Schimmel. melden, oder warten bis auszug ?

hallo

angenommen ein mieter wohnt in einer wohnung. nun, nach 3 jahren merkt man schimmel befall innen an den außenwänden der wohnung ( fensterecken ).

nun stellt sich der mieter die frage ob er dies noch melden soll, oder ob er es übermalen soll da er in ca 3, 4 monaten sowieso ausziehen will.

es würde am ende ja nur ärger geben da der vermieter wohl auf falsches heizen und lüften herumreitet und der mieter auf den undichten fenster und türen ( was man auch merkt, da es an den fensters immer eiskalt rein zieht ).

was würdet ihr empfehlen ? wie sieht es rechtlich aus ? die chancen das der mieter bei meldung wenig ärger bekommt ?

mfg

Also…
Wenn der Mieter beweissen kann das die Fenster undicht sind, dann kann man es dem Vermieter melden und auf Besserung bestehen.

Da der Mieter aber ja schon bald ausziehen will, würde ich es einfach überstreichen und beim Auzug grad nochmal.

Soll sich dann der Nachmieter mit rummachen.

Ist am Ende besser, da es wahrscheinlich nie gut ausgehen wird oder der Mieter die Kosten am Ende übernehmen muss

…hallo…ich würde den Vermieter sofort (schriftlich) informieren, damit der Vermieter sofort etwas gegen Schimmelbefall unternehmen kann. Informieren Sie sich auch unter (Schimmel in der Wohnung) im Internet.Beispiel: wenn Sie Schimmel am Brot feststellen ist das ganze Brot befallen und muß weggeworfen werden. Wenn Sie Schimmel in einem Schlafraum feststellen…ist das ganze Zimmer verseucht.(Luftverschmutzung) Die Schimmelsporen sind überall in der Luft.

Hallo Eric,

das Dir der VM die Schuld für den Schimmel gibt liegt nahe. Leider bekommen ja wohl in den meisten Fällen die Mieter dafür die Schuld.

Sagen würde ich es dem VM auf jeden Fall. Stell dir mal vor, Du ziehst in eine neue Wohnung und alles incl. Schimmel ist schön übergemalt. Würde Dich doch sicherlich auch extrem ärgern, wenn Dir als Neumieter davon keiner etwas erzählt, oder? Würdest Du die Wohnung dann noch mieten?

Ich persönlich würde glaube ich nur eine unrenovierte Wohnung mieten, da geht man zumindest in Sachen Schimmel kein Risiko ein.

LG
Bienewilli

zur Qualität einer Antwort mit Schimmel
Hallo

…hallo…ich würde den Vermieter sofort (schriftlich)
informieren,

Es scheint ein Schaden schon länger zu bestehen. Wegen er Melde- und Obhutspflicht des M zum VM durch nicht bzw. verspäteten meldens ist nun der Schaden vergrößert. Zudem kann auch dies auch zusätzlich durch eine schlechte Regulierung der Raumfeuchtigkeit erfolgt sein.
Der M wäre ggf. für diese und auch die zusätzlichen Folgeschäden Verantwortlich und trägt somit die (Teil-)Kosten.

Zum „ich“ siehe ganz unten im Brett oder:
http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi

damit der Vermieter sofort etwas gegen
Schimmelbefall unternehmen kann.

Hmm, es können Maßnahmen eingeleitet werden. Ob dies gleich zum Schimmel selbst erfolgt bleibt dem VM überlassen. Manche VM möchten vor der Instandsetzung doch noch Fotos, Beweise, Gutachten etc. sichern. Das kann schon mal ein paar Tage dauern. Daran könnte sich auch entscheiden, wer die Rechung der Reparatur trägt.

Informieren Sie sich auch
unter (Schimmel in der Wohnung) im Internet.

Toller Tipp, gilt auch für die Verfasserin dieses Satzes (!)…
…auch weil einen Thread unter diesen noch auf eine Antwort für die Behauptung von Schimmel als Gefahr auf eine Gesundheit von liebertee aussteht. Wir sind da auch sehr gespannt, weil Sie sich bislang eher als nach dem Prinzip „was angenehm zu antworten“ richtet als nach Fachwissen.

Beispiel: wenn Sie
Schimmel am Brot feststellen ist das ganze Brot befallen und
muß weggeworfen werden.

Nur mit dem Unterschied, dass sich hier keine Schuldfrage stellt. Also wozu dient dieses Beispiel? Ein Raum kann wohl kaum aus einer Wohnung entsorgt werden.

Wenn Sie Schimmel in einem Schlafraum
feststellen…

Von einem Schlafraum war hier nichts erwähnt. Warum werden also Zusatzparameter erfunden?

ist das ganze Zimmer
verseucht.(Luftverschmutzung)

Ob die Raumluft mit zuviel Schimmel angereichert wäre kann nur eine spezielle Untersuchung klären. Dabei würden auch Proben von außen genommen. Dazu wird vorher ausgiebig gelüftet, weil man nicht die angereicherten Sporen seid dem letzten Mieterlüften zählen möchte.

btw:
Die Zusamensetzung der Keime kann sich allerdings nach ca. 2 -3 Wochen (also bis das Ergebnis eintrifft) im betreffenden Raum schon wieder geändert haben, zB von gefährdend zu unbedenklich und umgekehrt, s. u.

Die Schimmelsporen sind überall
in der Luft.

Endlich mal eine richtige Aussage. Das liegt auch daran, das Sporen einfach überall (vermutlich sogar im Weltraum) in der Umwelt vorkommen.

Die Frage wäre nur, ob sie die Gesundheit (zB Vorgeschädigten) gefährden könnten (Möglichkeitsform! von ca. 0,1% aller Sorten) und in ausreichender Anzahl vorhanden sind. Deshalb sei die Ausage von überall in der Luft weder zielführend noch hilfreich.

btw:
Zwischen gefährdend und Gefahr besteht ein großer Unterschied.

Sei doch bitte so freundlich und unterlasse einfach mal unkompetente Beiträge. Dies würde sich nicht nur den Lesern gefallen, sondern auch den Frager ein wenig mehr helfen statt verwirren!

vlg MC

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Hallo Eric,

das Dir der VM die Schuld für den Schimmel gibt liegt nahe.
Leider bekommen ja wohl in den meisten Fällen die Mieter dafür
die Schuld.

Hi,

es ist naheliegend, das immer erst die Schuld vom einen auf den anderen abgewälzt wird. Alleredings ist in vielen Fällen ein falsches Lüftungsverhalten schuld, gerade in Altbauten, die mit Außendämmung und dichten Fenstern versehen wurden.

Sollte sich im oben geschilderten Fall nachträglich herausstellen, das das Schimmelproblem durch den Vormiete stammt und auf falsches Lüftungsverhalten zurückzuführen ist, könnte der Vormieter schadenersatzpflichtig werden.

Der Mieter ist verpflichtet Schäden an der Mietsache unverzüglich dem VM zu melden um weiteren Schaden abzuwenden.

Gruß
Tina

Wenn der Mieter beweissen kann das die Fenster undicht sind,
dann kann man es dem Vermieter melden und auf Besserung
bestehen.

Alle Fenster sind undicht, was man daran erkennt, daß in den meisten Häusern und Wohnungen langfristig Menschen leben können. Die entscheidende Frage ist also vielmehr, wie undicht sie sind - und wie geheizt und gelüftet wird.

Gruß
C.

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Hallo Tina

es ist naheliegend, das immer erst die Schuld vom einen auf
den anderen abgewälzt wird. Alleredings ist in vielen Fällen
ein falsches Lüftungsverhalten schuld, gerade in Altbauten,
tdie mit Außendämmung und dichten Fenstern versehen wurden.

Und das sehe ich genau umgekehrt: Ein Gebäude, das luftdicht gemacht wurde, braucht auch eine mechanische Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, damit nach der Sanierung die Luftfeuchtigkeit nicht überhand nimmt und eine hygienisch einwandfreie Luftwechselrate eingehalten wird. Das ist nebenbei auch Stand der Technik.

Es spräche dem Regelungsgehalt und der Intention der Energieeinsparverordnung Hohn, wenn man die Häuser, ob Alt- oder Neubau, erst dämmt und abdichtet, um anschließend per Dauerdurchzug und hochgedrehter Heizung für ausreichende Zufuhr erwärmter Frischluft sorgen zu müssen.

Und dass die unausrottbare (da von der Mehrheit der bauphysikalischen Laien immer wieder gerne geäußerte) angebliche Alternative „alle 2 Stunden 5 Minuten querlüften“ nicht mal theoretisch funktioniert, weiß jeder, der tagsüber arbeitet und nachts gerne länger als 2 Stunden durchschläft.

Gruß
smalbop

Hi

es ist naheliegend, das immer erst die Schuld vom einen auf
den anderen abgewälzt wird. Alleredings ist in vielen Fällen
ein falsches Lüftungsverhalten schuld, gerade in Altbauten,
tdie mit Außendämmung und dichten Fenstern versehen wurden.

Und das sehe ich genau umgekehrt: Ein Gebäude, das luftdicht
gemacht wurde, braucht auch eine mechanische Lüftungsanlage
mit Wärmerückgewinnung, damit nach der Sanierung die
Luftfeuchtigkeit nicht überhand nimmt und eine hygienisch
einwandfreie Luftwechselrate eingehalten wird.

Bei nur Fenstereinbau wäre die Lüftungsanlage wohl teuer als die neuen Fenster.

Das eine Lüftungsanlage alle halbe Jahr gewartet und gereinigt (ca. ab 180 €/Halbjahr, ja nach Umfang) werden muß sollte dann aber berücksichtigt werden. Dies wäre umzulegen.
Wo wäre nun der Vorteil für den M?

Das ist
nebenbei auch Stand der Technik.

Dies gilt eben nicht in der BRD. Es kommt auf die - allgemein anerkannten Regeln der Technik - an!
Der Stand der Technik ändert sich oft mit jeder Fachmesse und wäre von niemanden einzuhalten. Manchmal spricht sich dies auch zu den Politikern herum. Wer will schon nach jeder Neuerung (zB bei einer Elektrogeschichte) eine Baustelle zB in seiner Wohnung etc. haben. Von den unzumutbaren Kosten mal ganz zu schweigen.

Es spräche dem Regelungsgehalt und der Intention der
Energieeinsparverordnung Hohn, wenn man die Häuser, ob Alt-
oder Neubau, erst dämmt und abdichtet, um anschließend per
Dauerdurchzug und hochgedrehter Heizung für ausreichende
Zufuhr erwärmter Frischluft sorgen zu müssen.

Es kommt aber sonst nicht zu einer Einsparung! Das Lüften kostet idR weniger als eine Lüftungsanlage (s.u.), zumal dies auch noch zusätzlich auf die 11% Modernisierungsmieterhöhung aufgeschlagen werden müsste, die bezahlt dann auch der M.

btw:
Die Fenster werden wegen Verschleiß etc. ausgetauscht, wenn es mal an der Zeit ist. Der VM wird idR bessere Fenster (besser isoliert und schallgedämmt, und eben auch dichter) einbauen als die verherigen (zB von Holz- Kunststofffenster), auch um den M etwas gutes zukommen zu lassen. Aus dieser Nichtverpflichtung (bessere Fenster) nun eine zusätzliche Pflicht für eine Lüftungsanlage abzuleiten ist absurd.

Begründung:
Die Holzfenster waren auch im damaligen Neuzustand undichter als die modernen. Diese ehemalige Lüftungsleistung entfällt bei den neuen und wird nun vom M selbst gesteuert vorgenommen. Dies allein ist schon ein großer Vorteil (neben den anderen s. o.). So wird eben nicht zwangsdauergelüftet, sondern gezielt auf das Nutzerverhalten hin.

Und dass die unausrottbare (da von der Mehrheit der
bauphysikalischen Laien immer wieder gerne geäußerte)
angebliche Alternative „alle 2 Stunden 5 Minuten querlüften“
nicht mal theoretisch funktioniert, weiß jeder, der tagsüber
arbeitet und nachts gerne länger als 2 Stunden durchschläft.

Dies ist mit Verlaub gesagt Unsinn.

Gesteuert gelüftet wird nur wenn sich Leut/e in der Wohnung aufhalten, weil nur dann auch (idR) sich Feuchtigkeit in der Wohnung bildet (zB durch Ausatmen, bis zu 2L/Tag pro Person). Nasse Wäsche aufhängen in der Wohnung muß dann eben bei Anwesenheit erfolgen, oder eben woanders. Badewasser etc. kann man vor dem Verlassen der Wohnung unkompliziert ablassen…
…in einem Urteil muß sogar der M in einem innen liegenden Bad die Fliesen trockenwischen, damit kein Schimmel entsteht.

Dies alles gehört eben auch zu der Obhutsplicht eines M oder Nutzers um eben Schaden von der Wohnung abzuhalten.

Imho sollte jeder ein Hydrometer (analog ab 10 €, digital ab ca. ab 27 €) besitzen. Dies zeigt an wann spätestens zu lüften wäre. Das Gerät amortisiert sich sehr schnell und und beugt bei richtigen Gebrauch auch Schimmel sehr gut vor.

vlg MC

PS: Wenn die Lüftungsanlagenkosten nicht umzulegen wären, verzichete womöglich der VM auf eine Dämmung, gute moderen Fenster etc. Wem nutzt dies?

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Hallo

es ist naheliegend, das immer erst die Schuld vom einen auf
den anderen abgewälzt wird. Alleredings ist in vielen Fällen
ein falsches Lüftungsverhalten schuld, gerade in Altbauten,
tdie mit Außendämmung und dichten Fenstern versehen wurden.

Und das sehe ich genau umgekehrt: Ein Gebäude, das luftdicht
gemacht wurde, braucht auch eine mechanische Lüftungsanlage
mit Wärmerückgewinnung, damit nach der Sanierung die
Luftfeuchtigkeit nicht überhand nimmt und eine hygienisch
einwandfreie Luftwechselrate eingehalten wird.

Bei nur Fenstereinbau wäre die Lüftungsanlage wohl teuer als
die neuen Fenster.

Bei „nur Fenstereinbau“ ist der Schimmelschaden vorprogrammiert. Das sagt einem vielleicht nicht jeder Jurist, aber jeder Fachmann.

Das eine Lüftungsanlage alle halbe Jahr gewartet und gereinigt
(ca. ab 180 €/Halbjahr, ja nach Umfang) werden muß sollte dann
aber berücksichtigt werden. Dies wäre umzulegen.

Das scheint mir etwas hoch gegriffen, will es aber für den Einzelfall nicht ausschließen. Ist sicher bauartabhängig.

Wo wäre nun der Vorteil für den Mieter?

Wo ist der Vorteil einer Sanierung, die auf halbem Wege stehen bleibt und nur zu einer Verschlimmbesserung führt?

Das ist
nebenbei auch Stand der Technik.

Dies gilt eben nicht in der BRD. Es kommt auf die - allgemein
anerkannten Regeln der Technik - an!

Der Unterschied ist mir schon klar, aber mit den aaRdT kommt man hier nicht weit, denn die hinken dem Stand der Erkenntnisgewinnung mitunter um Jahrzehnte hinterher. Es kommt wohl vor allem darauf an, ob ein Sanierungskonzept funktioniert und damit gebrauchstauglich ist. Egal ob das mittlerweile schon jeder Bauträger begriffen und akzeptiert hat.

Der Stand der Technik ändert sich oft mit jeder Fachmesse und
wäre von niemanden einzuhalten. Manchmal spricht sich dies
auch zu den Politikern herum. Wer will schon nach jeder
Neuerung (zB bei einer Elektrogeschichte) eine Baustelle zB in
seiner Wohnung etc. haben. Von den unzumutbaren Kosten mal
ganz zu schweigen.

So lange die Elektroinstallationen funktionieren, ist ja alles OK und es besteht keine Not. Aber übertragen auf dieses Beispiel ist der Einbau dichter Fenster ohne Zwangsbelüftung so, als würde ich im Altbau von Öl- auf Elektroheizung umstellen, aber alle alten Kabelquerschnitte und Sicherungen drin lassen.

Es spräche dem Regelungsgehalt und der Intention der
Energieeinsparverordnung Hohn, wenn man die Häuser, ob Alt-
oder Neubau, erst dämmt und abdichtet, um anschließend per
Dauerdurchzug und hochgedrehter Heizung für ausreichende
Zufuhr erwärmter Frischluft sorgen zu müssen.

Es kommt aber sonst nicht zu einer Einsparung!

Meinst Du nun Geldeinsparung oder Energieeinsparung?

Das Lüften
kostet idR weniger als eine Lüftungsanlage (s.u.), zumal dies
auch noch zusätzlich auf die 11% Modernisierungsmieterhöhung
aufgeschlagen werden müsste, die bezahlt dann auch der M.

Vielleicht tut er das lieber, als sich „dank“ einer verpfuschten Sanierung den Schimmel ins Haus zu holen.

btw:
Die Fenster werden wegen Verschleiß etc. ausgetauscht, wenn es
mal an der Zeit ist. Der VM wird idR bessere Fenster (besser
isoliert und schallgedämmt, und eben auch dichter) einbauen
als die verherigen (zB von Holz- Kunststofffenster), auch um
den M etwas gutes zukommen zu lassen. Aus dieser
Nichtverpflichtung (bessere Fenster) nun eine zusätzliche
Pflicht für eine Lüftungsanlage abzuleiten ist absurd.

Nein, weil man aus der bestehenden Nichtverpflichtung zur Verbesserung auch nicht das Recht einer Verschlechterung der Mietsache herleiten kann. Wenn Nichtverpflichtung, dann Finger weg von der Mietsache - oder die Arbeit richtig und ganz machen!

Begründung:
Die Holzfenster waren auch im damaligen Neuzustand undichter
als die modernen. Diese ehemalige Lüftungsleistung entfällt
bei den neuen und wird nun vom M selbst gesteuert vorgenommen.

Das kann und will er aber vielleicht nicht?

Dies allein ist schon ein großer Vorteil (neben den anderen s.
o.). So wird eben nicht zwangsdauergelüftet, sondern gezielt
auf das Nutzerverhalten hin.

Keineswegs muss das ein Vorteil sein.

Und dass die unausrottbare (da von der Mehrheit der
bauphysikalischen Laien immer wieder gerne geäußerte)
angebliche Alternative „alle 2 Stunden 5 Minuten querlüften“
nicht mal theoretisch funktioniert, weiß jeder, der tagsüber
arbeitet und nachts gerne länger als 2 Stunden durchschläft.

Dies ist mit Verlaub gesagt Unsinn.
Gesteuert gelüftet wird nur wenn sich Leut/e in der Wohnung
aufhalten, weil nur dann auch (idR) sich Feuchtigkeit in der
Wohnung bildet (zB durch Ausatmen, bis zu 2L/Tag pro Person).
Nasse Wäsche aufhängen in der Wohnung muß dann eben bei
Anwesenheit erfolgen, oder eben woanders. Badewasser etc. kann
man vor dem Verlassen der Wohnung unkompliziert ablassen…

Und das Aquarium auch und die Pflanzen schmeißt man auch alle raus und Urlaub macht man eh zu Hause.

…in einem Urteil muß sogar der M in einem innen liegenden
Bad die Fliesen trockenwischen, damit kein Schimmel entsteht.

An der Existenz solcher Urteile habe ich keinen Zweifel, schon Ludwig Thoma sagte ja „Einserjurist und auch sonst von nur mäßigem Verstand“. Sie beweisen nur nicht die sachgerechte Sicht des Richters. Das nasse Wischtuch enthält dann die Feuchtigkeit, die vorher auf den Fliesen war. Sie ist aber immer noch in der Wohnung. Und innen liegende Bäder haben sowieso keine kalten Wandoberflächen. Was ist das - Juristenphysik?

Dies alles gehört eben auch zu der Obhutsplicht eines M oder
Nutzers um eben Schaden von der Wohnung abzuhalten.

Wenn der Vermieter die Mietsache so verändert, dass die bisherige Nutzung nicht mehr möglich ist, sondern vertiefte bauphysikalische Kenntnisse des Mieters nötig sind, dann ist die Tauglichkeit der Mietsache für den gewöhnlichen Gebrauch vom Vermieter eigenmächtig verschlechtert worden.

Imho sollte jeder ein Hydrometer (analog ab 10 €, digital ab
ca. ab 27 €) besitzen. Dies zeigt an wann spätestens zu lüften
wäre. Das Gerät amortisiert sich sehr schnell und und beugt
bei richtigen Gebrauch auch Schimmel sehr gut vor.

Ich schließe meine Beweisführung ab.

PS: Wenn die Lüftungsanlagenkosten nicht umzulegen wären,
verzichete womöglich der VM auf eine Dämmung, gute moderen
Fenster etc. Wem nutzt dies?

Warum soll die Lüftungsanlage nicht umzulegen sein? Sie ist schließlich sinnvoller, wenn nicht notwendiger Bestandteil jeder Modernisierung. Und dann eben als solcher auch mit zu bezahlen. Natürlich kann man auch so lustige Lüftungsschlitze in die neuen, dicht schließenden Fensterrahmen einbauen, das gab’s ja irrwitzigerweise auch mal einige Zeit lang, weil der Fenstertausch allein eben nicht funktioniert.

Gruß
smalbop

Hallo Tina

es ist naheliegend, das immer erst die Schuld vom einen auf
den anderen abgewälzt wird. Alleredings ist in vielen Fällen
ein falsches Lüftungsverhalten schuld, gerade in Altbauten,
tdie mit Außendämmung und dichten Fenstern versehen wurden.

Und das sehe ich genau umgekehrt: Ein Gebäude, das luftdicht
gemacht wurde, braucht auch eine mechanische Lüftungsanlage
mit Wärmerückgewinnung, damit nach der Sanierung die
Luftfeuchtigkeit nicht überhand nimmt und eine hygienisch
einwandfreie Luftwechselrate eingehalten wird. Das ist
nebenbei auch Stand der Technik.

Hi,

in vielen dieser nachträglich luftdicht gemachten Altbauten fehlt aber eine Zwangsentlüftung. Für Menschen, die nicht den ganzen Tag zuhause sind, ist es eigentlich unmöglich so zu lüften, das kein Schimmel entsteht.

Das oftmals ein nachträglicher Einbau einer Zwangsentlüftung notwendig ist, habe ich hier schon mehrmals geschrieben.

Ob es jedesmal sinnvoll ist, einen Altbau luftdicht zu machen, darüber streiten sich Experten…

Ich kenne Menschen, die ihr Haus nachträglich dämmten und sich so Schimmel ins Haus holten. Der Einbau einer Lüftungsanlage hat zwar Abhilfe geschaffen, war aber auch ziemlich teuer.

Ob und in welchem Zeitraum sich diese Kosten wieder amortisieren kann ich aber nicht sagen.

Gruß
Tina

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Hi

in vielen dieser nachträglich luftdicht gemachten Altbauten
fehlt aber eine Zwangsentlüftung. Für Menschen, die nicht den
ganzen Tag zuhause sind, ist es eigentlich unmöglich so zu
lüften, das kein Schimmel entsteht.

Dies wird von mir ganz anderes gesehen aus eingener Erfahrung.
Genau dieser Fall, 1900ter Jahrgang, Heiztherme und neue 3fach verglaste Fenster.
2 Personen, Pflanzen, Wannenbad, eben ganz normal.
Vorher Schimmel in derselben Wohnung! Durch zu wenig Heiztemperatur, zugestellte Heizkörper, keine Vorhäbge vor den Fenstern (nachts zugezogen) und wenig bis gar nicht Lüften.

Nun wurde nichts verändert außer einen Dunstabzug nach aussen und Vorhänge vor Fenster und Wohnungseinganstür. Es wurde nun morgens früh (auch gerade bei Frost, sehr trockene Luft!) zweimal ca. 2 Minuten in einer Stunde Abstand quergelüftet. Alternativ ca. 3 Minuten stoßgelüftet. Abends nochmal dasselbe. Geheizt wurde nur tagsüber auf 21°C, nachts 15°C.

Ergebnis:
Die Luftfeuchtigkeit sank unter 50% bei 21°C innerhalb von 4 Wochen!
Es muß nun zusätzlich nasse Tücher oder Wäsche aufgehängt werden, damit wieder angenehme 50% bis 60% Luftfeuchtigkeit in den Räumen herrscht. Das Hydrometer hilft da sehr gut beim Austarieren der Luftfeuchtigkeit.

Für mich beweist dies, das ein richtiges Nutzerverhalten ein sehr gutes Wohnen in so einen Altbau möglich ist. Wer aber zu geizig mit Heizen und Lüften umgeht gewirkt das Gegenteil und wäre eben für so einen Altbau nicht geeignet und sollte sich einen moderenen Bau zum Wohnen (aus-) suchen.

vlg MC

Hallo,
mir ist ja bekannt, das unserer Meinungen dazu um 180° auseinander liegen. Dies liegt aber wohl eher daran, das smalbop eben kein VM wäre und es sich mit den Kosten über seine Forderungen zu einfach macht. Eine Mietwohnung muß sich eben auch Rechnen, sonst vermietet eben kaum eine mehr. Dann könnten sich die M eben umsehen wo sie etwas zu wohnen herbekommen.

es ist naheliegend, das immer erst die Schuld vom einen auf
den anderen abgewälzt wird. Alleredings ist in vielen Fällen
ein falsches Lüftungsverhalten schuld, gerade in Altbauten,
tdie mit Außendämmung und dichten Fenstern versehen wurden.

Und das sehe ich genau umgekehrt: Ein Gebäude, das luftdicht
gemacht wurde, braucht auch eine mechanische Lüftungsanlage
mit Wärmerückgewinnung, damit nach der Sanierung die
Luftfeuchtigkeit nicht überhand nimmt und eine hygienisch
einwandfreie Luftwechselrate eingehalten wird.

Bei nur Fenstereinbau wäre die Lüftungsanlage wohl teuer als
die neuen Fenster.

Bei „nur Fenstereinbau“ ist der Schimmelschaden
vorprogrammiert. Das sagt einem vielleicht nicht jeder Jurist,
aber jeder Fachmann.

Komisch, habe so etwas schon oft vorgenommen. Mit einer kleinen Schulung des M kommen die allermeisten gut damit zurecht. Nur ein sehr kleiner Beratungsresitenter Teil produziert Schimmel.
Von Vorprogammiert kann also nur geredet werden, wenn die M mit der Umstellung alleine gelassen werden und keine Nutzungsänderung mitgeteilt wird.

Das eine Lüftungsanlage alle halbe Jahr gewartet und gereinigt
(ca. ab 180 €/Halbjahr, ja nach Umfang) werden muß sollte dann
aber berücksichtigt werden. Dies wäre umzulegen.

Das scheint mir etwas hoch gegriffen, will es aber für den
Einzelfall nicht ausschließen. Ist sicher bauartabhängig.

ganz genau
Die Kosten setzen sich aus Anfahrt, Arbeitsaufwand, Reinigungsmittel, Filterwechsel etc. zusammen. Der Betriebsstrom blieb dabei noch unberücksichtig.

Wo wäre nun der Vorteil für den Mieter?

Wo ist der Vorteil einer Sanierung, die auf halbem Wege stehen
bleibt und nur zu einer Verschlimmbesserung führt?

Es geht nicht um eine komplette Sanierung. Nur um ggf. eine Wiederherstellung von bislang defekten Fenstern. (Im UP noch nicht einmal um dies.)
Wie soll ein VM eine Komplettsanierung mit alles stemmen, wenn nur das Geld für bessere Fenster da ist?

Das ist
nebenbei auch Stand der Technik.

Dies gilt eben nicht in der BRD. Es kommt auf die - allgemein
anerkannten Regeln der Technik - an!

Der Unterschied ist mir schon klar, aber mit den aaRdT kommt
man hier nicht weit, denn die hinken dem Stand der
Erkenntnisgewinnung mitunter um Jahrzehnte hinterher.

Ja, genau dies nennt sich Bestandschutz. Alles andere wäre eben Enteignung. Wer dies will, soll sich dann nicht über die Konsequenzen wundern.

Es kommt
wohl vor allem darauf an, ob ein Sanierungskonzept
funktioniert und damit gebrauchstauglich ist. Egal ob das
mittlerweile schon jeder Bauträger begriffen und akzeptiert
hat.

Davon war gar nicht die Rede. Wenn man eine Komplettsanierung durchführt wäre es natürlich von Vorteil dies mit einem guten Kosnzept durchzuführen. Ob die dann noch rentabel wäre steht auf einem anderen Blatt. Mit Lüftungsanlage rutschen dann eben immer öfter die Konzepte in unrentabel ab. Der M will komischerweise billige Mieten geboten bekommen, woran liegt das wohl.

Der Stand der Technik ändert sich oft mit jeder Fachmesse und
wäre von niemanden einzuhalten. Manchmal spricht sich dies
auch zu den Politikern herum. Wer will schon nach jeder
Neuerung (zB bei einer Elektrogeschichte) eine Baustelle zB in
seiner Wohnung etc. haben. Von den unzumutbaren Kosten mal
ganz zu schweigen.

So lange die Elektroinstallationen funktionieren, ist ja alles
OK und es besteht keine Not.

Aha, also doch Bestandsschutz.

Aber übertragen auf dieses
Beispiel ist der Einbau dichter Fenster ohne Zwangsbelüftung
so, als würde ich im Altbau von Öl- auf Elektroheizung
umstellen, aber alle alten Kabelquerschnitte und Sicherungen
drin lassen.

Dies wäre eine Sanierung mit schlechten Konzept. Aber was soll damit ausgedrückt werden? Nur weil man hier ein schlechtes und weitgehend unwahrscheinliches Modell kreiert, wäre dies mitnichten auf einen nur Fensteraustausch zu übertragen.

Es spräche dem Regelungsgehalt und der Intention der
Energieeinsparverordnung Hohn, wenn man die Häuser, ob Alt-
oder Neubau, erst dämmt und abdichtet, um anschließend per
Dauerdurchzug und hochgedrehter Heizung für ausreichende
Zufuhr erwärmter Frischluft sorgen zu müssen.

Es kommt aber sonst nicht zu einer Einsparung!

Meinst Du nun Geldeinsparung oder Energieeinsparung?

beides,
die Lüftungsanlage verbraucht auch Energie,
der Einbau der Lüftungsanlage Kosten,
zusätzlich erhöhen sich die laufenden Nebenkosten durch Wartung Reinigung und Strom

IdP wurde mir oft berichtet, dass nach einer Dämmmassnahme sich die Einsparung hinter den berechneten Werten einstellt. Meist war sie geringer als die Verteuerung durch die Moderniesierungsmieterhöhung.
Wenn nun auch noch eine Lüftungsanlage dazu kommt, wird es sogar für einen Planer noch schwieriger einen Vorteil für den M auszurechnen.
Der VM hat sowieso nur Aufwand, Kosten davon, ohne dabei den Ertrag zu erhöhen. Dies ist auch unter den Namen - Mieter-Vermieter Dilemma - bekannt.

Das Lüften
kostet idR weniger als eine Lüftungsanlage (s.u.), zumal dies
auch noch zusätzlich auf die 11% Modernisierungsmieterhöhung
aufgeschlagen werden müsste, die bezahlt dann auch der M.

Vielleicht tut er das lieber, als sich „dank“ einer
verpfuschten Sanierung den Schimmel ins Haus zu holen.

Das vielleicht kann bei den M nicht vorher abgefragt werden. Wenn es zu teuer wird zieht der M einfach aus. Der VM kann dann zusehen wie er die nun sehr viel teuere Wohnung am Mietermarkt vermietet. Dies wird sich ggf. nur über den Mietpreis machen lassen.
Zusammenfassend wird der VM nach seiner zu teueren Komplettsanierung durch M-wechsel auch noch weniger Ertrag einnehmen. Wo soll also ein unternehmerischer VM einen Vorteil dieser Massnahmen einsehen?

btw:
Die Fenster werden wegen Verschleiß etc. ausgetauscht, wenn es
mal an der Zeit ist. Der VM wird idR bessere Fenster (besser
isoliert und schallgedämmt, und eben auch dichter) einbauen
als die verherigen (zB von Holz- Kunststofffenster), auch um
den M etwas gutes zukommen zu lassen. Aus dieser
Nichtverpflichtung (bessere Fenster) nun eine zusätzliche
Pflicht für eine Lüftungsanlage abzuleiten ist absurd.

Nein, weil man aus der bestehenden Nichtverpflichtung zur
Verbesserung auch nicht das Recht einer Verschlechterung der
Mietsache herleiten kann. Wenn Nichtverpflichtung, dann Finger
weg von der Mietsache - oder die Arbeit richtig und ganz
machen!

Eine Verschlescherung tritt eben nicht ein, auch wenn der alte Standard (Holzfenser aus dem 1970ger) erfolgt. Ein Schreiner übernimmt dies gerne. Diese Fenster habe auf sicher eine bessere Zwangslüftung als moderne Kunststofffenster. Die anderen Vorteil wie Schall- und Wärmedammscheiben (zB 3fach Verglasung) entfallen dann auch. Genau diese wären aber die Verbesserung, neben der Dichtigkeit.

Begründung:
Die Holzfenster waren auch im damaligen Neuzustand undichter
als die modernen. Diese ehemalige Lüftungsleistung entfällt
bei den neuen und wird nun vom M selbst gesteuert vorgenommen.

Das kann und will er aber vielleicht nicht?

Wenn sich der Fortschritt ausbreitet, kann sich ein Nutzer einer gewissen Veränderung in einem Verhalten dazu nicht entziehen.

Beispiel:
Diem Autos lößten die Pferdekutschen ab. Früer konnte jeder ohne Führerschein ein Pferd bedienen. Dies ist nun mit einem Kraftfahrzeug nicht meht möglich. Selbst die Anschnallpflicht wird von fast keinem mehr in Frage gestellt.
Die Welt verändert sich ständig, der Mensch paßt sich an. So war es und so wird es immer bleiben. Wer etwas anderes fordert, beschwört eine Unanpassungsfähigkeit die dem Leben nicht förderlich sein kann.

Dies allein ist schon ein großer Vorteil (neben den anderen s.
o.). So wird eben nicht zwangsdauergelüftet, sondern gezielt
auf das Nutzerverhalten hin.

Keineswegs muss das ein Vorteil sein.

Nur, wenn sich der M nicht auf die neuen Gegebenheiten einstellt (s. o.). Die Gewohnheit ändern ist aber das schwerste, was man einem Menschen abverlangen kann. Es wird dann eben eher Schimmmel in Kauf genommen

-(.

Und dass die unausrottbare (da von der Mehrheit der
bauphysikalischen Laien immer wieder gerne geäußerte)
angebliche Alternative „alle 2 Stunden 5 Minuten querlüften“
nicht mal theoretisch funktioniert, weiß jeder, der tagsüber
arbeitet und nachts gerne länger als 2 Stunden durchschläft.

Nicht alle 2 Stunden, sondern vormittags und abends 2x in Abstand von mindestens einer Stunde. Einfach mal probieren und nicht nur zetern

-). Wenn es immer noch zu feucht in der Wohnung wäre (Tauwasser unten an der Scheibe) eben zwichendurch mal stoßlüften (ca. 3 Min).

Komisch, bei mir funktioniert es, siehe mein anderes Posting in diesem Thread.

btw:
Statt morgens kann iÜ auch Mittags 2x gelüftet werden.
Wenn morgens vor dem ausserhaus gehen nicht die Zeit fürs zweite Lüften bleibt, so kann dies auch Mittags nachgeholt werden.
Das Prinzip wäre eben wichtig nicht der Startzeitpunkt für das erste Lüften. Zur Not kann auch 4 mal im Abstand einer Stunde gelüftet werden.

Dies ist mit Verlaub gesagt Unsinn.
Gesteuert gelüftet wird nur wenn sich Leut/e in der Wohnung
aufhalten, weil nur dann auch (idR) sich Feuchtigkeit in der
Wohnung bildet (zB durch Ausatmen, bis zu 2L/Tag pro Person).
Nasse Wäsche aufhängen in der Wohnung muß dann eben bei
Anwesenheit erfolgen, oder eben woanders. Badewasser etc. kann
man vor dem Verlassen der Wohnung unkompliziert ablassen…

Und das Aquarium auch und die Pflanzen schmeißt man auch alle
raus und Urlaub macht man eh zu Hause.

Bei besonderen Feuchtquellen wie Aquarium, Terrarien etc. genügt manchmal die 2*2 Methode nicht ausreichend. Dann wäre eben zwischendurch nur für diesen betroffenen Raum ggf. zusätzlich stoßlüften erforderlich.
Wenn übermäßig viele Feuchtequellen vorhanden sind, wäre diese Wohnung dafür ungeeignet. Durch das Betreiben eins Luftentfeuchters kann der bestimmungsgemäße Zustand wieder hergestellt werden.

btw:
Eine Wohnung ist idR nicht dazu geschaffen übermäßig offende Feuchtigkeitsspender wie oben genannt zu beherbergen. Wenn man soetwas vorhat sollte wirklich eine Wohnung mit Lüftungsanlage gewählt werden und keinen Altbau! Manchmal reicht auch eine Wohnung mit größeren Luftvolumen und mehr Wandfläche um die zusätzliche Feuchtigkeit bis zum Lüften zu puffern.

…in einem Urteil muß sogar der M in einem innen liegenden
Bad die Fliesen trockenwischen, damit kein Schimmel entsteht.

An der Existenz solcher Urteile habe ich keinen Zweifel, schon
Ludwig Thoma sagte ja „Einserjurist und auch sonst von nur
mäßigem Verstand“. Sie beweisen nur nicht die sachgerechte
Sicht des Richters.

Nein, das beweist, das der Richter die Physik ganz genau verstanden hat.

Das nasse Wischtuch enthält dann die
Feuchtigkeit, die vorher auf den Fliesen war. Sie ist aber
immer noch in der Wohnung.

Zunächst wird das überschußwasser ausgewrungen und steht im Abfluß nicht mehr zur Luftfeuchtigkeit zur Verfügung. Trocknen in der Wohnung geht sowieso nur, wenn zeitnah die Feuchtigkeit abtransportiert wird. Wohnungen sind iÜ auch keine Trockenräume. Trockenräume sind bei Neubauten pflicht. Bei Altbauten idR im (eigenen) Keller vorhanden.
Der M sollte dies auch berücksichtigen.

Nur aus Bequemlichkeit sich den Schimmel in die Wohnung holen wäre zwar einfach, hat aber nichts mit der Obhutspflicht des M zu tun.

Und innen liegende Bäder haben
sowieso keine kalten Wandoberflächen. Was ist das -
Juristenphysik?

Nein, das Spritzwasser vom Duschen/Baden genügt dazu egal wie kalt die Fliesen sind. Um dies zu durchschauen braucht man nicht studieren.

Dies alles gehört eben auch zu der Obhutsplicht eines M oder
Nutzers um eben Schaden von der Wohnung abzuhalten.

Wenn der Vermieter die Mietsache so verändert, dass die
bisherige Nutzung nicht mehr möglich ist, sondern vertiefte
bauphysikalische Kenntnisse des Mieters nötig sind, dann ist
die Tauglichkeit der Mietsache für den gewöhnlichen
Gebrauch vom Vermieter eigenmächtig verschlechtert worden.

Nein, die Verbesserung liegt doch ggf. im Schallschutz und der Wärmedämmung der Fensterscheiben/-rahmen. Der M muss sich eben auch mal auf andere verbesserte Eigenschaften seiner Wohnung einstellen können. Ein Recht auf Nichtveränderung gibt es an dieser Stelle nicht. Bequemlichkeit hemmt sonst den Fortschritt. Imho geschied dies bereits.

Imho sollte jeder ein Hydrometer (analog ab 10 €, digital ab
ca. ab 27 €) besitzen. Dies zeigt an wann spätestens zu lüften
wäre. Das Gerät amortisiert sich sehr schnell und und beugt
bei richtigen Gebrauch auch Schimmel sehr gut vor.

Ich schließe meine Beweisführung ab.

Da konnten keine Gegenbeweise zu meinen Ausführungen erkannt werden, außer Behauptungen und Annahmen.

PS: Wenn die Lüftungsanlagenkosten nicht umzulegen wären,
verzichete womöglich der VM auf eine Dämmung, gute moderen
Fenster etc. Wem nutzt dies?

Warum soll die Lüftungsanlage nicht umzulegen sein? Sie ist
schließlich sinnvoller, wenn nicht notwendiger Bestandteil
jeder Modernisierung. Und dann eben als solcher auch mit zu
bezahlen.

Ganz besonders teuer wird es, wenn die Lüftungtskanäle verkeimt sind.
;-(
Manchmal läßt sich so ein Schaden gar nicht mehr reparieren. Dann müssen alle Leitungen aus den Wohnungen… :frowning:

Natürlich kann man auch so lustige Lüftungsschlitze
in die neuen, dicht schließenden Fensterrahmen einbauen, das
gab’s ja irrwitzigerweise auch mal einige Zeit lang, weil der
Fenstertausch allein eben nicht funktioniert.

Weil die Nutzer hartnäckig Ihre Lebenbequemlichkeiten nicht aufgeben bzw. anpassen möchten. Lieber bezahlen sie mehr für eine ungesteuerte Zwangslüftung und/oder nehmen Schimmelbildung in Kauf.

vlg MC

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Hallo,

Bei „nur Fenstereinbau“ ist der Schimmelschaden
vorprogrammiert. Das sagt einem vielleicht nicht jeder Jurist,
aber jeder Fachmann.

Das glaube ich Dir jetzt einfach mal nicht. Du kennst sicher nicht jeden Fachmann.
Was aber weit mehr zählt: die Realität. Und die hat zumindest in meinen Wohnungen (immerhin 6 Stück) bislang bewiesen, dass keineswegs Isolierfenster bei nicht isoliertem Haus und ohne Lüftungsanlage (habe ich noch nie erlebt) automatisch zu Schimmel führen.
Gruß
loderunner (ianal)

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Hi,

Dies wird von mir ganz anderes gesehen aus eingener Erfahrung.
Genau dieser Fall, 1900ter Jahrgang, Heiztherme und neue 3fach
verglaste Fenster.
2 Personen, Pflanzen, Wannenbad, eben ganz normal.
Vorher Schimmel in derselben Wohnung! Durch zu wenig
Heiztemperatur, zugestellte Heizkörper, keine Vorhäbge vor den
Fenstern (nachts zugezogen) und wenig bis gar nicht Lüften.

Nun wurde nichts verändert außer einen Dunstabzug nach aussen
und Vorhänge vor Fenster und Wohnungseinganstür. Es wurde nun
morgens früh (auch gerade bei Frost, sehr trockene Luft!)
zweimal ca. 2 Minuten in einer Stunde Abstand quergelüftet.
Alternativ ca. 3 Minuten stoßgelüftet. Abends nochmal
dasselbe. Geheizt wurde nur tagsüber auf 21°C, nachts 15°C.

ich habe in unserem Bekanntenkreis drei Hausbesitzer, die ihr Haus (50er und 60er Jahre) nachträglich mit dichten Fenstern und Außenisolierung versahen, mit dem Ergebnis, das sie sich ein massives Schimmelproblem ins Haus holten.

Nachträglich wurde dann (auf Gutachtervorschlag) eine Entlüftungsanlage eingebaut und das Schimmelproblem verschwand wieder.

Gruß
Tina

Hi

ich habe in unserem Bekanntenkreis drei Hausbesitzer, die ihr
Haus (50er und 60er Jahre) nachträglich mit dichten Fenstern
und Außenisolierung versahen, mit dem Ergebnis, das sie sich
ein massives Schimmelproblem ins Haus holten.

Ja, das sind die Häuser mit der geringsten Mauerstärke. Die Häuser davor und danach (bis auf Fachwekhäuser) sind an den Wänden besser aufgestellt.

Nachträglich wurde dann (auf Gutachtervorschlag) eine
Entlüftungsanlage eingebaut und das Schimmelproblem verschwand
wieder.

Gut dies wäre die allerletzt Lösung, aber nicht die beste.

Rentner können oder wollen sich höhere Nebenkosten kaum leisten.

Aus einem MFH aus den 1950 Jahren ist mir das Probelm aus eigener Erfahrung bekannt. Die M werden geduldig an das Lüftungsschemata herangeführt. Bei älteren dauert dies idR viel länger als bei mittelalten. Erfolge haben sich schon eingestellt. Ein Luftentfeuchter zum selber ausleeren überzeugt die meisten, das da wirklich ihre eigene Feuchtigkeit in der Luft ist (ca. 4L/täglich!), die einfach aus der Wohnung muß.

vlg MC

Wo ist der Vorteil einer Sanierung, die auf halbem Wege stehen
bleibt und nur zu einer Verschlimmbesserung führt?

Eine vollständige energetische Sanierung verursacht Kosten in Höhe von 75.000 € pro Wohneinheit. Dieser Betrag wird zumindest von der KfW als Obergrenze mitfinanziert. http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmu… Dabei sind folgende Maßnahmen inbegriffen:http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmu…
Da dies die Obergrenze der Förderfähigkeit ist, kann es auch noch teurer (aber dann nicht mehr förderbar) sein. Wenn dem nicht so wäre, machte eine Obergrenze ja keinen Sinn.
Es geht aber bestimmt auch günstiger. Nehmen wir mal 50’. Für die genannten Maßnahmen nicht wirklich unrealistisch. Bedeutet: Pro Wohneinheit 458,33 € pro Monat bei 11% Umlage. Selbst wenn ich nur die KfW umlege bin ich bei 211,62€/mon.
Welcher Mieter kann oder will sich das leisten? Da muss dann aber schon ein neues Bad, super Treppenhaus, moderne Elektroanlage mit Internet etc. mit dabei sein. Und schon wird die Miete wieder höher.
Klar kann ich als Vermieter meinen Mietern das alles auch schenken. Aber irgendwie vereinbart sich das nicht mit dem was ich mir irgendwann mal als ‚betriebswirtschaftliche Bewirtschaftung‘ angeeignet habe. Für den Mieter bedeutet dies, dass er im Jahr 2.539€ an Heizkosten einsparen müsste um hinten ± Null rauszukommen. Nun ja …

Warum ist es so unverständlich, dass es Mieter gibt, die einfach nur günstigen wohnen (bleiben) wollen oder müssen?
Warum ist es so unverständlich, dass nicht jeder Vermieter 50’ pro Wohneinheit mal einfach so in eine Wohnung stecken will oder kann?
Warum muss immer alles bei 100% sein? Geht es nicht auch etwas weniger?

vnA

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Hallo

Warum ist es so unverständlich, dass es Mieter gibt, die
einfach nur günstigen wohnen (bleiben) wollen oder müssen?

Ist nicht unverständlich.

Warum ist es so unverständlich, dass nicht jeder Vermieter 50’
pro Wohneinheit mal einfach so in eine Wohnung stecken will
oder kann?

Ist schon klar.

Warum muss immer alles bei 100% sein? Geht es nicht auch etwas
weniger?

Das scheint Dich ebenso umzutreiben wie McLeo. Ich gebe ja zu, dass die Kosten für Altbausanierung hoch sind, höher mitunter als für entsprechende Neubaustandards. Aber hier geht es nicht um Betriebswirtschaft, sondern um die Regeln der Technik und die rechtliche Würdigung des darauf aufbauenden Mangelbegriffs.

Wenn ich nicht genug Geld habe, die Mietsache soweit in Schuss zu bringen, dass sie bauphysikalisch und energetisch mindestens so gut wie bisher funktioniert, kann ich halt

  • entweder überhaupt nicht sanieren und spezialisiere mich auf Billig-Mieter, die auf Dauer mit zugigen Altbaufenstern glücklich bleiben
  • oder ich vermiete nicht (mehr)
  • oder ich saniere richtig und vermiete teure Altbauten an solvente Mieter. Ich gebe zu, dass es etwas Mühe machen wird, die zu finden.

Doch stattdessen zu pfuschen - bzw. pfuschen zu lassen - mit dem Argument „für mehr reicht’s nicht, wenn es für mich als Vermieter wirtschaftlich bleiben soll und vermieten tue ich nur an Bauphysiker“ ist für mich aus juristischer wie technischer Sicht kein akzeptabler Gegenentwurf.

Gruß
smalbop