folgender Sachverhalt:
In einer Mietwohnung bildet sich wegen Kondenswasser Schimmel.
Die Ursache für das Kondenswasser könnte falsches/ungenügendes Lüften sein. Es wurde mehrmals täglich gelüftet (ca. 10 min alle Fenster geöffnet), allerdings entstand trotzdem auffällig viel Kondenswasser an den Scheiben.
Laut Aussage des Vermieters gab es dieses Problem bei den Vormietern nicht.
Kann sich der Vermieter weigern, den Schimmel zu entfernen bzw. den Mieter in die Pflicht nehmen dies zu tun? Oder bleibt es seine Aufgabe?
folgender Sachverhalt:
In einer Mietwohnung bildet sich wegen Kondenswasser Schimmel.
Die Ursache für das Kondenswasser könnte falsches/ungenügendes
Lüften sein. Es wurde mehrmals täglich gelüftet (ca. 10 min
alle Fenster geöffnet), allerdings entstand trotzdem auffällig
viel Kondenswasser an den Scheiben.
Laut Aussage des Vermieters gab es dieses Problem bei den
Vormietern nicht.
Kann sich der Vermieter weigern, den Schimmel zu entfernen
bzw. den Mieter in die Pflicht nehmen dies zu tun? Oder bleibt
es seine Aufgabe?
Hi,
die Kosten für die Beseitigung des Schimmels hat derjenige zu tragen, der den Schaden verursacht hat.
Ob hier falsches Lüftungs- oder Heizverhalten schuld ist, wird im Streitfall ein Gutachter klären. Aus den hier gemachten Angaben ist jedenfalls nichts abzuleiten, da über das Heizverhalten keinerlei Aussage gemacht wurde.
Ist der VM Schuld am Schimmel, beispielsweise durch eindringendes Wasser bei einem undichten Dach, müßte der VM für die Beseitigung der Schäden aufkommen. Zusätzlich könnte dann die Miete gemindert werden. Hierfür sollte man aber fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen.
Das gilt auch für eventuelle Gutachter und Gerichtskosten.
…hallo Lucky…zuerst würde ich mir ne Flasche Schimmel Ex kaufen…das wirkt, manchmal, Wunder…und dann würde ich mal auf Suche gehen nach der Ursache des Schimmels…wo ist der Schimmel???in der Küche???im Schlafzimmer???im Wohnzimmer???wird in der Wohnung mit einem Flügeltrockner Wäsche getrocknet???gibt es eine vernünftige Dunst-ABLUFT-Haube…oder ist da evtl. eine Umluft Abzugshaube???
mfG liebertee
folgender Sachverhalt:
In einer Mietwohnung bildet sich wegen Kondenswasser Schimmel.
Die Ursache für das Kondenswasser könnte falsches/ungenügendes
Lüften sein. Es wurde mehrmals täglich gelüftet (ca. 10 min
alle Fenster geöffnet), allerdings entstand trotzdem auffällig
viel Kondenswasser an den Scheiben.
Lüften ist nicht gleich Lüften - nur mit Fenster kippen, erzielt nicht den gleichen Effekt, wie Stoßlüften, außerdem muss eine Raumtemperatur eingehalten werden. Es genügt nicht, wenn am Abend mal kurz der Heizkörper aufgedreht wird.
Laut Aussage des Vermieters gab es dieses Problem bei den
Vormietern nicht.
Dann wird er das sicherlich auch an Hand von Heizkostenabrechnungen belegen können, falls es daran liegt,was bei Kondenswasserbildung wahrscheinlich ist, dass in der Wohnung nicht ausreichend geheizt wird.
Kann sich der Vermieter weigern, den Schimmel zu entfernen
bzw. den Mieter in die Pflicht nehmen dies zu tun? Oder bleibt
es seine Aufgabe?
Wenn es hart auf hart kommt und der Vermieter es nachweisen kann, dass in Wohnung unzureichend geheizt wird und/oder Wäsche getrocknet wird, es also am Fehlverhalten des Mieters liegt, kann gerichtlich sogar eine Räumungsklage erwirkt werden. Zwar sind viele Richter sozial eingestellt, aber nicht nur vermieter haben Ihre Pflichten, auch Mieter sollten das Wohneigentum anderer pfleglich behandeln.
MfG
auch ein Betroffener, der sich eingehend informiert hat!
Lüften ist nicht gleich Lüften - nur mit Fenster kippen, erzielt nicht den gleichen Effekt, wie Stoßlüften, außerdem muss eine Raumtemperatur eingehalten werden. Es genügt nicht, wenn am Abend mal kurz der Heizkörper aufgedreht wird.
Beim Lüften wurden das Badfenster und das Küchenfenster sowie die Balkontüren des Wohnzimmers und Schlafzimmers rund 10 min geöffnet.
Außerdem wird beim Kochen und nach dem Duschen der jeweilige Raum extra gelüftet (Tür zu, Fenster auf). Meiner Meinung nach müssten das ausreichende Maßnahmen sein. Diese lassen sich bei einem möglichen Streitfall aber kaum beweisen, oder?
Es genügt nicht, wenn am Abend mal kurz der Heizkörper aufgedreht wird.
…was bei Kondenswasserbildung wahrscheinlich ist, dass in der Wohnung nicht ausreichend geheizt wird.
Geheizt wurde konstant und auch ausreichend (wir frieren nicht gerne). Hätte eher gedacht, dass zu hohe Wärme zur Kondenswasserbildung führen kann.
Ich muss hinzufügen, dass wir seit den milderen Temperaturen dieses Problem nicht mehr haben!
Wenn es hart auf hart kommt und der Vermieter es nachweisen kann…
D.h. im Streitfall liegt die Beweislast beim Vermieter?
Geheizt wurde konstant und auch ausreichend (wir frieren nicht
gerne).
Wir? Du meinst die hypothetischen Mieter!
Hätte eher gedacht, dass zu hohe Wärme zur
Kondenswasserbildung führen kann.
Ich muss hinzufügen, dass wir seit den milderen Temperaturen
dieses Problem nicht mehr haben!
Eben. Draußen kalt, innen warm -> Kondenswasser
Bei Jalousien, die im Wohnraum angebracht sind, sollten diese nicht vollständig geschlossen werden, so dass die warme Luft nicht abziehen kann. Dann gibts auch kein Kondenswasser.
Ich würde ja gerne wieder aus meiner Erfahrung mit kalten Wänden und Unterschieden zwischen Raum- und Wandtemperatur anfangen, aber dann kommen wieder einige, die vehement klarstellen, dass das ein Ammenmärchen sei. Obwohl es sich eben in der Realität beobachten lässt.
Aber das mache ich nicht, also lasst Eure Geschütze weg