Mieter muss nur das Vorhandensein des Mangels beweisen; dafür reichen z.B. auch Fotos. Ggfs. muss dann der VM beweisen, dass er den Mangel nicht zu vertreten hat - das ist aber schon wegen fehlender Heizmöglichkeit der Fall.
z.B.
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
> Feuchtigkeitsschäden / Schimmel
> Mietminderung / Mietmängel
und zu Schimmel/Feuchtigkeit, Lüften z.B.
http://www.wohnungsboerse.net/files/Heizung_und_Luef…
relativ kurz und einfach verständlich
http://www.arch-geiger.de/html/schimmel_i.htm
eingehender
http://www.umweltbundesamt.de/cgi-bin/query-d.pl?swi…
Ratgeber: Hilfe Schimmel im Haus
http://www.bmvbs.de/dokumente/-,302.13505/Publikatio…
Gesund Wohnen - durch richtiges Lüften und Heizen