Schimmel in Wohnung

Guten Tag,

man nehme an das man eine Wohnung vermietet, diese befindet sich im Souterrain. Der Mieter der Wohnung stellt an einer Außenwand dieser Wohnung einen sehr großen Kleiderschrank und bekommt hinter dem Schrank Schimmel. Der Vermieter lässt eine Fachfirma kommen, die die Aussage trifft das aus Bauphysikalengründen Außenwände in Kombination mit Kleiderschränken immer Problematisch sind. Vor allem wenn sich wie in diesem Fall die Außenwand auch noch teilweise im Erdreich befindet. Für diese Art von Schimmelbildung währe man als Vermieter eigentlich nicht zuständig. Leider war dem Vermieter das Problem mit Wand und Schrank nicht bewusst und konnte den Mieter so nicht vorwarnen bzw. im Mietvertag festhalten das dort kein Kleiderschrank stehen darf. Vermieter und Mieter haben sich aber schon in Bezug auf den verschimmelten Kleiderschrank geeinigt.

Nun würde sich die Frage stellen ob der Vermieter diese Wand sehr teuer entsprechend Dämmen lassen muss, damit der Mieter dort wieder einen Kleiderschrank aufstellen kann oder ob man nachträglich den Mietvertrag ergänzen kann. Es gäbe in der Wohnung drei Innenwände die zum Aufstellen eines normalen Kleiderschrankes geeignet währen.

Wie sähe es dann ggf. aus wenn der Mieter für den Fall das er diese Wand nicht für einen Schrank nutzen kann, keine andere Wand dafür frei hat bzw. so einen großen Kleiderschrank hat das sonnst keine Stellfläche zur Verfügung steht. Könnte er aufgrund dessen dem Mietvertrag kündigen und eventuell entstehende Kosten für einen Umzug, Wohnungssuche dem Vermieter gegenüber geltend machen?

Das Problem ist die fehlende oder mangelafte Lüftung hinter dem Schrank. Ein Abrücken des Schrankes um 10 - 15 cm von der Wand kann möglicherweise schon zu einer Problemlösung beitragen.

vnA

Ein Abrücken des Schrankes um 10 - 15 cm von der Wand kann möglicherweise schon zu einer Problemlösung beitragen.

… und eigentlich sollte bei gesundem Menschenverstand und etwas Verständnis der Grundlagen von Schimmel+Heizen+Lüften niemand auf die Idee kommen eine Außenwand mit einem goßflächigen Kleiderschrank zuzustellen sodass dahinter keine Luft mehr zirkulieren kann.

Für diese Art von Schimmelbildung währe man als Vermieter eigentlich nicht zuständig. …

Der zitierte Sachverständige scheint mit dem Mietrecht eher weniger vertraut (das ist ja auch nicht seine Aufgabe). Leider ist es nämlich so, dass diverse Gerichte, das anders sehen - mal kurz gesagt, dass vernünftiges Verhalten+Möblieren vom Mieter weder vorausgesetzt noch verlangt werden kann. Es gibt auch andere Sachverständige, die etwas von Bauphysik und Mietrecht verstehen - z.B. hier mal die Urteilssammlung studieren - und auch die anderen Punkte dort sind sehr interessant (und vielleicht auch dem Mieter verständlich):
http://www.sachverstaendiger-harsch.de/Schimmel/Geri…
http://www.hausverwalter-abc.de/schimmel.html

Zu den Fragen:
Zunächst wäre die Kernfrage, ob der Sachverständige attestieren kann, dass hier kein Baumangel vorliegt, denn dafür hat zunächst der Vermieter die Beweislast. Dann, ob etwa der Mieter/Nutzer durch sein Verhalten/Möblieren und inwiefern genau zum Problem beigetragen oder es überhaupt verursacht hat und wie eine Schimmelbildung zu vermeiden wäre (das ist ja Sinn und Zweck einer Sachverständigenbewertung/eines solchen Gutachtens).

Wieviel Vernunft letztendlich vom Mieter verlangt werden kann, hängt dann ggf von der Ansicht eines Richters ab, wenn sich die Parteien nicht selbst einigen können (z.B. durch Änderung des Mietvertrags, was nur einvernehmlich erfolgen kann).

Außerordentlich/fristlos kündigen und Schadensersatzforderungen stellen kann der Mieter nur, wenn bauliche Mängel die (Mit)Ursache sind und der Vermieter diese nicht behebt.

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