Guten Tag,
gemäß dem Fall eine ausländische Mitbürgerin mit 5 Kindern wohnt seit 3 Jahren in einer Wohnung, die hochgradig mit Schimmel befallen ist. Welche Rechte hat sie, was kann sie dagegen unternehmen?
Was ist zu tun, wenn die Vermieterin bereits mehrmals darauf hingewiesen wurde, aber nichts unternimmt? Die ausländische Mieterin weiß sich nicht zu helfen. (Sie bekommt nur Beschimpfungen zu hören, sie sei asozial.)
Kann die Miete gekürzt werden? Ist hierfür der Mieterschutzbund zuständig? Wird ihr dort wirklich geholfen? Welche Rechte hat sie?
Herzlichen Dank,
Morgen
Laut Gesetz ist der Vermieter verpflichtet, die Wohnung in gebrauchsfreiem und makellosem Zustand zu übergeben und sie in diesem Zustand zu erhalten. Treten Mängel auf, sind diese grundsätzlich durch den Vermieter zu beseitigen.
Sollte dahinter aber ein Selbstverschulden sein ( zb nicht gelüftet ) kann Sie die Miete nicht kürzen da es sich dann um eigen verschulden handelt.
Wobei die Vermieter immer sagen es wurde zu wenig gelüftet unter Vorbehalt kannst du glaube ich bis zu 15 % einbehalten, kann auch bei größerem befall mehr sein das kommt auch auf die Einschränkungen an.
Brauchbar wäre auch wen ihr mal die Nachbarn ansprecht ob diese auch das Problem mit dem Schimmel haben.
Ich empfehle dem Mieterschutzbund beizutreten und da sich dann beraten zu lassen. Die werden dir in der Art das gleiche nochmal sagen und dir noch mehr infos zur verfügung stellen und dir empfehlen wie du genau vorgehen sollst.
gruß
Falsch
Hallo,
Laut Gesetz ist der Vermieter verpflichtet, die Wohnung in
gebrauchsfreiem und makellosem Zustand zu übergeben und sie in
diesem Zustand zu erhalten. Treten Mängel auf, sind diese
grundsätzlich durch den Vermieter zu beseitigen.
Falsch. Das BGB sagt „Der Vermieter hat die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten“.
Dort ist weder geregelt, dass die Wohnung „makellos“ zu sein hat, noch, dass jeder Mangel grundsätzlich durch den Vermieter zu beseitigen sei. Und was ein „gebrauchsfreier“ Zustand sein soll, ist mir völlig unklar.
Gruß
S.J.
Falsch II
Morgen
Mahlzeit
Wobei die Vermieter immer sagen es wurde zu wenig gelüftet
unter Vorbehalt kannst du glaube ich bis zu 15 % einbehalten,
kann auch bei größerem befall mehr sein das kommt auch auf die
Einschränkungen an.
Wie kommt man auf diese 15%, wodruch kommt der Wert zu stande???
gruß
Grüße
Ich klick mich hier mal ein, weil ich genau das gleiche Problem hatte.
Derjenige der für den Schimmel verantwortlich ist, muss für dessen beseitigung aufkommen.
Schimmel tritt meist (sofern kein Wasserbruch oder sonstiges vorliegt) durch Baumängel oder falsches Lüften und Heizen auf.
Mich hat der Mieterschutzbund damals direkt zum Rechtsanwalt verwiesen.
Grundsätzlich gilt, dass der Schimmel dem Vermieter gemeldet werden muss.
Ist der Schimmel eindeutig auf einen Baumangel zurückzuführen, ist der Mieter berechtigt die Miete zu mindern. (Ich glaub des warn 15 %. Aber einfach googlen, dann findet mans).
Allerdings kann das nur ein Gutachter belegen. Leider sieht das Ergebnis (laut meinem damaligen Rechtsanwalt) etwas zweideutiger aus. Oft ist ein Baumangel vorhanden, jedoch kann ein fehlverhalten des Mieters nicht ausgeschlossen werden.
Auf alle Fälle muss der Vermieter zu allererst schriftlich (mit Fristsetzung) dazu aufgefordert werden, den Schimmel zu beseitigen.
Hi,
google ein bisschen dann kommst du auf meist auf diesen Wert.
Von mir war er allerdings eher als Beispiel gedacht. Es gibt eine Tabelle wo der Abzug, den man machen darf aufgelistet ist.
Guck mal hier:
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_schimme…
Ist auch alles mit einem Urteil belegt.
Mfg
Hi,
Hallo,
google ein bisschen dann kommst du auf meist auf diesen Wert.
Von mir war er allerdings eher als Beispiel gedacht. Es gibt
eine Tabelle wo der Abzug, den man machen darf aufgelistet
ist.
Nur weil ich es google sollte das für diesen Fall auch gelten?
Guck mal hier:
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_schimme…
Ist auch alles mit einem Urteil belegt.
Und was soll ich mit so einer pauschalen Tabelle anfangen, sind nicht mal die betroffenen stellen vom Schimmel bekannt gegeben aber gerade das ist das ausschlaggebende hierfür…
Mfg
Grüße
Wenn da schon so lange das Problem besteht, dann sollte man aus gesundheitlichen Gründen schon lange ausgezogen sein.
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