Schimmel nach zwei Wochen

hallo!
das thema wurde schon oft behandelt, trotzdem möchte ich eure meinung hören:
zwei wochen nach dem einzug entdeckt der mieter einen schimmelfleck in der speisekammer (außenwand mit entlüftungsrohr ins freie) und teilt dies der vermieterin mit. in den folgenden tagen bilden sich auch kleine schimmelflecken oberhalb der balkontüre im schlafzimmer, des arbeitszimmers und über dem großen fenster des wohnzimmers (alles außenmauern). der mieter teilt dies dem vermieter mit, worauf dieser mit einem befreundeten „sachverständigen“ anrückt und erklärt, dass falsch gelüftet werde. der mieter bekommt ein merkblatt und wird über richtiges lüften aufgeklärt.

der mieter wurde außerdem schriftlich abgemahnt, dass der mietervertrag von seiten des vermieters gelöst werden kann, sollte sich der mieter nicht an die (lüft)anweisungen des vermieters halten und er wurde auch darüber aufgeklärt, dass er für alle schäden und deren behebung zu haften hat. außerdem wurde ein „schadensaufnahmetermin“ angekündigt (dessen kosten wahrscheinlich dann der mieter zu tragen hat).

die frage: kann sich schimmel innerhalb von zwei wochen bilden? der mieter hat übrigens keine wäsche getrocknet, normal gelüftet, 4-5x in den zwei wochen gekocht und normal geduscht/gebadet. im bad (ohne fenster, innenmauer) gibt es, obwohl das ja ein feuchter raum ist, keinen schimmel. auch in der küche nicht, obwohl kein dunstabzug (aber fenster).

der vermieter hat „beobachtet“, dass das fenster beim kochen angelaufen ist und darum nur das wohnverhalten des mieters daran schuld sein kann.

kann es nicht sein, dass der vormieter schon schimmel hatte, diesen übermalt hat und der jetzt einfach wieder hervorkommt?

für mich ist es nicht nachvollziehbar, dass der mieter in zwei (!!) wochen schimmelbefall verursachen kann, vor allem da dieser noch nie in einer seiner vorherigen wohnungen schimmelbefall hatte (und in den vorigen wohnungen - da nicht anders möglich und erlaubt - sogar wäsche in der wohnung getrocknet hat).
was meint ihr? ist der mieter da wirklich alleine schuld?

vielen dank und herzliche grüße
katha

Hallo

kann es nicht sein, dass der vormieter schon schimmel hatte,
diesen übermalt hat und der jetzt einfach wieder hervorkommt?

Ja, das kann gut sein.

An der Stelle des Betroffenen würde ich noch im Dezember kündigen und so schnell wie möglich ausziehen. Meiner Ansicht nach ist der Vermieter so gepolt, dass mit keinerlei Möglichkeiten zur gerechten Streitbeilgeung zu rechnen ist. Außerdem scheinen bauliche Mängel für den Schimmelbefall in Frage zu kommen.

Ich bin sicher, dass es hier im Forum auch andere Meinungen zu diesem Thema gibt. Allerdings würde ich mich nicht auf einen längeren (Recht-)Streit einlassen. Aus Zeit-, Geld-, vor allem aber aus Energie- und Nervengründen. Darüber hinaus würde ich keinen Tag zu lange in einer verschimmelten Wohnung/Haus leben wollen.

Beste Grüße
Andreas

Hallo Katha,
angesichts

der mieter wurde außerdem schriftlich abgemahnt, dass der
mietervertrag von seiten des vermieters gelöst werden kann,
sollte sich der mieter nicht an die (lüft)anweisungen des
vermieters halten und er wurde auch darüber aufgeklärt, dass
er für alle schäden und deren behebung zu haften hat. außerdem
wurde ein „schadensaufnahmetermin“ angekündigt (dessen kosten
wahrscheinlich dann der mieter zu tragen hat).

würde ich als erstes mit einem Einschreiben der Abmahnung widersprechen. Gleichzeitig würde ich um einen „neutralen“, sprich gemeinsam ausgesuchten Sachverständigen bitten, der den Schadensaufnahmetermin durchführt. Hierbei sollten auch Proben der verschiedenen Anstriche auf den Innenwänden genommen und untersucht werden. Des Weiteren eine Analyse des Aufbaus der Außenwände (Wärmeschutz), Konstruktion z.B. im Bereich von Balkon, Übergang Decke/Außenwand etc. Ich würde auf den Schadensaufnahmetermin selbst bestehen, mit entsprechender fundierter Ursachenforschung, und eine angemessene Frist für die Durchführung setzen (4Wochen). Nach Ablauf des Termins eine Nachfrist setzen mit Androhung der Mietkürzung wegen Sachmängel. Bezüglich der Kosten würde ich sofort mitteilen, daß der Verursacher der Schäden diese übernimmt. Dies gilt für Vermieter und Mieter.

der vermieter hat „beobachtet“, dass das fenster beim kochen
angelaufen ist und darum nur das wohnverhalten des mieters
daran schuld sein kann.

Das ist völlig normal. Und wenn der Mieter dann entsprechend das Fenster gekippt hat und gelüftet wird (so wird der Mieter sicherlich seine Maßnahmen erklären), dann hat er alles richtig gemacht.

kann es nicht sein, dass der vormieter schon schimmel hatte,
diesen übermalt hat und der jetzt einfach wieder hervorkommt?

Ja, kann sein.

Zugegeben, es besteht immer ein Risiko angesichts der heute leider bei den Gerichten noch herrschenden Meinung, daß Schimmel in der Regel auf falsches Lüftungsverhalten zurückzuführen ist. Aber sofern bereits in den Anstrichen spezielle Anstriche bzw. „alter“ Schimmel nachweisbar ist, dann hat der Mieter gewonnen.
Das aggressive Verhalten des Vermieters würde ich mal als Eingeständnis werten, daß ihm die Probleme bereits bekannt sind. Er versucht, sich einen Freibrief für Sanierungsmaßnahmen zu verschaffen. Offensiv entgegentreten. Die Kaution steht schon jetzt auf wackligen Füßen.
Grüße
BW