Hallo,
mir ist ja bekannt, das unserer Meinungen dazu um 180° auseinander liegen. Dies liegt aber wohl eher daran, das smalbop eben kein VM wäre und es sich mit den Kosten über seine Forderungen zu einfach macht. Eine Mietwohnung muß sich eben auch Rechnen, sonst vermietet eben kaum eine mehr. Dann könnten sich die M eben umsehen wo sie etwas zu wohnen herbekommen.
es ist naheliegend, das immer erst die Schuld vom einen auf
den anderen abgewälzt wird. Alleredings ist in vielen Fällen
ein falsches Lüftungsverhalten schuld, gerade in Altbauten,
tdie mit Außendämmung und dichten Fenstern versehen wurden.
Und das sehe ich genau umgekehrt: Ein Gebäude, das luftdicht
gemacht wurde, braucht auch eine mechanische Lüftungsanlage
mit Wärmerückgewinnung, damit nach der Sanierung die
Luftfeuchtigkeit nicht überhand nimmt und eine hygienisch
einwandfreie Luftwechselrate eingehalten wird.
Bei nur Fenstereinbau wäre die Lüftungsanlage wohl teuer als
die neuen Fenster.
Bei „nur Fenstereinbau“ ist der Schimmelschaden
vorprogrammiert. Das sagt einem vielleicht nicht jeder Jurist,
aber jeder Fachmann.
Komisch, habe so etwas schon oft vorgenommen. Mit einer kleinen Schulung des M kommen die allermeisten gut damit zurecht. Nur ein sehr kleiner Beratungsresitenter Teil produziert Schimmel.
Von Vorprogammiert kann also nur geredet werden, wenn die M mit der Umstellung alleine gelassen werden und keine Nutzungsänderung mitgeteilt wird.
Das eine Lüftungsanlage alle halbe Jahr gewartet und gereinigt
(ca. ab 180 €/Halbjahr, ja nach Umfang) werden muß sollte dann
aber berücksichtigt werden. Dies wäre umzulegen.
Das scheint mir etwas hoch gegriffen, will es aber für den
Einzelfall nicht ausschließen. Ist sicher bauartabhängig.
ganz genau
Die Kosten setzen sich aus Anfahrt, Arbeitsaufwand, Reinigungsmittel, Filterwechsel etc. zusammen. Der Betriebsstrom blieb dabei noch unberücksichtig.
Wo wäre nun der Vorteil für den Mieter?
Wo ist der Vorteil einer Sanierung, die auf halbem Wege stehen
bleibt und nur zu einer Verschlimmbesserung führt?
Es geht nicht um eine komplette Sanierung. Nur um ggf. eine Wiederherstellung von bislang defekten Fenstern. (Im UP noch nicht einmal um dies.)
Wie soll ein VM eine Komplettsanierung mit alles stemmen, wenn nur das Geld für bessere Fenster da ist?
Das ist
nebenbei auch Stand der Technik.
Dies gilt eben nicht in der BRD. Es kommt auf die - allgemein
anerkannten Regeln der Technik - an!
Der Unterschied ist mir schon klar, aber mit den aaRdT kommt
man hier nicht weit, denn die hinken dem Stand der
Erkenntnisgewinnung mitunter um Jahrzehnte hinterher.
Ja, genau dies nennt sich Bestandschutz. Alles andere wäre eben Enteignung. Wer dies will, soll sich dann nicht über die Konsequenzen wundern.
Es kommt
wohl vor allem darauf an, ob ein Sanierungskonzept
funktioniert und damit gebrauchstauglich ist. Egal ob das
mittlerweile schon jeder Bauträger begriffen und akzeptiert
hat.
Davon war gar nicht die Rede. Wenn man eine Komplettsanierung durchführt wäre es natürlich von Vorteil dies mit einem guten Kosnzept durchzuführen. Ob die dann noch rentabel wäre steht auf einem anderen Blatt. Mit Lüftungsanlage rutschen dann eben immer öfter die Konzepte in unrentabel ab. Der M will komischerweise billige Mieten geboten bekommen, woran liegt das wohl.
Der Stand der Technik ändert sich oft mit jeder Fachmesse und
wäre von niemanden einzuhalten. Manchmal spricht sich dies
auch zu den Politikern herum. Wer will schon nach jeder
Neuerung (zB bei einer Elektrogeschichte) eine Baustelle zB in
seiner Wohnung etc. haben. Von den unzumutbaren Kosten mal
ganz zu schweigen.
So lange die Elektroinstallationen funktionieren, ist ja alles
OK und es besteht keine Not.
Aha, also doch Bestandsschutz.
Aber übertragen auf dieses
Beispiel ist der Einbau dichter Fenster ohne Zwangsbelüftung
so, als würde ich im Altbau von Öl- auf Elektroheizung
umstellen, aber alle alten Kabelquerschnitte und Sicherungen
drin lassen.
Dies wäre eine Sanierung mit schlechten Konzept. Aber was soll damit ausgedrückt werden? Nur weil man hier ein schlechtes und weitgehend unwahrscheinliches Modell kreiert, wäre dies mitnichten auf einen nur Fensteraustausch zu übertragen.
Es spräche dem Regelungsgehalt und der Intention der
Energieeinsparverordnung Hohn, wenn man die Häuser, ob Alt-
oder Neubau, erst dämmt und abdichtet, um anschließend per
Dauerdurchzug und hochgedrehter Heizung für ausreichende
Zufuhr erwärmter Frischluft sorgen zu müssen.
Es kommt aber sonst nicht zu einer Einsparung!
Meinst Du nun Geldeinsparung oder Energieeinsparung?
beides,
die Lüftungsanlage verbraucht auch Energie,
der Einbau der Lüftungsanlage Kosten,
zusätzlich erhöhen sich die laufenden Nebenkosten durch Wartung Reinigung und Strom
IdP wurde mir oft berichtet, dass nach einer Dämmmassnahme sich die Einsparung hinter den berechneten Werten einstellt. Meist war sie geringer als die Verteuerung durch die Moderniesierungsmieterhöhung.
Wenn nun auch noch eine Lüftungsanlage dazu kommt, wird es sogar für einen Planer noch schwieriger einen Vorteil für den M auszurechnen.
Der VM hat sowieso nur Aufwand, Kosten davon, ohne dabei den Ertrag zu erhöhen. Dies ist auch unter den Namen - Mieter-Vermieter Dilemma - bekannt.
Das Lüften
kostet idR weniger als eine Lüftungsanlage (s.u.), zumal dies
auch noch zusätzlich auf die 11% Modernisierungsmieterhöhung
aufgeschlagen werden müsste, die bezahlt dann auch der M.
Vielleicht tut er das lieber, als sich „dank“ einer
verpfuschten Sanierung den Schimmel ins Haus zu holen.
Das vielleicht kann bei den M nicht vorher abgefragt werden. Wenn es zu teuer wird zieht der M einfach aus. Der VM kann dann zusehen wie er die nun sehr viel teuere Wohnung am Mietermarkt vermietet. Dies wird sich ggf. nur über den Mietpreis machen lassen.
Zusammenfassend wird der VM nach seiner zu teueren Komplettsanierung durch M-wechsel auch noch weniger Ertrag einnehmen. Wo soll also ein unternehmerischer VM einen Vorteil dieser Massnahmen einsehen?
btw:
Die Fenster werden wegen Verschleiß etc. ausgetauscht, wenn es
mal an der Zeit ist. Der VM wird idR bessere Fenster (besser
isoliert und schallgedämmt, und eben auch dichter) einbauen
als die verherigen (zB von Holz- Kunststofffenster), auch um
den M etwas gutes zukommen zu lassen. Aus dieser
Nichtverpflichtung (bessere Fenster) nun eine zusätzliche
Pflicht für eine Lüftungsanlage abzuleiten ist absurd.
Nein, weil man aus der bestehenden Nichtverpflichtung zur
Verbesserung auch nicht das Recht einer Verschlechterung der
Mietsache herleiten kann. Wenn Nichtverpflichtung, dann Finger
weg von der Mietsache - oder die Arbeit richtig und ganz
machen!
Eine Verschlescherung tritt eben nicht ein, auch wenn der alte Standard (Holzfenser aus dem 1970ger) erfolgt. Ein Schreiner übernimmt dies gerne. Diese Fenster habe auf sicher eine bessere Zwangslüftung als moderne Kunststofffenster. Die anderen Vorteil wie Schall- und Wärmedammscheiben (zB 3fach Verglasung) entfallen dann auch. Genau diese wären aber die Verbesserung, neben der Dichtigkeit.
Begründung:
Die Holzfenster waren auch im damaligen Neuzustand undichter
als die modernen. Diese ehemalige Lüftungsleistung entfällt
bei den neuen und wird nun vom M selbst gesteuert vorgenommen.
Das kann und will er aber vielleicht nicht?
Wenn sich der Fortschritt ausbreitet, kann sich ein Nutzer einer gewissen Veränderung in einem Verhalten dazu nicht entziehen.
Beispiel:
Diem Autos lößten die Pferdekutschen ab. Früer konnte jeder ohne Führerschein ein Pferd bedienen. Dies ist nun mit einem Kraftfahrzeug nicht meht möglich. Selbst die Anschnallpflicht wird von fast keinem mehr in Frage gestellt.
Die Welt verändert sich ständig, der Mensch paßt sich an. So war es und so wird es immer bleiben. Wer etwas anderes fordert, beschwört eine Unanpassungsfähigkeit die dem Leben nicht förderlich sein kann.
Dies allein ist schon ein großer Vorteil (neben den anderen s.
o.). So wird eben nicht zwangsdauergelüftet, sondern gezielt
auf das Nutzerverhalten hin.
Keineswegs muss das ein Vorteil sein.
Nur, wenn sich der M nicht auf die neuen Gegebenheiten einstellt (s. o.). Die Gewohnheit ändern ist aber das schwerste, was man einem Menschen abverlangen kann. Es wird dann eben eher Schimmmel in Kauf genommen
-(.
Und dass die unausrottbare (da von der Mehrheit der
bauphysikalischen Laien immer wieder gerne geäußerte)
angebliche Alternative „alle 2 Stunden 5 Minuten querlüften“
nicht mal theoretisch funktioniert, weiß jeder, der tagsüber
arbeitet und nachts gerne länger als 2 Stunden durchschläft.
Nicht alle 2 Stunden, sondern vormittags und abends 2x in Abstand von mindestens einer Stunde. Einfach mal probieren und nicht nur zetern
-). Wenn es immer noch zu feucht in der Wohnung wäre (Tauwasser unten an der Scheibe) eben zwichendurch mal stoßlüften (ca. 3 Min).
Komisch, bei mir funktioniert es, siehe mein anderes Posting in diesem Thread.
btw:
Statt morgens kann iÜ auch Mittags 2x gelüftet werden.
Wenn morgens vor dem ausserhaus gehen nicht die Zeit fürs zweite Lüften bleibt, so kann dies auch Mittags nachgeholt werden.
Das Prinzip wäre eben wichtig nicht der Startzeitpunkt für das erste Lüften. Zur Not kann auch 4 mal im Abstand einer Stunde gelüftet werden.
Dies ist mit Verlaub gesagt Unsinn.
Gesteuert gelüftet wird nur wenn sich Leut/e in der Wohnung
aufhalten, weil nur dann auch (idR) sich Feuchtigkeit in der
Wohnung bildet (zB durch Ausatmen, bis zu 2L/Tag pro Person).
Nasse Wäsche aufhängen in der Wohnung muß dann eben bei
Anwesenheit erfolgen, oder eben woanders. Badewasser etc. kann
man vor dem Verlassen der Wohnung unkompliziert ablassen…
Und das Aquarium auch und die Pflanzen schmeißt man auch alle
raus und Urlaub macht man eh zu Hause.
Bei besonderen Feuchtquellen wie Aquarium, Terrarien etc. genügt manchmal die 2*2 Methode nicht ausreichend. Dann wäre eben zwischendurch nur für diesen betroffenen Raum ggf. zusätzlich stoßlüften erforderlich.
Wenn übermäßig viele Feuchtequellen vorhanden sind, wäre diese Wohnung dafür ungeeignet. Durch das Betreiben eins Luftentfeuchters kann der bestimmungsgemäße Zustand wieder hergestellt werden.
btw:
Eine Wohnung ist idR nicht dazu geschaffen übermäßig offende Feuchtigkeitsspender wie oben genannt zu beherbergen. Wenn man soetwas vorhat sollte wirklich eine Wohnung mit Lüftungsanlage gewählt werden und keinen Altbau! Manchmal reicht auch eine Wohnung mit größeren Luftvolumen und mehr Wandfläche um die zusätzliche Feuchtigkeit bis zum Lüften zu puffern.
…in einem Urteil muß sogar der M in einem innen liegenden
Bad die Fliesen trockenwischen, damit kein Schimmel entsteht.
An der Existenz solcher Urteile habe ich keinen Zweifel, schon
Ludwig Thoma sagte ja „Einserjurist und auch sonst von nur
mäßigem Verstand“. Sie beweisen nur nicht die sachgerechte
Sicht des Richters.
Nein, das beweist, das der Richter die Physik ganz genau verstanden hat.
Das nasse Wischtuch enthält dann die
Feuchtigkeit, die vorher auf den Fliesen war. Sie ist aber
immer noch in der Wohnung.
Zunächst wird das überschußwasser ausgewrungen und steht im Abfluß nicht mehr zur Luftfeuchtigkeit zur Verfügung. Trocknen in der Wohnung geht sowieso nur, wenn zeitnah die Feuchtigkeit abtransportiert wird. Wohnungen sind iÜ auch keine Trockenräume. Trockenräume sind bei Neubauten pflicht. Bei Altbauten idR im (eigenen) Keller vorhanden.
Der M sollte dies auch berücksichtigen.
Nur aus Bequemlichkeit sich den Schimmel in die Wohnung holen wäre zwar einfach, hat aber nichts mit der Obhutspflicht des M zu tun.
Und innen liegende Bäder haben
sowieso keine kalten Wandoberflächen. Was ist das -
Juristenphysik?
Nein, das Spritzwasser vom Duschen/Baden genügt dazu egal wie kalt die Fliesen sind. Um dies zu durchschauen braucht man nicht studieren.
Dies alles gehört eben auch zu der Obhutsplicht eines M oder
Nutzers um eben Schaden von der Wohnung abzuhalten.
Wenn der Vermieter die Mietsache so verändert, dass die
bisherige Nutzung nicht mehr möglich ist, sondern vertiefte
bauphysikalische Kenntnisse des Mieters nötig sind, dann ist
die Tauglichkeit der Mietsache für den gewöhnlichen
Gebrauch vom Vermieter eigenmächtig verschlechtert worden.
Nein, die Verbesserung liegt doch ggf. im Schallschutz und der Wärmedämmung der Fensterscheiben/-rahmen. Der M muss sich eben auch mal auf andere verbesserte Eigenschaften seiner Wohnung einstellen können. Ein Recht auf Nichtveränderung gibt es an dieser Stelle nicht. Bequemlichkeit hemmt sonst den Fortschritt. Imho geschied dies bereits.
Imho sollte jeder ein Hydrometer (analog ab 10 €, digital ab
ca. ab 27 €) besitzen. Dies zeigt an wann spätestens zu lüften
wäre. Das Gerät amortisiert sich sehr schnell und und beugt
bei richtigen Gebrauch auch Schimmel sehr gut vor.
Ich schließe meine Beweisführung ab.
Da konnten keine Gegenbeweise zu meinen Ausführungen erkannt werden, außer Behauptungen und Annahmen.
PS: Wenn die Lüftungsanlagenkosten nicht umzulegen wären,
verzichete womöglich der VM auf eine Dämmung, gute moderen
Fenster etc. Wem nutzt dies?
Warum soll die Lüftungsanlage nicht umzulegen sein? Sie ist
schließlich sinnvoller, wenn nicht notwendiger Bestandteil
jeder Modernisierung. Und dann eben als solcher auch mit zu
bezahlen.
Ganz besonders teuer wird es, wenn die Lüftungtskanäle verkeimt sind.
;-(
Manchmal läßt sich so ein Schaden gar nicht mehr reparieren. Dann müssen alle Leitungen aus den Wohnungen… 
Natürlich kann man auch so lustige Lüftungsschlitze
in die neuen, dicht schließenden Fensterrahmen einbauen, das
gab’s ja irrwitzigerweise auch mal einige Zeit lang, weil der
Fenstertausch allein eben nicht funktioniert.
Weil die Nutzer hartnäckig Ihre Lebenbequemlichkeiten nicht aufgeben bzw. anpassen möchten. Lieber bezahlen sie mehr für eine ungesteuerte Zwangslüftung und/oder nehmen Schimmelbildung in Kauf.
vlg MC