Guten Tag,
ich habe mich heute neu angemeldet weil ich nicht mehr weiter weis was ich tun soll.
Wir sind im Februar 2011 in die jetztige Wohnung eingezogen wir stellte auch schon von Anfang an fest das die Räume nicht so warm werden obwohl die Heizkörper auf 4 bzw auf 5 Standen wir dachten erst das sie entlüftet werden müssten was wir auch taten aber die Heizkörper waren heiss und die Räume trotzdem kühl. Wir bemängelt es auch direkt beim Vermieter. Als dann Herbst-Winter wurde fingen die Wände an zu Schimmeln in allen Räumen ausser Wohnzimmer und Flur das Heizungsproblem blieb auch es wurde nicht richtig warm. Wir teilten dies dem Vermieter mit das es so nicht weiter gehen würde da sogar unsere Matratzen angegriffen sind vom Schimmel die Matratzen waren ca 6 Monate alt also wir mussten neue Matratzen kaufen. Die kamen dann einige Tage später mit einem Malermeister zu uns früh morgens und er führte Messungen durch über 70% Luftfeuchtigkeit und die Vermieterin sagte es hätte noch nie geschimmelt in der Wohnung das Problem war aber das unter uns die Mieter das selbe Problem hatten und die selben Räume. Der Maler sagte dann nur es sei ein Lüftungsproblem von uns wir gingen aber nicht drauf ein denn wir Lüften regelmässig was ich auch sagte. Nun ist es so als der Herbst kam fing alles von vorne an.Wir hatten im Frühling -Sommer Renovieren müssen weil es nicht gerade schön aus sah und zudem sind die neuen gekauften Matratzen wieder Angegriffen vom Schimmel. Nach Erkundigungen von uns haben wir 2 Vormieter ausfindig machen können und diese haben uns bestätigt das Sie auch diese Probleme hatten und deshalb ausgezogen sind. Also musste die Vermieterin das gewusst haben und hat es Verschwiegen bzw uns Angelogen.Wir haben jetzt eine neue Wohnung gefunden aber es geht jetzt auch um die Kosten die entstanden sind und die noch kommen werden denn es war nicht geplant wieder umziehen zu müssen. Kann man die Vermieterin wegen Täuschung verantwortlich machen?
Mit freundlichem Gruß
silver2301
Hallo lieber Fragesteller,
aus der Ferne und ohne Kenntnis der Örtlichkeiten, kann ich die Ursache der Schimmelbildung nicht beurteilen. Ob man nachträglich irgendwelche Ansprüche geltend machen kann, halte ich für sehr fraglich.
In jedem Fall handelt es sich um ein juristisches Problem, zu dem ich empfehle, einen Juristen zu konsultieren. Bei technischen Fragestellungen helfe ich dann gerne weiter.
Mit freundlichem Gruß
H.-P. Dresen