viele Beiträge über Schimmel in den Wohnungen, meist aus Mietersicht. Aber was kann der Vermieter machen, wenn er mit den Vorwürfen und Mietminderung konfrontiert wird?
Es wurde vor ca. 6 Jahren sehr viel Geld für ein gut isoliertes Dach mit Dampfsperre ausgegeben. Kein Problem mit Kondenswasser oder Schimmel in der Wohnung. Erst seit 1,5 Jahren ein Pärchen eingezogen ist, gibt es mit Feuchtigkeit und aktuell nun mit Schimmel in der Wohnung Probleme.(Wasser-Ränder und Schimmel an den Festergauben der Dachflächenfenster und in den Heizkörpernischen)
Der Dachdecker hat das Dach und auch die Fenster überprüft und gesagt, dass es vom falschen Lüften kommen muss. Nachdem aber das Problem weiter bestand (ob anders gelüftet wird kann man nicht sagen, sollten die Holzfenster gegen neue Kunststoff-Fenster die Spaltlüftung haben, aber ein Eindringen von Regen verhindern, ausgetauscht werden, um die Ursache der Kondenswasserbildung an den Fenstern zu vermeiden. Noch bevor die Fenster eingebaut worden sind (die Terminabstimmung sollte durch die Mieter erfolgen) erreichte den VM ein Brief des Mieteranwalts, mit der Aufforderung den Schimmel der sich in der Wohnung gebildet hat, fachgerecht zu beseitigen und gleichzeitig eine Mietminderung.
Meine Frage:
Wer muss die Schimmelentfernung vornehmen? (Der Auftrag für den Fenstereinbau ist schon lang erteilt und konnte wegen der Witterung und der Verschleppung der Terminvereinbarung durch die Mieter nicht stattfinden.)
Außerdem waren die Fenster dicht, was die aktuell ausgebauten Fenster beweisen. Der Außenrahmen ist wie neu, die Innenrahmen sind von der Scheibe her schimmelig.
Außerdem sind die Heizkosten in dieser Wohnung im Vergleich zu den Vorgängern der Wohnung sehr gering. Auch ist in der Nachbarwohnung, die identisch unterm Dach ist,ist bislang kein Schimmel aufgetreten und auch bestehet das Problem der Kondenswasserbildung nicht. Die Sanitärinstallation wurde vor 6 Jahren erneuert.
Wie geht man da am besten vor??? Wer muss welchen Beweis erbringen? Kann man diese Mieter kündigen, die einem sein Eigentum beschädigen??? Wer übernimmt die Kosten, wenn ein Gutachter bestellt werden muss und die „Schuld“ beim Mieter liegt?
Die Kosten für ein Gutachten zahlt zunächst der Auftraggeber. Stellt sich heraus, das der Mieter für den Schimmel verantwortlich ist, muß er Schadenersatz leisten. Dies gilt sowohl für den am Gebäude entstandenn Schaden, sowie für Gutachterkosten und evtl. Kosten für Anwalt und Gericht.
ABER: Wenn vom Mieter nichts zu holen ist, bleibt der Geschädigte zunächst auf den Kosten sitzen und kann nur hoffen, daß der Mieter irgendwann zahlen kann.
Kann der VM wegen der Tatsache, dass Schimmel an seinem Eigentum entstanden ist, ob durch falsches Lüften,zu wenig heizen, Verschlepppen der Gegenmaßnahmen (Fenstereinbau) wie auch immer eine Räumungsklage erwirken?
der Vermieter aus diesem Beispiel sollte sich unbedingt an einen Vermieterverein wenden oder sich von einem Fachanwalt für Mietrecht beraten lassen.
Es schadet auch nicht, sich mit etwas Lektüre zum Thema einzudecken.
Beweisen muss immer der der Forderungen stellt.
Auch ich würde hier empfehlen ein Gutachten erstellen zu lassen, vor allem deshalb, weil die andere Wohnung, sofern sie tatsächlich über die gleiche Ausstattung verfügt, trocken ist.
Eine Klimaaufzeichnung für einen bestimmten Zeitraum -ggfs sogar in beiden Wohnung, sofern der andere Mieter mitspielt- wäre auch empfehlenswert.
Dazu vielleicht: http://www.messgeraete-einfach-mieten.de/html/schimm…
Das ersetzt aber idR nicht ein benötigtes, vor Gericht gültiges Gutachten.
Kann der VM wegen der Tatsache, dass Schimmel an seinem
Eigentum entstanden ist, ob durch falsches Lüften,zu wenig
heizen, Verschlepppen der Gegenmaßnahmen (Fenstereinbau) wie
auch immer eine Räumungsklage erwirken?
eine Räumungsklage? Ohne vorhergehende Kündigung?!?
sehe ich nicht so… aber wer weiss was ein Anwalt sagen
würde
Anwälte leben gemeinhin nicht davon, Besuchern der Kanzlei Flausen auszureden, sondern sie im Gegenteil in ihrer offenkundig unzutreffenden Rechtsauffassung soweit zu bestärken, dass sie von sich aus auf die Idee kommen, dem Anwalt ein Mandat zu erteilen.
sehe ich nicht so… aber wer weiss was ein Anwalt sagen
würde
Anwälte leben gemeinhin nicht davon, Besuchern der Kanzlei
Flausen auszureden, sondern sie im Gegenteil in ihrer
offenkundig unzutreffenden Rechtsauffassung soweit zu
bestärken, dass sie von sich aus auf die Idee kommen, dem
Anwalt ein Mandat zu erteilen.
Hi,
dann bist Du scheinbar an falsche Anwälte geraten. Als wir vor über zwei Jahren jemanden verklagen wollten, hat der Anwalt uns angehört, sich dann die Unterlagen geben lassen und sich später schriftlich dau geäußert ob und wie sinnvoll die Klage ist.
Aus meiner Tätigkeit als RA-Gehilfin, kenne ich vereinzelte Fälle, wo dem Mandanten schriftlich von einem Verfahren abgeraten wurde, diese es aber dennoch durchgezogen haben.
Auch dem Mandanten zu sagen, daß er nicht gewinnen kann, gehört zu einer guten Beratung.
dann bist Du scheinbar an falsche Anwälte geraten.
Nein, das ist eine logische Schlussfolgerung aus dem Unsinn, dass in Deutschland Anwälte nicht erfolgsabhängig bezahlt werden, sondern stur nach Gebührenordnung, und das auch noch in starrer Abhängigkeit vom Streitwert.
Wenn ein Anwalt einem potentiellen Mandanten von einem Prozess abrät, dann dürfte die Wahrscheinlichkeit darum sehr hoch sein, dass der Streitwert eher bei 500 Euro liegt und der Anwalt für seine ganze Kanzlei- und Gerichtsarbeit eine „einfache Gebühr“ von 45 Euro ansetzen kann, während bei 500.000 Euro dann immerhin schon 2996 Euro fällig werden, ohne dass der Fall sonst anders - oder schwieriger - gelagert sein müsste.
Auch dem Mandanten zu sagen, daß er nicht gewinnen kann,
gehört zu einer guten Beratung.
Ja, aber nicht notwendigerweise zu einer „ökonomischen“ Kanzlei. Das Hemd ist auch dem Anwalt näher als die Jacke, die sind nicht karitativ tätig. Liebling Kreuzberg ausgenommen natürlich.
Wenn ein Anwalt einem potentiellen Mandanten von einem
Prozess abrät, dann dürfte die Wahrscheinlichkeit darum sehr
hoch sein, dass der Streitwert eher bei 500 Euro liegt und der
Anwalt für seine ganze Kanzlei- und Gerichtsarbeit eine
„einfache Gebühr“ von 45 Euro ansetzen kann, während bei
500.000 Euro dann immerhin schon 2996 Euro fällig werden, ohne
dass der Fall sonst anders - oder schwieriger - gelagert sein
müsste.
Dafür hast Du doch sicherlich Belege? Seriöse Anwälte zeigen geringe Erfolgsaussichten auch bei hohen Streitwerten auf. Was der Mandant daraus macht, bleibt ja ihm überlassen.
Auch dem Mandanten zu sagen, daß er nicht gewinnen kann,
gehört zu einer guten Beratung.
Ja, aber nicht notwendigerweise zu einer „ökonomischen“
Kanzlei. Das Hemd ist auch dem Anwalt näher als die Jacke, die
sind nicht karitativ tätig. Liebling Kreuzberg ausgenommen
natürlich.
Ach, wußt ich´s doch, alle Anwälte sind Schweine, na denn…
Es ist bei Anwälten wie überall, es gibt Gute und Schlechte und auch vereinzelt schwarze Schafe. Aber alle über einen Kamm zu scheren, gibt nun mal nicht die Gegebenheiten wieder.
[MOD] und Ende
Dass Smallbob eine andere Einstellung zu Anwälten hat wie andere einige hier, hat er ja nicht zum ersten mal geschrieben.
Ob das allerdings noch etwas mit der Fragestellung zu tun hat, wage ich zu bezweifeln und daher ist hier sowieso nur noch mit persönlichem Geplänkel zu rechnen.