Guten Tag,
man nehme an das man eine Wohnung vermietet, diese befindet sich im Souterrain. Der Mieter der Wohnung stellt an einer Außenwand dieser Wohnung einen sehr großen Kleiderschrank und bekommt hinter dem Schrank Schimmel. Der Vermieter lässt eine Fachfirma kommen, die die Aussage trifft das aus Bauphysikalengründen Außenwände in Kombination mit Kleiderschränken immer Problematisch sind. Vor allem wenn sich wie in diesem Fall die Außenwand auch noch teilweise im Erdreich befindet. Für diese Art von Schimmelbildung währe man als Vermieter eigentlich nicht zuständig. Leider war dem Vermieter das Problem mit Wand und Schrank nicht bewusst und konnte den Mieter so nicht vorwarnen bzw. im Mietvertag festhalten das dort kein Kleiderschrank stehen darf. Vermieter und Mieter haben sich aber schon in Bezug auf den verschimmelten Kleiderschrank geeinigt.
Nun würde sich die Frage stellen ob der Vermieter diese Wand sehr teuer entsprechend Dämmen lassen muss, damit der Mieter dort wieder einen Kleiderschrank aufstellen kann oder ob man nachträglich den Mietvertrag ergänzen kann. Es gäbe in der Wohnung drei Innenwände die zum Aufstellen eines normalen Kleiderschrankes geeignet währen.
Wie sähe es dann ggf. aus wenn der Mieter für den Fall das er diese Wand nicht für einen Schrank nutzen kann, keine andere Wand dafür frei hat bzw. so einen großen Kleiderschrank hat das sonnst keine Stellfläche zur Verfügung steht. Könnte er aufgrund dessen dem Mietvertrag kündigen und eventuell entstehende Kosten für einen Umzug, Wohnungssuche dem Vermieter gegenüber geltend machen?