Schimmel nach Kauf einer Eigentumswohnung

Hallo, nachdem ich im ersten Monat in meiner neuen ETW lebe fällt mir ein Schimmelbefall auf:

  1. Im Schlafzimmer (darüber hat mich der Verkäufer unterrichtet - hat mir aber im Kaufvertrag schriftlich bestätigt, dass dieser Schimmelbefall „grundlegend“ beseitigt worden ist)
  2. Im Badezimmer (mit Fenster) (dort kommen kleine schwarze Punkte oben an der Decke durch). Ich glaube dort hat der Verkäufer drübergestrichen und mir nichts gesagt. Kann ich durch einen Gutachter beweisen, dass dort drübergestrichen wurde?
  3. Im Wohnzimmer (an den Ecken zur Aussenwand sowie auf dem Fenstersims (bei der Verfugung) wird es schwarz. Habe ich bei der Besichtigung nicht gesehen/drauf geachtet, hat mir aber der Verkäufer auch nichts von gesagt).
  4. In der Küche (über dem Fenster auf dem Rolladenkasten tauchen ebenfalls kleine schwarze Punkte auf)
  5. Im Kinderzimmer (dort lösen sich schon die Tapeten (bei Besichtigung gesehen), unter den Tapeten sind große Schimmelflecken (bei Besichtigung nicht gesehen).

Habe ich irgendwelche Chancen nach einem Monat vom Kaufvertrag zurückzutreten? Kann ich dem Verkäufer arglistige Täuschung beweisen (vielleicht durch einen Gutachter)?

Natürlich habe ich den Verkäufer mit den Mißständen konfrontriert, dieser sagt, dass das alles (ausser das Schlafzimmer wo er mich bereits drauf hingeweisen hat) vorher noch nicht dagewesen ist und erst auftritt, seitdem ich in dieser Wohnung lebe …

Bitte dringend um Hilfe was nun zu tun ist.

ich kenne mich nicht so aus aber ein rechanwalt kann dir besser helfen. ich glaube keiner von werweisswas wird dir hier antworten, weil die nicht genau wissen was sie schreiben soll. also am besten beweise machen und die person darauf ansprechen und es beseitigen kostenlos sonst mit rechtsanwalt drohen. aber vorher lieber mit den anwalt reden was möglich ist

Im Nachhinein lässt sich das immer schwer beweisen. Tendenziell lässt sich zwar feststellen ob und inwieweit Bauteilstellen durchfeuchtet sind. Als Gutachter kann ich auf Grund der Messwerte dann schlussfolgern, ob diese Werte vom ursprünglich trockenen Zustand, bei Einzug vor einem Monat, zwar realistisch sind oder nicht. Hier geht es jedoch um die Erbringung eines Beweises! Juristisch gesehen also etwas schwierig. Andererseits brauchen Schimmelpilze zur Auskeimung und zum Wachstum ein gewisses Feuchtepotential von freiem Wasser. Interessanterweise lässt sich auch über die Pilzart bzw. -gattung feststellen, ob es hier ggf. Indikatorpilze auf einem Bau- oder auch Wasserschaden hinweisen, aber beweisen, dass dies vor einem Monat genauso oder auch anders war ist schwierig bis ausgeschlossen.
Bei dem Haus- und Wohnungskauf ist es wie beim Autokauf: Gesehen wie gekauft! Ich nehme an, dass der Verkäufer sich diesbezüglich schon abgesichert hat.
Lassen Sie den Kaufvertrag von einem Anwalt für Immobilienrecht prüfen!

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Müller
Sachverst. für Bau- und Gebäudeschadstoffe

Webinfo Referenzen: www.schadstofffrei.de/Referenzen-Schadstoffgutachten…